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   BGH, 07.10.1993 - I ZR 284/91   

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https://dejure.org/1993,2585
BGH, 07.10.1993 - I ZR 284/91 (https://dejure.org/1993,2585)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1993 - I ZR 284/91 (https://dejure.org/1993,2585)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1993 - I ZR 284/91 (https://dejure.org/1993,2585)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit - Kfz-Werbung - PS-Angabe

  • werbung-schenken.de

    Fehlende Planmäßigkeit

    UWG § 1; EinhV § 1
    Vorsprung durch Rechtsbruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    "Fehlende Planmäßigkeit"; Wettbewerbswidrigkeit vereinzelter Anzeigen eines Werbenden mit PS-Angaben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 1 - "Fehlende Planmäßigkeit"
    Werbung mit Leistungsangabe "PS" ohne "kW": Angabe nur bei planmäßigem Vorgehen wettbewerbswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 53
  • MDR 1994, 150
  • GRUR 1994, 638
  • NZV 1994, 64
  • BB 1994, 25
  • DB 1993, 2529
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.03.1993 - I ZR 15/91

    PS-Werbung - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus BGH, 07.10.1993 - I ZR 284/91
    a) Das Berufungsgericht hat allerdings zu Recht angenommen, daß die Werbung der Beklagten unter ausschließlicher Angabe der Leistungsstärke des beworbenen Fahrzeugs in "PS" nicht der Regelung des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen (BGBl. I 1985 S. 409) entspricht (BGH, Urt. v. 4.3. 1993 - I ZR 15/91, GRUR 1993, 679 - PS-Werbung).

    Wie der Senat im einzelnen in dem Urteil "PS-Werbung" (aaO GRUR 1993, 679, 680) ausgeführt hat, werden die angesprochenen Verkehrskreise infolge der Unterschiedlichkeit der Bezeichnungen "kW" und "PS" bei der Werbung für Kraftfahrzeuge nicht irregeführt.

  • BGH, 07.05.1992 - I ZR 119/90

    Pressehaftung II - Irreführung/Preisgestaltung; Prüfungspflicht bei Inseraten;

    Auszug aus BGH, 07.10.1993 - I ZR 284/91
    Die Gemeinschuldnerin hat damit zur Abwehr des gegen sie gerichteten Unterlassungsanspruchs nur ihre Rechtsansicht vorgetragen und im übrigen deutlich gemacht, daß sich diese Verteidigung auf die Wahrung ihrer Rechte im Prozeß beschränkt und nicht den Weg zur künftigen Fortsetzung der angegriffenen Werbung eröffnen soll (vgl. BGH, Urt. v. 7.5. 1992 - I ZR 119/90, GRUR 1992, 618, 619 = WRP 1992, 640 - Pressehaftung II m.w.N.).
  • OLG Köln, 22.02.2002 - 6 U 152/01

    UWG -Recht

    Die Missachtung sog. wertneutraler Vorschriften, die aus Gründen ordnender Zweckmäßigkeit erlassen worden sind, und die weder einem sittlichen Gebot Geltung verschaffen oder dem Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter dienen, rechtfertigt vielmehr regelmäßig erst dann den Vorwurf eines wettbewerbswidrigen Verhaltens, wenn sich ein Wettbewerber bewusst und planmäßig über das Gesetz hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, dass er sich dadurch einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung vor seinen gesetzestreuen Mitbewerbern verschaffen kann (vgl. für viele: BGH GRUR 1994, 222/224 -"Flaschenpfand"-; ders. GRUR 1994, 638/639 -"Fehlende Planmäßigkeit"-; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdn. 646 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 05.03.2009 - 4b O 242/07

    Patent

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn sich der in Anspruch Genommene des Rechts berühmt, bestimmte Handlungen vornehmen zu dürfen (BGH GRUR 1992, 612, 614 - Nicola; BGH GRUR 1987, 125, 126 - Berühmung; BGH GRUR 1990, 678, 679 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen; BGH GRUR 1992, 404, 405 - Systemunterschiede; BGH GRUR 1992, 618, 619 - Pressehaftung II; BGH GRUR 1994, 638, 639 - fehlende Planmäßigkeit; BGH GRUR 1995, 595, 598 - Kinderarbeit; BGH GRUR 1999, 1097, 1099 - Preissturz ohne Ende; BGH GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe; BGH GRUR 2002, 360, 366 - "H.I.V. POSITIVE" II; BGH GRUR 2003, 428, 431 - Big Bertha).
  • OLG Nürnberg, 08.04.1994 - Ws 48/94

    Rechtmäßigkeit einer nur isolierten Entscheidung der Strafvollstreckungskammer

    Im Gegenteil sähe sich der Senat bei einer hierüber ergehenden Beschwerdeentscheidung nur aufgrund des Verbots der Schlechterstellung (vgl. OLG Hamm, NJW 94, 53) daran gehindert, ausgehend von der seitens des Senats geteilten Auffassung des ersten Senats des BGH (NStZ 94, 77, ebenso OLG Hamm NStZ 93, 452) eine längere Mindestverbüßungsdauer als 22 Jahre festzusetzen.
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