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   BGH, 07.09.2005 - 2 StR 342/05   

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https://dejure.org/2005,5550
BGH, 07.09.2005 - 2 StR 342/05 (https://dejure.org/2005,5550)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2005 - 2 StR 342/05 (https://dejure.org/2005,5550)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2005 - 2 StR 342/05 (https://dejure.org/2005,5550)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit oder Tatmehrheit bei Fälschung mehrerer Urkunden (Banküberweisung) und zeitgleicher Verwendung im Rechtsverkehr; Nötigungsvorsatz bei Zufahren auf einen Polizeibeamten an einer Verkehrskontrolle und Ausweichen im letzten Moment

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 52; ; StGB § 113; ; StGB § 240

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1 § 267 Abs. 1
    Tateinheit bei der Urkundenfälschung; Tateinheit zwischen Urkundenfälschung und Betrug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 100
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.07.1965 - 4 StR 340/65

    Eignung des fortgesetzten Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Verbindung zweier

    Auszug aus BGH, 07.09.2005 - 2 StR 342/05
    'Dieselbe Handlung' im Sinne von § 52 StGB liegt daher auch vor, wenn das gleichzeitige Gebrauchmachen von mehreren gefälschten Urkunden zwei ursprünglich rechtlich selbstständige vollendete Handlungen beendet und damit zugleich bei der Erfüllung eines anderen Tatbestandes - hier des Betruges - mitwirkt (BGH VRS 21, 113, 118, 119; BGH, Urteil vom 23. Juli 1965 - 4 StR 340/65 S. 5).".
  • BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07

    Wahlweise Verurteilung wegen Betruges oder Computerbetruges (Fälschung von

    In den weiteren Fällen hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass in den Fällen, in denen der Angeklagte nach den Feststellungen jeweils am selben Tag bei dem selben Bankinstitut mehrere gefälschte Überweisungsträger eingereicht hat, eine natürliche Handlungseinheit und damit jeweils auch nur eine Tat im Rechtssinne in Betracht kommt (vgl. BGH NStZ 2006, 100; Senat, Beschluss vom 15. Januar 2008 - 4 StR 648/07).
  • BGH, 21.12.2007 - 2 StR 485/06

    Einstellung des Verfahrens aufgrund täuschungsbedingten Tatsachenirrtums

    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat durch Beschluss vom 7. September 2005 - 2 StR 342/05 - den Schuldspruch des genannten Urteils dahin geändert, dass der Angeklagte in den Fällen 1 und 2 insgesamt einer Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug schuldig ist; im Fall 3 der Urteilsgründe sowie im gesamten Strafausspruch hatte er das Urteil mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache insoweit zurückverwiesen.
  • BGH, 12.01.2007 - 2 StR 485/06

    Einstellung des Verfahrens nach Tod des Angeklagten (Kostenfolge)

    Der Schuldspruch war bereits infolge des Beschlusses des Senats vom 7. September 2005 (2 StR 342/05) rechtskräftig; die gegen die Neufestsetzung der Strafe durch Urteil des Landgerichts vom 17. Juli 2006 gerichtete Revision des früheren Angeklagten war unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO.
  • BGH, 13.02.2024 - 4 StR 315/23
    Damit handelt es sich bei den Tatzeitangaben jeweils um den Zeitpunkt, zu dem spätestens die Beendigung der Urkundenfälschung eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2005 - 2 StR 342/05 Rn. 3).
  • BGH, 11.11.2015 - 2 StR 299/15

    Betrug (Vorliegen einer Vermögensverfügung bei Überweisungen; Abgrenzung vom

    Dies ist bei gefälschten Überweisungsträgern dann der Fall, wenn sie von dem Täter bei der Bank eingereicht werden (vgl. Senat, Beschluss vom 7. September 2005 - 2 StR 342/05, NStZ 2006, 100).

    Denn wenn und soweit die Angeklagte mehrere der gefälschten Überweisungsträger in einem einzigen Akt vorlegte, etwa indem sie die Überweisungsträger "gebündelt' weiterreichte, liegt nur eine Handlung im natürlichen Sinne und deshalb auch nur rechtlich eine Tat des Gebrauchmachens im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB vor (vgl. Senat, Beschluss vom 7. September 2005 - 2 StR 342/05, NStZ 2006, 100; BGH, Beschluss vom 15. Januar 2008 - 4 StR 648/07, wistra 2008, 182).

  • BGH, 13.02.2024 - 4 StR 381/23

    Begründung eines Verfolgungshindernisses durch Eintritt der Verjährung; Gewerbs-

    Diese war hier spätestens mit der Vorlage der gefälschten Bestätigungen bei dem jeweiligen deutschen Versicherer eingetreten (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2005 - 2 StR 342/05 Rn. 3).
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 492/16

    Strafzumessung (Verschlechterungsverbot bei Aufhebung einer Gesamtstrafe; keine

    Hätte der Angeklagte mehrere Überweisungen durch gleichzeitige Abgabe der Überweisungsträger bei der Bank oder in anderer Weise in hinreichend kurzer zeitlicher Abfolge auf Grundlage eines einheitlichen Tatentschlusses veranlasst, läge die Annahme natürlicher Handlungseinheit nahe, auch wenn die Geldbeträge auf verschiedene Bankkonten des Angeklagten überwiesen worden sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2005 - 2 StR 342/05, NStZ 2006, 100; vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07, wistra 2008, 220 f.; vom 15. Januar 2008 - 4 StR 648/07, wistra 2008, 182 f.; vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NStZ 2008, 281 f.; vom 11. September 2014 - 4 StR 207/14, wistra 2015, 17 und vom 26. November 2015 - 2 StR 144/15, wistra 2016, 152 f.).
  • BGH, 26.11.2015 - 2 StR 144/15

    Untreue (Abgrenzung von Begehung durch Tun und durch Unterlassen:

    Hätte der Angeklagte mehrere Überweisungsträger jeweils am selben Tag bei der C. eingereicht oder hätte er die beiden Überweisungen am 30. Mai 2012 aufgrund eines einheitlichen Tatentschlusses veranlasst, so läge die Annahme natürlicher Handlungseinheit nahe, auch wenn die Geldbeträge - wie festgestellt - auf verschiedene Konten des Angeklagten überwiesen worden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 7. September 2005 - 2 StR 342/05, NStZ 2006, 100; BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 StR 207/14, wistra 2015, 17; Beschluss vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NJW 2008, 1394, 1395; für den mehrfachen Einsatz einer entwendeten Kreditkarte an einem Geldautomaten vgl. Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07, wistra 2008, 220 f.).
  • BGH, 15.01.2008 - 4 StR 648/07

    Betrug durch Fälschung von Überweisungsträgern; Konkurrenzen bei der

    Das ist bei gefälschten Überweisungsträgern dann der Fall, wenn sie von dem Täter bei der Bank eingereicht werden (vgl. BGH NStZ 2006, 100 ).
  • BGH, 26.10.2023 - 2 StR 225/23

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug durch Anmietung von Fahrzeugen zur gewinnbringenden

    (aa) Soweit der Angeklagte im Rahmen des Verkaufsgesprächs den Straftatbestand des § 267 Abs. 1 und 4 StGB mehrfach verwirklicht hat, indem er dem Zeugen nicht nur den Pkw mit den gestohlenen Kennzeichen vorführte, sondern auch durch Vorlage des gefälschten Führerscheins und der gefälschten Zulassungsbescheinigung auch noch weitere unechte Urkunden zu Täuschungszwecken gebrauchte, besteht gleichartige Tateinheit (vgl. Senat, Beschluss vom 7. September 2005 - 2 StR 342/05, juris Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2008 - 4 StR 648/07, juris Rn. 6; vom 11. Mai 2022 - 4 StR 44/22, juris Rn. 4).
  • BGH, 28.07.2015 - 2 StR 38/15

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Darstellung im Urteil); Inbegriffsrüge

  • LG Bochum, 24.01.2019 - 11 KLs 10/18
  • OLG Hamm, 07.08.2008 - 3 Ss 100/08

    Widerstand; Gewalt; Demonstration; Zulaufen

  • BGH, 11.05.2022 - 4 StR 44/22

    Urkundenfälschung (Konkurrenzen: Fälschung mehrerer Urkunden, Gebrauch in einem

  • BGH, 15.01.2008 - 4 StR 648/07
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