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   BGH, 07.10.2003 - 4 StR 329/03   

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https://dejure.org/2003,8194
BGH, 07.10.2003 - 4 StR 329/03 (https://dejure.org/2003,8194)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2003 - 4 StR 329/03 (https://dejure.org/2003,8194)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - 4 StR 329/03 (https://dejure.org/2003,8194)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Neigung zur Gewalttätigkeit unter Alkoholeinfluss

  • Judicialis

    StGB § 64; ; GVG § 74 Abs. 2 Nr. 4; ; GVG § 74 Abs. 2 Nr. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Anordnung der Maßregel nach bloßer Angeklagtenrevision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 07.10.2003 - 4 StR 329/03
    Das Landgericht hätte daher - nach Anhörung eines Sachverständigen (§ 246a StPO) - darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, Anordnung 1 und § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 4; NStZ 1994, 286; BGH, Beschluß vom 6. März 2002 - 4 StR 13/02).

    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5, 9).

  • BGH, 27.09.1991 - 3 StR 30/91

    Revisionsrichterliche Überprüfung unterbliebener Unterbringung

    Auszug aus BGH, 07.10.2003 - 4 StR 329/03
    Das Landgericht hätte daher - nach Anhörung eines Sachverständigen (§ 246a StPO) - darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, Anordnung 1 und § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 4; NStZ 1994, 286; BGH, Beschluß vom 6. März 2002 - 4 StR 13/02).
  • BGH, 06.03.2002 - 4 StR 13/02

    Fehlerhaft unterbliebene Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 07.10.2003 - 4 StR 329/03
    Das Landgericht hätte daher - nach Anhörung eines Sachverständigen (§ 246a StPO) - darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, Anordnung 1 und § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 4; NStZ 1994, 286; BGH, Beschluß vom 6. März 2002 - 4 StR 13/02).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 07.10.2003 - 4 StR 329/03
    Daß bei dem Angeklagten die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges nicht besteht (vgl. BVerfGE 91, 1 ff. = NJW 1995, 1077 ff.), ist den Urteilsgründen nicht zu entnehmen.
  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 264/94

    Tatbestandsmerkmal der Ausnutzungsabsicht bei der besonders schweren

    Auszug aus BGH, 07.10.2003 - 4 StR 329/03
    Der Senat verweist die Sache, nachdem § 74 Abs. 2 Nr. 4 oder 5 GVG nicht mehr einschlägig ist, an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. BGH NJW 1994, 3304, 3305 m.w.N.).
  • BGH, 19.10.1993 - 1 StR 544/93

    Anforderungen an gerichtliche Feststellungen bezüglich der Unterbringung in eine

    Auszug aus BGH, 07.10.2003 - 4 StR 329/03
    Das Landgericht hätte daher - nach Anhörung eines Sachverständigen (§ 246a StPO) - darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, Anordnung 1 und § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 4; NStZ 1994, 286; BGH, Beschluß vom 6. März 2002 - 4 StR 13/02).
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