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   BGH, 07.09.2006 - 3 StR 277/06   

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https://dejure.org/2006,3443
BGH, 07.09.2006 - 3 StR 277/06 (https://dejure.org/2006,3443)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2006 - 3 StR 277/06 (https://dejure.org/2006,3443)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2006 - 3 StR 277/06 (https://dejure.org/2006,3443)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 2 StPO; § 25 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 52 StGB; § 29a BtMG; § 25 StGB; § 27 StGB
    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Zeitpunkt; letztes Wort); verweigerte Entgegennahme eines Beweisantrags; Tateinheit (Zusammentreffen in einem Handlungsteil); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier: Täterschaft, Beihilfe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Schuldspruchs im Rahmen der Revision; Gesamtstrafe wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, versuchter räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und mit gefährlicher Körperverletzung; Ablehnung des Gerichts; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit geringer Menge

  • Judicialis

    StPO § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; StPO § ... 25 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 246 Abs. 1; ; StPO § 265; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1; ; BtMG § 29 a Abs. 1; ; StGB § 253; ; StGB § 255; ; StGB § 249; ; BGB § 134

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 246 Abs. 1; StGB § 253 Abs. 1 § 255
    Pflicht zur Entgegennahme von Beweisanträgen unmittelbar vor der Urteilsverkündung; Erpressung zur Herausgabe von BtM

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gericht darf Verteidiger nicht hindern, nach der Urteilsberatung Beweisanträge zu stellen

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 112
  • StV 2007, 16
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.09.2005 - 3 StR 295/05

    Fremde Sache (Diebstahl; Betäubungsmittel; Verkehrsfähigkeit; Eigentum; Vorsatz)

    Auszug aus BGH, 07.09.2006 - 3 StR 277/06
    Das Nötigen zur Herausgabe von Betäubungsmitteln mittels Gewalt erfüllt grundsätzlich den Tatbestand der räuberischen Erpressung nach §§ 253, 255 i. V. m. § 249 StGB (BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 1, 3 m. w. N.; vgl. auch BGH StV 2006, 18 f.).
  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Auszug aus BGH, 07.09.2006 - 3 StR 277/06
    Die Trennung von Beweistatsache und Beweisziel ist deswegen von besonderer Bedeutung, weil allein durch sie eine sinnvolle Anwendung der Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 StPO ermöglicht wird (BGHSt 39, 251, 253 f.; BGHSt 43, 321, 329 f. jew. m. w. N.).
  • BGH, 16.08.1995 - 2 StR 303/95

    Besitz - Gebrauchsvorteil - Vermögensvorteil

    Auszug aus BGH, 07.09.2006 - 3 StR 277/06
    Das Nötigen zur Herausgabe von Betäubungsmitteln mittels Gewalt erfüllt grundsätzlich den Tatbestand der räuberischen Erpressung nach §§ 253, 255 i. V. m. § 249 StGB (BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 1, 3 m. w. N.; vgl. auch BGH StV 2006, 18 f.).
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 07.09.2006 - 3 StR 277/06
    Die Trennung von Beweistatsache und Beweisziel ist deswegen von besonderer Bedeutung, weil allein durch sie eine sinnvolle Anwendung der Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 StPO ermöglicht wird (BGHSt 39, 251, 253 f.; BGHSt 43, 321, 329 f. jew. m. w. N.).
  • BVerfG, 02.08.2006 - 2 BvR 1518/06

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung der Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs als

    Auszug aus BGH, 07.09.2006 - 3 StR 277/06
    Ein solches Gesuch ist nach § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO "unverzüglich" anzubringen, wobei an diesen Begriff im Interesse einer zügigen Durchführung des Verfahrens ein strenger Maßstab anzulegen ist, was insbesondere für die Prozesssituation am Ende eines Verfahrens gilt (BGH, Beschl. vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05; die Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss ist nicht zur Entscheidung angenommen worden: BVerfG, Beschl. vom 2. August 2006 - 2 BvR 1518/06).
  • BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (fehlende Begründung; völlig ungeeignete

    Auszug aus BGH, 07.09.2006 - 3 StR 277/06
    Ein solches Gesuch ist nach § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO "unverzüglich" anzubringen, wobei an diesen Begriff im Interesse einer zügigen Durchführung des Verfahrens ein strenger Maßstab anzulegen ist, was insbesondere für die Prozesssituation am Ende eines Verfahrens gilt (BGH, Beschl. vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05; die Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss ist nicht zur Entscheidung angenommen worden: BVerfG, Beschl. vom 2. August 2006 - 2 BvR 1518/06).
  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 167/01

    Nötigung; Schwere räuberische Erpressung; Begriff des Vermögens (Unerlaubter

    Auszug aus BGH, 07.09.2006 - 3 StR 277/06
    Das Nötigen zur Herausgabe von Betäubungsmitteln mittels Gewalt erfüllt grundsätzlich den Tatbestand der räuberischen Erpressung nach §§ 253, 255 i. V. m. § 249 StGB (BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 1, 3 m. w. N.; vgl. auch BGH StV 2006, 18 f.).
  • BGH, 06.04.2006 - 3 StR 87/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe);

    Auszug aus BGH, 07.09.2006 - 3 StR 277/06
    Da Anhaltspunkte für täterschaftliches Handeln den Feststellungen nicht zu entnehmen sind, kommt nur Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Betracht (vgl. zur neueren Rechtsprechung in solchen Fällen BGH NStZ 2006, 454).
  • BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91

    Unterschrift des Vertreters des Verteidigers - Verteidiger - Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 07.09.2006 - 3 StR 277/06
    Entsprechendes gilt, wenn nach Unterbrechung einer Verkündung mit dieser erneut und vollständig von vorne begonnen wird, nachdem dem Vorsitzenden zuvor die Stellung eines Beweisantrages angekündigt worden war (BGH NStZ 1992, 248 m. w. N.).
  • BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05

    Fristsetzung zur Außerkraftsetzung des § 246 Abs. 1 StPO und des § 246 Abs. 6

    Auszug aus BGH, 07.09.2006 - 3 StR 277/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es grundsätzlich (zur Ausnahme vgl. BGH NJW 2005, 2466) nicht zulässig, einen Verteidiger, der nach Urteilsberatung, aber vor der Urteilsverkündung einen Beweisantrag stellen will, nicht zu Wort kommen zu lassen und ihn dadurch an der Stellung des Antrages zu hindern.
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    In der neueren Rechtsprechung ist daher bei der Beurteilung von Kuriertätigkeit teilweise darauf abgestellt worden, ob ein Rauschgift-Transporteur auch in den Erwerb oder den späteren Absatz der Betäubungsmittel eingebunden oder "lediglich" als Kurier eingesetzt war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2006 - 3 StR 105/06; vom 23. Mai 2006 - 3 StR 119/06; vom 30. Mai 2006 - 3 StR 126/06; vom 27. Juni 2006 - 3 StR 177/06; vom 7. September 2006 - 3 StR 277/06; vom 5. Dezember 2006 - 3 StR 456/06; vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06; NStZ-RR 2006, 350).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 ARs 16/16

    Anfrageverfahren; Herausgabe von Betäubungsmitteln als Vermögensverlust

    An dieser Rechtsprechung, die im Übrigen Grundlage weiterer Senatsentscheidungen (Urteil vom 7. September 2006 - 3 StR 277/06, juris Rn. 34; vgl. auch - nicht tragend - Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 295/05, NJW 2006, 72, 73) sowie zahlreicher nicht begründeter Beschlüsse nach § 349 Abs. 2 StPO war, hält der Senat fest.
  • OLG Bamberg, 05.12.2013 - 3 Ss OWi 1470/13

    Bußgeldverfahren wegen unzulässiger Errichtung einer baulichen Anlage in Bayern:

    Hierdurch soll dem Gericht die Prüfung ermöglicht werden, ob es dem Beweisantrag nachgeht oder ihn als bedeutungslos ablehnt (BGH NStZ 2007, 112).
  • OLG Hamm, 15.09.2009 - 3 Ss OWi 689/09

    Beweisantrag; Anorderungen; Beweistatsache; Beweisziel; Rechtsbeschwerde;

    In diesem Zusammenhang lässt die Zulassungsbeschwerde außer Acht, dass ein Beweisantrag eine bestimmte Beweistatsache angegeben muss (zu vgl. BGH in NStZ 2007, 112 f; BGH in NStZ 1999, 630 f.).
  • BGH, 30.03.2007 - 2 StR 81/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft;

    In der neueren Rechtsprechung ist daher bei der Beurteilung von Kuriertätigkeit teilweise darauf abgestellt worden, ob ein Rauschgift-Transporteur auch in den Erwerb oder den späteren Absatz der Betäubungsmittel eingebunden oder "lediglich" als Kurier eingesetzt war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2006 - 3 StR 105/06; vom 23. Mai 2006 - 3 StR 119/06; vom 30. Mai 2006 - 3 StR 126/06; vom 27. Juni 2006 - 3 StR 177/06; vom 7. September 2006 - 3 StR 277/06; vom 5. Dezember 2006 - 3 StR 456/06; vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06; NStZ-RR 2006, 350).
  • BGH, 25.05.2021 - 5 StR 482/20

    Diplomatische Immunität (Ermöglichung des ungestörten diplomatischen Verkehrs

    Soweit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vereinzelt erwogen worden ist, ob es in Fällen einer deutlich zu Tage getretenen Voreingenommenheit möglich sei, von diesem Grundsatz durch eine einschränkende Auslegung der Vorschrift abzuweichen, wenn Ablehnungsgründe erst nach dem letzten Wort entstanden oder bekannt geworden seien und anders "unerträgliche Ergebnisse' nicht vermieden werden könnten (BGH, Urteil vom 7. September 2006 - 3 StR 277/06, bei Cierniak, NStZ-RR 2009, 1, 2), liegen - ungeachtet der Frage ob eine solche einschränkende Auslegung angesichts des eindeutigen entgegenstehenden Wortlauts von § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO überhaupt in Betracht kommen kann - die in der zitierten Entscheidung skizzierten Voraussetzungen nicht ansatzweise vor: Die Beschwerdeführer begründen ihre Ablehnung im Kern mit der von der Strafkammer im Urteil vorgenommenen Beweiswürdigung.
  • OLG Hamm, 06.08.2009 - 3 Ss OWi 599/09

    Beweisantrag; Beweistatsache; Beweisziel; Radarfoto; Identität

    Ein Beweisantrag muss eine bestimmte Beweistatsache, die mit dem benannten Beweismittel unmittelbar bewiesen werden soll, enthalten (vgl. BGH NStZ 2007, 112, 113; BGH NStZ 1999, 630, 631; BGH NStZ 1995, 96, 97).
  • OLG Hamm, 02.05.2007 - 4 Ss 153/07

    unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; unerlaubtes Handeltreiben mit

    In der neueren Rechtsprechung ist daher bei der Beurteilung von Kuriertätigkeit teilweise darauf abgestellt worden, ob ein Rauschgift-Transporteur auch in den Erwerb oder den späteren Absatz der Betäubungsmittel eingebunden oder "lediglich" als Kurier eingesetzt war (vgl. BGH, NStZ 2007, 112; 2007, 288; NStZ-RR 2006, 350; BeckRS 2006, 06533; BeckRS 2006, 07346; BeckRS 2006, 07818; BeckRS 2006, 08922; BeckRS 2007, 00013).
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