Rechtsprechung
   BGH, 07.09.2011 - VIII ZR 345/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7916
BGH, 07.09.2011 - VIII ZR 345/10 (https://dejure.org/2011,7916)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2011 - VIII ZR 345/10 (https://dejure.org/2011,7916)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2011 - VIII ZR 345/10 (https://dejure.org/2011,7916)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,7916) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 BGB, § 543 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a BGB, § 551 aF BGB
    Formularmäßiger Altmietvertrag für Wohnraum: Inhaltskontrolle für eine Vorfälligkeitsregelung für Mietzahlungen; fristlose Kündigung wegen fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung; Behandlung einer unwirksamen fristlosen Kündigung als Abmahnung

  • Wolters Kluwer

    Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen wiederholter Nichtzahlung der Miete trotz Abmahnung zum Fälligkeitszeitpunkt

  • rewis.io

    Formularmäßiger Altmietvertrag für Wohnraum: Inhaltskontrolle für eine Vorfälligkeitsregelung für Mietzahlungen; fristlose Kündigung wegen fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung; Behandlung einer unwirksamen fristlosen Kündigung als Abmahnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Formularmäßiger Altmietvertrag für Wohnraum: Inhaltskontrolle für eine Vorfälligkeitsregelung für Mietzahlungen; fristlose Kündigung wegen fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung; Behandlung einer unwirksamen fristlosen Kündigung als Abmahnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 543 Abs. 3 S. 1; BGB a.F. § 551
    Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen wiederholter Nichtzahlung der Miete trotz Abmahnung zum Fälligkeitszeitpunkt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kündigungsrecht bei wiederholt verspäteten Mietzahlungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 191/10

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Vorauszahlungsklausel in Kombination mit einer

    Auszug aus BGH, 07.09.2011 - VIII ZR 345/10
    b) Diese Rechtsfrage hat der Senat nach Erlass des Berufungsurteils mit Urteil vom 4. Mai 2011 (VIII ZR 191/10, NJW 2011, 2201) entschieden.

    Danach stellt eine Formularklausel, die abweichend von § 551 BGB aF bestimmt, dass die Miete für den jeweiligen Monat im Voraus zu zahlen ist, auch in Kombination mit einer Aufrechnungsklausel, der zufolge die Aufrechnung einen Monat zuvor anzukündigen ist, keine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar (Senatsurteil vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 191/10, aaO Rn. 15).

    b) Entgegen der Auffassung der Revision hat das Berufungsgericht die in § 4 Nr. 1 des Mietvertrags getroffene Vorfälligkeitsregelung auch in Kombination mit der in § 8 des Mietvertrags vereinbarten Aufrechnungsklausel zutreffend für wirksam erachtet (vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 191/10, aaO).

  • BGH, 11.01.2006 - VIII ZR 364/04

    Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen unpünktlicher Mietzahlung

    Auszug aus BGH, 07.09.2011 - VIII ZR 345/10
    Zum anderen soll die Abmahnung dem Mieter Gelegenheit zur Änderung des beanstandeten Verhaltens geben (Senatsurteil vom 11. Januar 2006 - VIII ZR 364/04, NZM 2006, 338 Rn. 14).
  • BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 107/12

    Anforderungen an eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters

    Entgegen der Ansicht der Revision gilt dies auch dann, wenn die Fälligkeitsklausel - wie hier - mit einer sogenannten Ankündigungsklausel kombiniert ist (Senatsurteil vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 191/10, NJW 2011, 2201 Rn. 15; Senatsbeschluss vom 7. September 2011 - VIII ZR 345/10, WuM 2011, 676 Rn. 3).
  • OLG Nürnberg, 11.11.2020 - 3 U 3284/20

    Bestimmung der angemessene Frist zur Erklärung der Kündigung bei Gewerberaummiete

    Darüber hinaus besteht der Sinn einer Abmahnung darin, dem Empfänger unmissverständlich deutlich zu machen, dass ein bestimmt bezeichnetes vertragswidriges Verhalten nicht mehr länger hingenommen werden wird (BGH, Beschluss vom 07.09.2011 - VIII ZR 345/10, juris-Rn. 12).

    Diesen Anforderungen an eine Abmahnung kann auch eine Kündigungserklärung genügen, wenn sie dem Empfänger deutlich vor Augen führte, dass der Vermieter mit einem bestimmten Verhalten nicht einverstanden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 07.09.2011 - VIII ZR 345/10, juris-Rn. 12).

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2022 - 24 U 117/21

    Ansprüche aus einem gewerblichen Mietverhältnis Pandemie bedingte Schließung

    Der Senat folgt auch hier der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der solche "Ankündigungsklauseln", auch bei Formularverträgen, für wirksam erachtet hat (vgl. BGH, Urteile vom 16. Dezember 1987 - VIII ZR 48/87, Rn. 21; vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 191/10, Rn. 15; vom 7. September 2011 - VIII ZR 345/10, Rn. 3 und 9; vom 10. Oktober 2012 - VIII ZR 107/12, Rn. 14; siehe auch Senat, Urteil vom 6. Juli 2001 - 24 U 199/09, Rn. 35).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht