Rechtsprechung
BGH, 07.09.2010 - 4 StR 342/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 173 Abs. 1 StGB
Beischlaf zwischen Verwandten (Oralverkehr) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 173 Abs 1 StGB
Strafverfahren u.a. wegen Beischlafs zwischen Verwandten: Tatbestandsmäßigkeit von Oralverkehr; neue Gesamtstrafenbildung nach Aufhebung der Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht und Zurückverweisung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 173 Abs 1 StGB
Strafverfahren u.a. wegen Beischlafs zwischen Verwandten: Tatbestandsmäßigkeit von Oralverkehr; neue Gesamtstrafenbildung nach Aufhebung der Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht und Zurückverweisung - Wolters Kluwer
Änderung eines Schuldspruchs wegen Subsumtion beischlafähnlicher Handlungen unter den Tatbestand des Beischlafs unter Verwandten durch das Landgericht
- rewis.io
Strafverfahren u.a. wegen Beischlafs zwischen Verwandten: Tatbestandsmäßigkeit von Oralverkehr; neue Gesamtstrafenbildung nach Aufhebung der Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht und Zurückverweisung
- ra.de
- rewis.io
Strafverfahren u.a. wegen Beischlafs zwischen Verwandten: Tatbestandsmäßigkeit von Oralverkehr; neue Gesamtstrafenbildung nach Aufhebung der Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht und Zurückverweisung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 173 Abs. 1
Änderung eines Schuldspruchs wegen Subsumtion beischlafähnlicher Handlungen unter den Tatbestand des Beischlafs unter Verwandten durch das Landgericht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 19.03.2010 - 23 KLs 29/09
- BGH, 07.09.2010 - 4 StR 342/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 361
- NStZ-RR 2010, 371
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.11.2009 - 3 StR 427/09
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufhebung und Zurückverweisung durch das …
Auszug aus BGH, 07.09.2010 - 4 StR 342/10
Der neue Tatrichter wird zu prüfen haben, ob die mit Strafbefehl vom 16. Mai 2007 verhängte Geldstrafe im Zeitpunkt der ersten Hauptverhandlung (vgl. BGH, Beschl. vom 03. November 2009 - 3 StR 427/09) bereits erledigt war; anderenfalls kommt ihr zäsurbildende Kraft zu.
- BGH, 12.06.2018 - 3 StR 226/18
Beischlaf zwischen Verwandten (keine Erfassung von beischlafähnlichen Handlungen; …
Der Begriff des "Beischlafs' setzt das Eindringen des männlichen Glieds in die Scheide voraus; nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut werden beischlafähnliche Handlungen von § 173 StGB (anders als von § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB nF/§ 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB aF) nicht erfasst (siehe nur BGH, Beschluss vom 7. September 2010 - 4 StR 342/10, NStZ-RR 2010, 371;… MüKoStGB/Ritscher, 3. Aufl., § 173 Rn. 9;… S/S/Lenckner/Bosch, StGB, 29. Aufl., § 173 Rn. 3;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 173 Rn. 9). - BGH, 10.01.2024 - 2 StR 477/23
Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit …
Der Begriff des "Beischlafs" setzt das Eindringen des männlichen Glieds in die Scheide voraus; nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut werden beischlafähnliche Handlungen wie der Analverkehr von § 173 StGB (anders als von § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB) nicht erfasst (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. September 2010 - 4 StR 342/10, NStZ-RR 2010, 371, vom 12. Juni 2018 - 3 StR 226/18 Rn. 3 mwN).