Rechtsprechung
BGH, 07.09.1954 - 5 StR 202/54 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,2907) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.10.1953 - 4 StR 112/53
Auszug aus BGH, 07.09.1954 - 5 StR 202/54
Der Fall nötigt daher den Senat nicht dazu, sich mit der Auffassung auseinanderzusetzen, Beihilfe könne auch zu einer nicht vorsätzlich begangenen Tat geleistet werden (vgl BGHSt 5, 47). - RG, 16.02.1903 - 5573/02
Über die zur Verurteilung wegen Verstrickungsbruchs gebotene Feststellung …
Auszug aus BGH, 07.09.1954 - 5 StR 202/54
Dieser Rechtsbegriff muß vielmehr in Tatsachen aufgelöst werden (vgl RGSt 36, 135). - RG, 18.03.1898 - 710/98
1. Mittelbare Thäterschaft durch Benutzung der Thätigkeit eines Gehülfen. 2. …
Auszug aus BGH, 07.09.1954 - 5 StR 202/54
Damit schaffte er ihn als mittelbarer Täter beiseite (vgl RGSt 31, 80 [82]); denn Kö.
- BGH, 04.12.1957 - 2 StR 462/57
Rechtsmittel
Entgegen der Auffassung der Revision liegt Mittäterschaft nicht nur dann vor, wenn der Angeklagte selbst ein Tatbestandsmerkmal der vorgenommenen strafbaren Handlung verwirklicht hat (vgl. BGH 5 StR 202/54 vom 7. September 1954 in MDR 1955, 18; siehe auch BGH 4 StR 555/52 vom 29. Januar 1953 in MDR 1953, 271 sowie RGSt. Bd. 71, 24).