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   BGH, 07.09.2017 - 3 StR 307/17   

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https://dejure.org/2017,40427
BGH, 07.09.2017 - 3 StR 307/17 (https://dejure.org/2017,40427)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2017 - 3 StR 307/17 (https://dejure.org/2017,40427)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2017 - 3 StR 307/17 (https://dejure.org/2017,40427)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 S 2 StGB vom 08.07.2016, § 67 Abs 4 StGB vom 08.07.2016, § 67d Abs 1 S 1 StGB vom 08.07.2016, § 67d Abs 1 S 3 StGB vom 08.07.2016
    Betäubungsmittelabhängiger Straftäter: Höchstdauer der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei gleichzeitiger Verhängung einer Freiheitsstrafe

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 64 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 67d Abs. 1 S. 1, S. 3 StGB, § 67d Abs. 1 Satz 3 StGB, § 67 Abs. 4 StGB, § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB, § 67d Abs. 1 Satz 3, § 246a StPO, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Mittäterschaftliche Begehung der besonders schweren räuberischer Erpressung; Anforderung an die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hinreichend konkrete Chance auf einen Behandlungserfolg innerhalb einer Behandlungsdauer von zwei Jahren

  • rewis.io

    Betäubungsmittelabhängiger Straftäter: Höchstdauer der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei gleichzeitiger Verhängung einer Freiheitsstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mittäterschaftliche Begehung der besonders schweren räuberischer Erpressung; Anforderung an die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hinreichend konkrete Chance auf einen Behandlungserfolg innerhalb einer Behandlungsdauer von zwei Jahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 72
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 485/07

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 3 StR 307/17
    Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 9; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 485/07, NStZ-RR 2008, 107); er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen.
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 3 StR 307/17
    Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 9; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 485/07, NStZ-RR 2008, 107); er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen.
  • BGH, 04.09.2018 - 3 StR 344/18

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer

    Den Urteilsgründen lässt sich nicht entnehmen, dass die aktuelle Therapieunwilligkeit des Angeklagten seiner Unterbringung in einer Entziehungsanstalt auch dann noch entgegensteht, wenn auf die gemäß § 67d Abs. 1 Satz 3 StGB verlängerte Höchstfrist abgestellt wird, die hier aufgrund der verhängten Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten drei Jahre beträgt (zwei Jahre gemäß § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB zuzüglich zwei Drittel der verhängten Strafe gemäß § 67d Abs. 1 Satz 3, § 67 Abs. 4 StGB, mithin zuzüglich eines Jahres, abzüglich der wenigen Tage erlittener Haft (§ 230 Abs. 2 StPO, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB); s. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2018 - 3 StR 616/17, juris Rn. 9; vom 7. September 2017 - 3 StR 307/17, juris Rn. 7 f. mwN).

    Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2018 9 - 3 StR 616/17, juris Rn. 10; vom 7. September 2017 - 3 StR 307/17, juris Rn. 10 mwN).

  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 115/18

    Verhältnis von Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und stationärer Therapie

    Vielmehr verlängert sich in diesen Fällen die Höchstfrist nach Maßgabe des § 67d Abs. 1 S. 3 StGB um die Dauer des nach § 67 Abs. 4 StGB anrechenbaren Teils der Freiheitsstrafe und beträgt hier mit Blick auf die verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten mithin vier Jahre und vier Monate (zwei Jahre gemäß § 67d Abs. 1 S. 1 StGB zuzüglich zwei Drittel der verhängten Strafe gemäß § 67d Abs. 1 Satz 3, § 67 Abs. 4 StGB, also zuzüglich zwei Jahre und vier Monate; vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2017 - 3 StR 307/17).
  • BGH, 06.02.2018 - 3 StR 616/17

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Danach kann die hinreichende Erfolgsaussicht nicht mehr allein damit verneint werden, dass die voraussichtlich notwendige Behandlungszeit die - unverändert gebliebene - zweijährige Frist des § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB übersteigt (BGH, Beschlüsse vom 7. September 2017 - 3 StR 307/17, juris Rn. 7; vom 15. März 2017 - 2 StR 581/16, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 3).

    Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. September 2017 - 3 StR 307/17, juris Rn. 10 mwN); er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen.

  • BGH, 12.03.2019 - 2 StR 584/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Revisibilität; Wertung von

    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert eine Nachholung der Unterbringung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2018 - 3 StR 616/17, juris Rn. 10; vom 7. September 2017 - 3 StR 307/17, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 93/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs)

    Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. September 2017 - 3 StR 307/17, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 16.06.2020 - 1 StR 155/20

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. September 2017 - 3 StR 307/17 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 10.02.2022 - 1 StR 396/21

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. September 2017 - 3 StR 307/17 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 11.04.2019 - 1 StR 65/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Aussicht auf

    Seine - insoweit rechtsfehlerfreie - Erwägung, dass während des Maßregelvollzugs die Therapiebereitschaft der Betroffenen geweckt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2010 - 3 StR 502/09, Rn. 5; vom 10. Juli 2012 - 2 StR 85/12, Rn. 14 und vom 7. September 2017 - 3 StR 307/17, Rn. 9; siehe auch BT-Drucks. 16/1110, S. 13), vermag allein die Annahme einer Therapieerfolgsaussicht nicht zu tragen.
  • BGH, 03.05.2019 - 3 StR 167/19

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Ablehnung der Unterbringung in einer

    Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. September 2017 - 3 StR 307/17, juris Rn. 10 mwN).
  • BayObLG, 27.03.2020 - 202 StRR 16/20

    Erörterungsausfall trotz sich aufdrängender Prüfung der Voraussetzungen für

    Dass die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt den Angeklagten nicht beschwert, hindert das Revisionsgericht im Übrigen nach st.Rspr. nicht, auf eine zulässig erhobene, die Nichtanwendung des § 64 StGB - wie hier - nicht ausdrücklich vom Rechtsmittelangriff ausnehmende Revision des Angeklagten das Urteil insoweit aufzuheben, wenn eine Prüfung der Maßregel unterblieben ist, obwohl die tatrichterlichen Feststellungen dazu Anlass gegeben haben (st.Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 03.12.2019 - 4 StR 553/19 = NStZ-RR 2020, 48 und 30.07.2019 - 2 StR 93/19 = NStZ-RR 2020, 37; ferner u.a. BGH, Beschluss vom 05.06.2018 - 2 StR 200/18 bei juris; 02.09.2017 - 3 StR 307/17 bei juris; 05.03.2014 - 3 StR 12/14 bei juris; 07.01.2009 - 3 StR 458/08 = NStZ 2009, 261 = BGHR StGB § 64 Ablehnung 11 und schon Urt. v. 07.10.1992 - 2 StR 374/92 = BGHSt 38, 362 = StV 1992, 572 = NStZ 1993, 97 = NJW 1993, 477 = BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 3).
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