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   BGH, 07.10.1986 - VI ZB 8/86   

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https://dejure.org/1986,1170
BGH, 07.10.1986 - VI ZB 8/86 (https://dejure.org/1986,1170)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1986 - VI ZB 8/86 (https://dejure.org/1986,1170)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1986 - VI ZB 8/86 (https://dejure.org/1986,1170)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versehentliche Zustellung der für den Beklagten bestimmten Ausfertigung des Urteils an den Prozessbevollmächtigten - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der Berufungsfrist - Voraussetzung einer wirksamen Zustellung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 212 a; ZPO § 233

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 258
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.09.1959 - IV ZR 84/59

    Zustellung an einen Anwalt

    Auszug aus BGH, 07.10.1986 - VI ZB 8/86
    Für die Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils ist es ohne Bedeutung, daß der Prozeßbevollmächtigte eine Ausfertigung erhält, auf der am Rand der Name des Vertreters der Gegenpartei vermerkt ist (BGHZ 30, 335 [BGH 25.09.1959 - IV ZR 84/59]).
  • BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Einspruchsfrist bei nochmaliger

    Im Fall einer unzutreffenden Auskunft über die Zustellung und eines durch sie ausgelösten Rechtsirrtums über den Lauf einer Frist hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden, dass der Rechtsanwalt sich auf die Auskunft verlassen und die Frist entsprechend der ihm erteilten Auskunft berechnen darf (BGH Beschluss vom 7. Oktober 1986 - VI ZB 8/86 - VersR 1987, 258: Erneute Zustellung, nachdem bereits die für den Prozessgegner vorgesehene Ausfertigung zugestellt worden war; Beschluss vom 26. Oktober 1994 - IV ZB 12/94 - VersR 1995, 680: Erneute Zustellung wegen falscher Aktenzeichen auf den Empfangsbekenntnissen; Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04 - NJW-RR 2005, 1658: Erneute Zustellung nach Rückforderung der zunächst zugestellten, aber mangelhaften Ausfertigung).
  • BGH, 11.01.2023 - XII ZB 538/21

    Anfechtung von während einer Aussetzung der Verhandlung nach § 149 ZPO ergehenden

    Denn nach dem aus Art. 2 Abs. 2 iVm Art. 20 Abs. 3 GG als allgemeinem Prozessgrundrecht folgenden Gebot eines fairen Verfahrens darf das Gericht aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern, Unklarheiten oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (vgl. BVerfGE 110, 339, 342 = NJW 2004, 2887 mwN; BGH Beschluss vom 7. Oktober 1986 - VI ZB 8/86 - VersR 1987, 258).
  • BGH, 26.03.1996 - VI ZB 1/96

    Wiedereinsetzung - Empfangsbekenntnis - Frist

    Wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, geht es hier um einen anderen Sachverhalt als den, der dem Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1986 - VI ZB 8/86 - VersR 1987, 258, 259 - zugrunde lag.
  • BGH, 13.04.2000 - V ZB 48/99

    Beginn der Berufungsfrist bei Fehlern der zugestellten Urteilsausfertigung

    Anders als in den Fällen, in denen die erneute Urteilszustellung vom Gericht ohne Zutun der Parteivertreter als notwendig angesehen wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Oktober 1986, VI ZB 8/86, VersR 1987, 258; Beschl. v. 26. Oktober 1994, IV ZB 12/94, VersR 1995, 680), konnte der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin hier nicht ohne weiteres den Eindruck gewinnen, das Landgericht habe die erste Zustellung als unwirksam angesehen.
  • BGH, 14.10.1999 - V ZB 35/99

    Lauf der Berufungsfrist nach erneuter Zustellung des Urteils

    Bei mehrfachen Zustellungen an denselben Adressaten ist für den Beginn und Ablauf einer Rechtsmittelfrist nämlich die erste wirksame Zustellung maßgebend (BGH, Beschl. v. 17. Dezember 1986, VIII ZB 47/86, VersR 1987, 680; BGH, Beschl. v. 7. Oktober 1986, VI ZB 8/86, VersR 1987, 258; BGH, Urt. v. 27. Oktober 1977, 4 StR 326/77, MDR 1978, 153; BGHZ 112, 157 ff, 161; vgl. auch BVerwG, NJW 1980, 1480, 1481).

    Die Wiederholung einer bereits ordnungsgemäß erfolgten Zustellung kann allenfalls zu der irrtümlichen Annahme führen, erst die spätere Zustellung sei für den Lauf einer Rechtsmittelfrist entscheidend (BGH, Beschl. v. 26. Oktober 1994, IV ZB 12/94, VersR 1995, 680, 681; BGH, Beschl. v. 7. Oktober 1986, VI ZB 8/86, VersR 1987, 258; BGH, Beschl. v. 8. Februar 1996, VII ZB 21/95, BGHR ZPO § 233, Rechtsmitteleinlegung 9).

  • BGH, 26.10.1994 - IV ZB 12/94

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklercourtage - Sofortige Beschwerde gegen

    Das hat der Bundesgerichtshof bereits mit Beschluß vom 7. Oktober 1986 - VI ZB 8/86 - VersR 1987, 258 in einem ähnlichen Fall entschieden; der hier vorliegende Sachverhalt rechtfertigt entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts keine andere Beurteilung.

    Deren Kenntnisstand unterschied sich nach den ihnen erteilten Informationen von dem des erstinstanzlichen Bevollmächtigten nicht (vgl. auch BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1986, a.a.O.).

  • BGH, 25.01.1989 - VIII ZB 37/88

    Berichtigung - Urteil - Berufungsfrist - Berichtigung eines Urteils wegen

    Mangels besonderer Hinweise läßt sich dieser Handhabung nicht entnehmen, das Landgericht habe nunmehr das Urteil erstmalig zustellen wollen (zur Wirksamkeit der ersten bei einer später wiederholten Zustellung vgl. BGH, VersR 1987, 258 und 680).

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich von demjenigen im Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 7. Oktober 1986 (VersR 1987, 258) dadurch, daß dort das Gericht fälschlich den Eindruck erweckt hatte, als sehe es die erste Zustellung nicht als ordnungsgemäß und wirksam an.

  • BGH, 20.09.2007 - I ZB 108/05

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der

    Den von der Rechtsbeschwerde zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 7. Oktober 1986 (VI ZB 8/86, VersR 1987, 258) und vom 26. Oktober 1994 (IV ZB 12/94, VersR 1995, 680) lagen andere, mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbare Fallgestaltungen zugrunde.
  • BGH, 09.11.2006 - I ZB 108/05

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts

    Den von der Rechtsbeschwerde zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 7. Oktober 1986 (VI ZB 8/86, VersR 1987, 258) und vom 26. Oktober 1994 (IV ZB 12/94, VersR 1995, 680) lagen andere, mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbare Fallgestaltungen zugrunde.
  • FG Hamburg, 22.08.2006 - 5 K 199/05

    Abgabenordnung/Verwaltungszustellungsgesetz: Fristbeginn und Wiedereinsetzung bei

    So ist auch bei der Doppelzustellung an verschiedene Empfänger der vom Absender durch die Umstände erweckte Empfängerirrtum über die Wirksamkeit der zweiten Zustellung entschuldigt (vgl. BFH vom 15. Mai 1996, X R 99/92, BFH/NV 1996, 891; BGH vom 7. Oktober 1986, VI ZB 8/86, VersR 1987, 258 ).
  • BGH, 03.02.2000 - V ZR 386/99

    Wiedereinsetzung nach Urteilsberichtigung

  • BGH, 06.02.1997 - VII ZB 40/96

    Versäumung der Berufungsfrist durch doppelte Zustellung eines Urteils an die

  • OLG Frankfurt, 25.10.1999 - 1 UF 224/99
  • BGH, 26.03.1996 - VI ZB 2/96
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