Rechtsprechung
BGH, 07.10.1991 - AnwSt (R) 10/91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,23087) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.12.1982 - AnwSt (R) 21/82
Schuldhafte Verletzung der anwaltlichen Pflichten - Rechtmäßigkeit einer …
Auszug aus BGH, 07.10.1991 - AnwSt (R) 10/91
Bei der Auslegung und Anwendung dieser Regelung ist zu bedenken, daß das Vertretungsverbot gemäß § 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO aufgrund einer schwerwiegenden Verletzung der anwaltlichen Berufs pflichten verhängt worden ist, zu deren Ahndung Verweis und Geldbuße nicht mehr ausreichten, um den Rechtsanwalt nach drücklich an die Einhaltung seiner Berufspflichten zu mahnen und dem Interesse an der Erhaltung einer integeren Anwaltschaft zu genügen, aber der Ausschluß aus dem Beruf als zu harte Reaktion erschien (vgl. etwa Senatsurteil vom 20. Dezember 1982 - AnwSt (R) 21/82).
- BGH, 14.06.1993 - AnwSt (R) 2/93
Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft wegen Zuwiderhandlung gegen ein …
Infolgedessen kommt den Umständen, die zur Anordnung (nur) des Vertretungsverbotes gemäß § 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO zur Abwendung einer Ausschließung aus der Anwaltschaft nach § 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO geführt haben, besondere Bedeutung auch im Rahmen der Gesamtwürdigung nach § 114 a Abs. 3 Satz 1 BRAO zu, ob "besondere Umstände" eine mildere ehrengerichtliche Maßnahme als den Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft als ausreichend erscheinen lassen (vgl. Senatsurteil v. 7. Oktober 1991 - AnwSt (R) 10/91).