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   BGH, 07.08.2018 - 3 StR 74/18   

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https://dejure.org/2018,27138
BGH, 07.08.2018 - 3 StR 74/18 (https://dejure.org/2018,27138)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2018 - 3 StR 74/18 (https://dejure.org/2018,27138)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2018 - 3 StR 74/18 (https://dejure.org/2018,27138)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 25 Abs. StGB; § 27 StGB; § 308 Abs. 1 StGB; § 129 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
    Abgrenzung der Tatbeiträge bei gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung (einverständliches Zusammenwirken; Eignung zur Verschlechterung der Lage des Geschädigten; Zusammenwirken von Täter und Gehilfe; Abgrenzung nach allgemeinen Regeln); Voraussetzungen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 52 Abs. 1 Alternative 1 StGB, § 129 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 StGB, § 308 Abs. 1 StGB, § 27 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung "Freie Kameradschaft Dresden (FKD)"; Mittäterschaft der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion i.R.e. Angriffs auf ein Flüchtlingsheim

  • rewis.io

    Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung: Bestimmung der Konkurrenzverhältnisse bei strafbaren Handlungen im Rahmen der Mitgliedschaft; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe; notwendiges Maß eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung "Freie Kameradschaft Dresden (FKD)"; Mittäterschaft der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion i.R.e. Angriffs auf ein Flüchtlingsheim

  • datenbank.nwb.de

    Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung: Bestimmung der Konkurrenzverhältnisse bei strafbaren Handlungen im Rahmen der Mitgliedschaft; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe; notwendiges Maß eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 303 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.2008 - 2 StR 286/08

    Gefährliche Körperverletzung (mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich);

    Auszug aus BGH, 07.08.2018 - 3 StR 74/18
    Vielmehr sind auch bei der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB die Tatbeiträge nach den allgemeinen Regeln abzugrenzen; derjenige, der nur Unterstützungshandlungen für einen anderen ausführt, macht sich lediglich der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung schuldig (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 StR 286/08, NStZ-RR 2009, 10; Urteil vom 22. Januar 2015 - 3 StR 233/14, juris Rn. 68 (insoweit in BGHSt 60, 166 nicht abgedruckt)).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14

    Hooligans als kriminelle Vereinigung

    Auszug aus BGH, 07.08.2018 - 3 StR 74/18
    Vielmehr sind auch bei der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB die Tatbeiträge nach den allgemeinen Regeln abzugrenzen; derjenige, der nur Unterstützungshandlungen für einen anderen ausführt, macht sich lediglich der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung schuldig (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 StR 286/08, NStZ-RR 2009, 10; Urteil vom 22. Januar 2015 - 3 StR 233/14, juris Rn. 68 (insoweit in BGHSt 60, 166 nicht abgedruckt)).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Auszug aus BGH, 07.08.2018 - 3 StR 74/18
    Denn nach der Rechtsprechung des Senats stehen mitgliedschaftliche Betätigungsakte wie die hier ausgeurteilten, die auch den Tatbestand einer anderen Strafvorschrift erfüllen und der Zwecksetzung der Vereinigung oder sonst deren Interessen dienen, zwar gemäß § 52 Abs. 1 Alternative 1 StGB in Tateinheit mit der jeweils gleichzeitig verwirklichten mitgliedschaftlichen Beteiligung im Sinne des § 129 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 StGB, jedoch - soweit sich nach allgemeinen Grundsätzen nichts anderes ergibt - nicht nur - wie die Strafkammer angenommen hat - untereinander, sondern auch zu der Gesamtheit der sonstigen mitgliedschaftlichen Betätigungsakte in Tatmehrheit (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 311 f.).
  • BGH, 25.07.2017 - 3 StR 93/17

    Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangene gefährliche

    Auszug aus BGH, 07.08.2018 - 3 StR 74/18
    Eine gemeinschaftliche Begehungsweise im Sinne der Vorschrift ist gegeben, wenn Täter und Beteiligter bei Begehung der Körperverletzung einverständlich zusammenwirken, wobei es bereits genügt, wenn ein am Tatort anwesender Tatgenosse die Wirkung der Körperverletzungshandlung des Täters bewusst in einer Weise verstärkt, welche die Lage des Verletzten zu verschlechtern geeignet ist (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 93/17, NStZ-RR 2017, 339 mwN).
  • BGH, 11.07.2023 - AK 35/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Weitere Beteiligungsakte, die nicht zugleich nach § 83 Abs. 1 StGB strafbar sind und damit - als verbleibende, kein anderes Strafgesetz verletzende tatbestandliche Handlungseinheit - geeignet wären, eine zusätzliche isolierte Strafbarkeit nach § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 StGB zu begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, aaO, Rn. 38 f.; vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 6 Rn. 5), sind nicht ersichtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 3 StR 403/20, juris Rn. 29; ferner BGH, Beschluss vom 7. August 2018 - 3 StR 74/18, juris Rn. 3).
  • BGH, 13.07.2023 - AK 21/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

    Weitere Beteiligungsakte, die nicht zugleich nach § 83 Abs. 1 StGB strafbar sind und damit - als verbleibende, kein anderes Strafgesetz verletzende tatbestandliche Handlungseinheit - geeignet wären, eine zusätzliche isolierte Strafbarkeit nach § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB zu begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, aaO, Rn. 38 f.; vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 6 Rn. 5), sind nicht ersichtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 3 StR 403/20, juris Rn. 29; ferner BGH, Beschluss vom 7. August 2018 - 3 StR 74/18, juris Rn. 3).
  • BGH, 19.10.2022 - 3 StR 310/21

    Verständigung (Verbot verfahrensübergreifender Gesamtlösungen;

    Nach der von der Staatsschutzkammer in Bezug genommenen, allerdings zur mitgliedschaftlichen Beteiligung im Sinne der § 129 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2, § 129a Abs. 1 Alternative 2 StGB ergangenen neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308 Rn. 23, 37 ff.; ferner BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 6 Rn. 5; vom 7. August 2018 - 3 StR 74/18, juris Rn. 3; vom 20. Februar 2019 - AK 4/19, BGHR VStGB § 8 Abs. 1 Konkurrenzen 1 Rn. 27) werden vereinigungsbezogene Betätigungsakte während der Dauer der Zugehörigkeit zu einer Organisation grundsätzlich zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit verbunden; jedoch unterbleibt diese Verknüpfung mit solchen Handlungen, die auch den Tatbestand einer anderen Strafvorschrift erfüllen und der Zwecksetzung der Vereinigung oder sonst deren Interesse dienen.
  • BGH, 11.07.2023 - StB 34/23

    Patriotische Union

    Weitere Beteiligungsakte, die nicht zugleich nach § 83 Abs. 1 StGB strafbar sind und da- mit - als verbleibende, kein anderes Strafgesetz verletzende tatbestandliche Handlungseinheit - geeignet wären, eine zusätzliche isolierte Strafbarkeit nach § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 StGB zu begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, aaO, Rn. 38 f.; vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 6 Rn. 5), sind nicht ersichtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 3 StR 403/20, juris Rn. 29; ferner BGH, Beschluss vom 7. August 2018 - 3 StR 74/18, juris Rn. 3).
  • BGH, 11.07.2023 - AK 46/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

    Weitere Beteiligungsakte, die nicht zugleich nach § 83 Abs. 1 StGB strafbar sind und damit - als verbleibende, kein anderes Strafgesetz verletzende tatbestandliche Handlungseinheit - geeignet wären, eine zusätzliche isolierte Strafbarkeit nach § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB zu begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, aaO, Rn. 38 f.; vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 6 Rn. 5), sind nicht ersichtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 3 StR 403/20, juris Rn. 29; ferner BGH, Beschluss vom 7. August 2018 - 3 StR 74/18, juris Rn. 3).
  • BGH, 13.07.2023 - AK 34/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

    Weitere Beteiligungsakte, die nicht zugleich nach § 83 Abs. 1 StGB strafbar sind und damit - als verbleibende, kein anderes Strafgesetz verletzende tatbestandliche Handlungseinheit - geeignet wären, eine zusätzliche isolierte Strafbarkeit nach § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB zu begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, aaO, Rn. 38 f.; vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 6 Rn. 5), sind nicht ersichtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 3 StR 403/20, juris Rn. 29; ferner BGH, Beschluss vom 7. August 2018 - 3 StR 74/18, juris Rn. 3).
  • BGH, 13.07.2023 - AK 22/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

    Weitere Beteiligungsakte, die nicht zugleich nach § 83 Abs. 1 StGB strafbar sind und damit - als verbleibende, kein anderes Strafgesetz verletzende tatbestandliche Handlungseinheit - geeignet wären, eine zusätzliche isolierte Strafbarkeit nach § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB zu begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, aaO, Rn. 38 f.; vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 6 Rn. 5), sind nicht ersichtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 3 StR 403/20, juris Rn. 29; ferner BGH, Beschluss vom 7. August 2018 - 3 StR 74/18, juris Rn. 3).
  • BGH, 11.07.2023 - AK 25/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

    Weitere Beteiligungsakte, die nicht zugleich nach § 83 Abs. 1 StGB strafbar sind und damit - als verbleibende, kein anderes Strafgesetz verletzende tatbestandliche Handlungseinheit - geeignet wären, eine zusätzliche isolierte Strafbarkeit nach § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 StGB zu begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, aaO, Rn. 38 f.; vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 6 Rn. 5), sind nicht ersichtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 3 StR 403/20, juris Rn. 29; ferner BGH, Beschluss vom 7. August 2018 - 3 StR 74/18, juris Rn. 3).
  • BGH, 13.07.2023 - AK 28/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

    Weitere Beteiligungsakte, die nicht zugleich nach § 83 Abs. 1 StGB strafbar sind und damit - als verbleibende, kein anderes Strafgesetz verletzende tatbestandliche Handlungseinheit - geeignet wären, eine zusätzliche isolierte Strafbarkeit nach § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB zu begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, aaO, Rn. 38 f.; vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 6 Rn. 5), sind nicht ersichtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 3 StR 403/20, juris Rn. 29; ferner BGH, Beschluss vom 7. August 2018 - 3 StR 74/18, juris Rn. 3).
  • BGH, 12.07.2023 - AK 24/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

    Weitere Beteiligungsakte, die nicht zugleich nach § 83 Abs. 1 StGB strafbar sind und damit - als verbleibende, kein anderes Strafgesetz verletzende tatbestandliche Handlungseinheit - geeignet wären, eine zusätzliche isolierte Strafbarkeit nach § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB zu begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, aaO, Rn. 38 f.; vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 6 Rn. 5), sind nicht ersichtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 3 StR 403/20, juris Rn. 29; ferner BGH, Beschluss vom 7. August 2018 - 3 StR 74/18, juris Rn. 3).
  • BGH, 12.07.2023 - AK 38/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 11.07.2023 - AK 44/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 11.07.2023 - AK 23/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 13.07.2023 - AK 47/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

  • BGH, 13.07.2023 - AK 45/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

  • BGH, 11.07.2023 - AK 26/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 11.07.2023 - AK 42/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 12.07.2023 - AK 39/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 12.07.2023 - AK 27/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 12.07.2023 - AK 41/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 12.07.2023 - AK 40/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 12.07.2023 - AK 43/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

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