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   BGH, 07.09.2010 - 4 StR 342/10   

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https://dejure.org/2010,15665
BGH, 07.09.2010 - 4 StR 342/10 (https://dejure.org/2010,15665)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2010 - 4 StR 342/10 (https://dejure.org/2010,15665)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2010 - 4 StR 342/10 (https://dejure.org/2010,15665)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 173 Abs 1 StGB
    Strafverfahren u.a. wegen Beischlafs zwischen Verwandten: Tatbestandsmäßigkeit von Oralverkehr; neue Gesamtstrafenbildung nach Aufhebung der Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht und Zurückverweisung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 173 Abs 1 StGB
    Strafverfahren u.a. wegen Beischlafs zwischen Verwandten: Tatbestandsmäßigkeit von Oralverkehr; neue Gesamtstrafenbildung nach Aufhebung der Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht und Zurückverweisung

  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Schuldspruchs wegen Subsumtion beischlafähnlicher Handlungen unter den Tatbestand des Beischlafs unter Verwandten durch das Landgericht

  • rewis.io

    Strafverfahren u.a. wegen Beischlafs zwischen Verwandten: Tatbestandsmäßigkeit von Oralverkehr; neue Gesamtstrafenbildung nach Aufhebung der Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht und Zurückverweisung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren u.a. wegen Beischlafs zwischen Verwandten: Tatbestandsmäßigkeit von Oralverkehr; neue Gesamtstrafenbildung nach Aufhebung der Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht und Zurückverweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 173 Abs. 1
    Änderung eines Schuldspruchs wegen Subsumtion beischlafähnlicher Handlungen unter den Tatbestand des Beischlafs unter Verwandten durch das Landgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 361
  • NStZ-RR 2010, 371
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.11.2009 - 3 StR 427/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufhebung und Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BGH, 07.09.2010 - 4 StR 342/10
    Der neue Tatrichter wird zu prüfen haben, ob die mit Strafbefehl vom 16. Mai 2007 verhängte Geldstrafe im Zeitpunkt der ersten Hauptverhandlung (vgl. BGH, Beschl. vom 03. November 2009 - 3 StR 427/09) bereits erledigt war; anderenfalls kommt ihr zäsurbildende Kraft zu.
  • BGH, 12.06.2018 - 3 StR 226/18

    Beischlaf zwischen Verwandten (keine Erfassung von beischlafähnlichen Handlungen;

    Der Begriff des "Beischlafs' setzt das Eindringen des männlichen Glieds in die Scheide voraus; nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut werden beischlafähnliche Handlungen von § 173 StGB (anders als von § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB nF/§ 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB aF) nicht erfasst (siehe nur BGH, Beschluss vom 7. September 2010 - 4 StR 342/10, NStZ-RR 2010, 371; MüKoStGB/Ritscher, 3. Aufl., § 173 Rn. 9; S/S/Lenckner/Bosch, StGB, 29. Aufl., § 173 Rn. 3; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 173 Rn. 9).
  • BGH, 10.01.2024 - 2 StR 477/23

    Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit

    Der Begriff des "Beischlafs" setzt das Eindringen des männlichen Glieds in die Scheide voraus; nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut werden beischlafähnliche Handlungen wie der Analverkehr von § 173 StGB (anders als von § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB) nicht erfasst (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. September 2010 - 4 StR 342/10, NStZ-RR 2010, 371, vom 12. Juni 2018 - 3 StR 226/18 Rn. 3 mwN).
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