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   BGH, 07.08.2013 - 1 StR 246/13   

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https://dejure.org/2013,25986
BGH, 07.08.2013 - 1 StR 246/13 (https://dejure.org/2013,25986)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2013 - 1 StR 246/13 (https://dejure.org/2013,25986)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2013 - 1 StR 246/13 (https://dejure.org/2013,25986)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB; § 66a StGB; § 316f Abs. 2 Satz 2 EGStGB
    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Übergangsvorschriften zur Anwendung der Vorschriften über die Sicherungsverwahrung bei "Altfällen: Voraussetzungen; Anwendbarkeit auf die Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66a Abs 2 StGB vom 21.08.2002, § 275a StPO, Art 316f Abs 2 S 2 StGBEG
    Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der vorbehaltenen Anordnung von Sicherungsverwahrung in Altfällen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Anordnung der Sicherungsverwahrung hinsichtlich "Altfälle" zum Zeitpunkt der Anlasstaten (hier: sexueller Missbrauch von Kindern)

  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der vorbehaltenen Anordnung von Sicherungsverwahrung in Altfällen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Anordnung der Sicherungsverwahrung hinsichtlich "Altfälle" zum Zeitpunkt der Anlasstaten (hier: sexueller Missbrauch von Kindern)

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Anordnung der Sicherungsverwahrung hinsichtlich "Altfälle" zum Zeitpunkt der Anlasstaten (hier: sexueller Missbrauch von Kindern)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anordnung vorbehaltener Sicherungsverwahrung in Altfällen nur bei psychischer Störung und Gefahrenlage zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 209
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 08.06.2016 - 2 StR 88/16

    Statthaftes Rechtsmittel (Bestimmung nach der verfahrensrechtlich zulässigen

    Es gilt daher § 66a Abs. 2 a.F. weiter (vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. August 2013 ? 1 StR 246/13, NStZ 2014, 209; Ullenbruch/Morgenstern in MüKo StGB, 2. Aufl., § 66a Rn. 138).
  • BGH, 18.07.2018 - 1 StR 122/18

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (Voraussetzungen)

    Das Landgericht ist davon ausgegangen, dass eine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung in einem Verfahren mit Anlasstaten aus den Jahren 2007/2008, wie sie vorliegend zur Entscheidung anstand, gemäß § 316f Abs. 2 Satz 2 EGStGB, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a. (NJW 2011, 1931) umsetzt, nur zulässig ist, wenn die hochgradige Gefahr der Begehung schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte aus konkreten Umständen in der Person oder in dem Verhalten des Betroffenen abzuleiten ist (BVerfG aaO; zusammenfassend BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1048/11, BVerfGE 131, 268; vgl. auch BGH, Urteile vom 11. August 2016 - 2 StR 4/16 und vom 7. August 2012 - 1 StR 98/12, NStZ 2013, 100; Beschlüsse vom 7. August 2013 - 1 StR 246/13, NStZ 2014, 209; vom 5. April 2017 - 5 StR 86/17, NStZ 2017, 526 und vom 24. Juli 2012 - 1 StR 57/12).
  • BGH, 02.06.2021 - 1 StR 111/21

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung

    b) Betrifft also ein Verfahren eine Tat, die - wie hier - vor dem 1. Januar 2011 begangen wurde, ist weiterhin die bis zum 31. Dezember 2010 geltende Fassung aller materiellrechtlichen und prozessualen Vorschriften über die Sicherungsverwahrung anzuwenden, vorbehaltlich der Modifikationen in Art. 316f Abs. 2 und 3 EGStGB (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2013 - 1 StR 48/13, BGHSt 58, 292 Rn. 20 ff.; Beschluss vom 7. August 2013 - 1 StR 246/13 Rn. 4; Urteile vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 124/13, BGHSt 59, 56 Rn. 14 f. und vom 8. Juni 2016 - 2 StR 88/16 Rn. 14 f.; Beschluss vom 30. Juli 2020 - 4 StR 486/19 Rn. 11).
  • BGH, 30.07.2020 - 4 StR 486/19

    Vorbehalt der Anordnung der Sicherungsverwahrung (Verfahrenshindernis bei

    Betrifft also ein Verfahren eine Tat, die - wie hier - vor dem 1. Januar 2011 begangen wurde, ist weiterhin die bis zum 31. Dezember 2010 geltende Fassung aller materiellrechtlichen und prozessualen Vorschriften über die Sicherungsverwahrung anzuwenden, vorbehaltlich der Modifikationen in Artikel 316f Abs. 2 und 3 EGStGB (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2013 - 1 StR 48/13, BGHSt 58, 292; Beschluss vom 7. August 2013 - 1 StR 246/13; Urteil vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 124/13, BGHSt 59, 56; Urteil vom 8. Juni 2016 - 2 StR 88/16; Gerhold aaO).
  • OLG Jena, 25.01.2016 - 1 Ws 483/15

    Strafverfahren: Statthaftes Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft gegen die

    § 275a StPO unterscheidet hinsichtlich der Ausgestaltung des gerichtlichen Verfahrens insoweit nicht zwischen vorbehaltener oder nachträglicher Anordnung der Sicherungsverwahrung (vgl. zum - einheitlichen - Begriff der "Anordnung" der Sicherungsverwahrung in §§ 66a StGB, 275a StPO, Art. 316f EGStGB auch BGH, Beschluss v. 07.08.2013, 1 StR 246/13, bei juris Rdnr. 6).
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