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   BGH, 07.10.2004 - III ZR 175/04   

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https://dejure.org/2004,10101
BGH, 07.10.2004 - III ZR 175/04 (https://dejure.org/2004,10101)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2004 - III ZR 175/04 (https://dejure.org/2004,10101)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - III ZR 175/04 (https://dejure.org/2004,10101)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistung eines Preises aufgrund der Übersendung einer Gewinnzusage; Beurteilung des "Versenders" einer Gewinnmitteilung nach objektiver Empfängersicht ; Inanspruchnahme von Unternehmern als Sender von Gewinnmitteilungen an Verbraucher unter nicht ...

  • Judicialis

    BGB § 661a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 661a
    Begriff des "Senders" einer Gewinnmitteilung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.2003 - III ZR 106/03

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung für Gewinnzusagen

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - III ZR 175/04
    Es erschien deshalb erforderlich, diese Vorschriften durch zivilrechtliche - dem Vertrags- oder dem Deliktsrecht zuzuordnende - Ansprüche zu unterlegen; der Unternehmer sollte beim Wort genommen werden, um den Mißbrauch abzustellen (vgl. Senatsurteile BGHZ 153, 82, 90 f und vom 16. Oktober 2003 - III ZR 106/03 - NJW 2003, 3620 f jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - III ZR 175/04
    Es erschien deshalb erforderlich, diese Vorschriften durch zivilrechtliche - dem Vertrags- oder dem Deliktsrecht zuzuordnende - Ansprüche zu unterlegen; der Unternehmer sollte beim Wort genommen werden, um den Mißbrauch abzustellen (vgl. Senatsurteile BGHZ 153, 82, 90 f und vom 16. Oktober 2003 - III ZR 106/03 - NJW 2003, 3620 f jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.02.2004 - III ZR 226/03

    Anforderungen an die Annahme einer Gewinnzusage

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - III ZR 175/04
    a) Wer "Sender" einer Gewinnmitteilung ist, beurteilt sich zunächst - ebenso wie die Frage, ob eine bestimmte Zusendung eine Gewinnzusage oder vergleichbare Mitteilung im Sinne des § 661a BGB ist (vgl. Senatsurteil vom 19. Februar 2004 - III ZR 226/03 - NJW 2004, 1652, 1653) - aus der objektivierten Empfängersicht.
  • EuGH, 11.07.2002 - C-96/00

    Gabriel

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - III ZR 175/04
    Denn sie sind die wahren "Sender" der Gewinnzusage und müssen für ihr "lautes Wort" (Mankowski EWiR 2002, 873, 874) durch die Leistung des Preises einstehen.
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