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   BGH, 07.09.2011 - VIII ZB 27/09   

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https://dejure.org/2011,2545
BGH, 07.09.2011 - VIII ZB 27/09 (https://dejure.org/2011,2545)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2011 - VIII ZB 27/09 (https://dejure.org/2011,2545)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2011 - VIII ZB 27/09 (https://dejure.org/2011,2545)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 104 Abs 1 ZPO, § 717 Abs 2 ZPO, § 788 Abs 3 ZPO
    Erstattungsfähigkeit der Kosten der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil nach Abänderung des Urteils durch das Berufungsgericht

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Kosten der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Für Abänderung vorläufig vollstreckbarer Urteile keine Vollstreckungskostenerstattung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erstattungsfähige Kosten der Zwangsvollstreckung

  • rewis.io

    Erstattungsfähigkeit der Kosten der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil nach Abänderung des Urteils durch das Berufungsgericht

  • ra.de
  • rewis.io

    Erstattungsfähigkeit der Kosten der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil nach Abänderung des Urteils durch das Berufungsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit von Kosten der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erstattungsfähigkeit von Kosten der Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorläufige Vollstreckbarkeit und die Kosten der Zwangsvollstreckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 311
  • MDR 2011, 1381
  • Rpfleger 2012, 105
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.05.2011 - VII ZB 39/10

    Kosten der Zwangsvollstreckung: Erstattungsfähigkeit der Kosten der Vollstreckung

    Auszug aus BGH, 07.09.2011 - VIII ZB 27/09
    Diese Vorschrift beruht, wie der vergleichbare § 717 Abs. 2 ZPO, auf dem allgemeinen Rechtsgedanken, dass der Gläubiger aus einem noch nicht endgültigen Titel auf eigene Gefahr vollstreckt (BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - VII ZB 39/10, WM 2011, 1142 Rn. 10; vgl. Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 788 Rn. 22).
  • BGH, 10.02.2016 - VII ZB 56/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Kosten für eine Prozessbürgschaft als Kosten der

    Danach sind die Kosten einer im Ergebnis zu Unrecht erfolgten Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel nach dessen Aufhebung oder Abänderung nicht nur nach § 788 Abs. 3 ZPO zu erstatten, sondern dürfen bereits im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß § 788 Abs. 2, § 103 ZPO keine Berücksichtigung finden (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2014 - VII ZB 14/14, aaO; Beschluss vom 7. September 2011 - VIII ZB 27/09, NJW-RR 2012, 311 Rn. 8; Beschluss vom 5. Mai 2011 - VII ZB 39/10, aaO; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 788 Rn. 14).
  • BGH, 09.07.2014 - VII ZB 14/14

    Kosten der Zwangsvollstreckung: Erstattungsanspruch des Gläubigers nach Ersetzung

    Derartige Kosten sind daher nicht nur zu erstatten, wenn sie bereits beigetrieben wurden, sondern dürfen bereits im Kostenfestsetzungsverfahren keine Berücksichtigung finden (BGH, Beschluss vom 7. September 2011 - VIII ZB 27/09, NJW-RR 2012, 311 Rn. 8; MünchKommZPO/Karsten Schmidt/Brinkmann, 4. Aufl., § 788 Rn. 49; vgl. auch Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 788 Rn. 19).
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