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   BGH, 07.10.2009 - I ZR 41/07   

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https://dejure.org/2009,4756
BGH, 07.10.2009 - I ZR 41/07 (https://dejure.org/2009,4756)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2009 - I ZR 41/07 (https://dejure.org/2009,4756)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - I ZR 41/07 (https://dejure.org/2009,4756)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Übersetzers eines belletristischen Textes auf eine angemessene Vergütung in Form einer Absatzvergütung und einer Beteiligung an den Nettoerlösen aus der Vergabe von Nebenrechten; Anforderungen an die Redlichkeit der Honorierung eines Übersetzers nach dem ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • Judicialis

    UrhG § 2 Abs. 2; ; UrhG § 3; ; UrhG § 32 Abs. 1; ; UrhG § 32 Abs. 2; ; UrhG § 36

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 32 Abs. 1 S 3; UrhG § 32 Abs. 2 S. 2
    Rechtsstellung des Übersetzers eines literarischen Werks

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2010, 255
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • Drs-Bund, 26.06.2001 - BT-Drs 14/6433
    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 41/07
    Die Interessen des Urhebers sind grundsätzlich nur dann ausreichend gewahrt, wenn er an jeder wirtschaftlichen Nutzung seines Werkes angemessen beteiligt ist (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern - nachfolgend Gesetzentwurf -, BT-Drucks. 14/6433, S. 14 f.; Beschlussempfehlung, BT-Drucks. 14/8058, S. 18; BGHZ 140, 326, 334 - Telefaxgeräte; BGH, Urt. v. 5.7.2001, GRUR 2002, 246, 248 = WRP 2002, 219 - Scanner; BGHZ 152, 233, 240 - CPU-Klausel; BGH, Urt. v. 29.1.2004 - I ZR 135/00, GRUR 2004, 669, 670 f. = WRP 2004, 1057 - Musikmehrkanaldienst).

    Zur Bestimmung der angemessenen Beteiligung können in derselben Branche oder in anderen Branchen für vergleichbare Werknutzungen nach redlicher Übung geleistete Vergütungen als Vergleichsmaßstab herangezogen werden (vgl. Gesetzentwurf, BT-Drucks. 14/6433, S. 14; Beschlussempfehlung, BT-Drucks. 14/8058, S. 18; Kotthoff in Dreyer/Kotthoff/Meckel, Urheberrecht, 2. Aufl., § 43 UrhG Rdn. 32).

    Die Revision der Kläger macht zutreffend geltend, dass das gesetzgeberische Ziel, die wirtschaftliche Situation insbesondere der literarischen Übersetzer zu verbessern (vgl. Gesetzentwurf, BT-Drucks. 14/6433, S. 9; Beschlussempfehlung, BT-Drucks. 14/8058, S. 18), dann nicht erreicht würde, weil es in 85% der Fälle zu keinen höheren Zahlungen an Übersetzer käme.

    In Betracht zu ziehen sind weiterhin die Marktverhältnisse, Investitionen, Risikotragung, Kosten, die Zahl der hergestellten Werkstücke oder öffentlichen Wiedergaben oder die Höhe der zu erzielenden Einnahmen (Gesetzentwurf, BT-Drucks. 14/6433, S. 14; Beschlussempfehlung, BT-Drucks. 14/8058, S. 18; vgl. Schulze in Dreier/Schulze aaO § 32 Rdn. 67 ff.).

    Dabei wird es zu berücksichtigen haben, dass die angemessene Vergütung im Sinne des § 32 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 UrhG kein fester Wert ist, dass sie vielmehr eine Bandbreite von möglichen angemessenen Vergütungen zulässt (vgl. Gesetzentwurf, BT-Drucks. 14/6433, S. 14; Kotthoff in Dreyer/Kotthoff/Meckel aaO § 32 UrhG Rdn. 12; Wandtke/Grunert in Wandtke/Bullinger aaO § 32 UrhG Rdn. 31).

  • BGH, 29.01.2004 - I ZR 135/00

    Musikmehrkanaldienst

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 41/07
    Die Interessen des Urhebers sind grundsätzlich nur dann ausreichend gewahrt, wenn er an jeder wirtschaftlichen Nutzung seines Werkes angemessen beteiligt ist (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern - nachfolgend Gesetzentwurf -, BT-Drucks. 14/6433, S. 14 f.; Beschlussempfehlung, BT-Drucks. 14/8058, S. 18; BGHZ 140, 326, 334 - Telefaxgeräte; BGH, Urt. v. 5.7.2001, GRUR 2002, 246, 248 = WRP 2002, 219 - Scanner; BGHZ 152, 233, 240 - CPU-Klausel; BGH, Urt. v. 29.1.2004 - I ZR 135/00, GRUR 2004, 669, 670 f. = WRP 2004, 1057 - Musikmehrkanaldienst).

    Überprüfbar ist jedenfalls, ob das Berufungsgericht bei der Bestimmung der Vergütung von zutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgegangen ist und sämtliche für die Bemessung der Vergütung bedeutsamen Tatsachen berücksichtigt hat, die von den Parteien vorgebracht worden sind oder sich aus der Natur der Sache ergeben (vgl. zur Überprüfung der Angemessenheit des Tarifs einer Verwertungsgesellschaft BGH GRUR 2004, 669, 670 f. - Musikmehrkanaldienst; zur Schätzung einer angemessenen Vergütung im Rahmen der Lizenzanalogie BGH, Urt. v. 2.10.2008 - I ZR 6/06, GRUR 2009, 407 Tz. 23 = WRP 2009, 319 - Whistling for a train, m.w.N.).

    Insofern unterliegt die Beurteilung des Berufungsgerichts allerdings nicht zuletzt im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BGH GRUR 2004, 669, 671 - Musikmehrkanaldienst).

  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 136/01

    BGH stärkt Rechte der Übersetzer - BGH entscheidet im Streit zwischen

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 41/07
    Bei einer fortlaufenden Nutzung des Werkes wird dem Beteiligungsgrundsatz daher am besten durch eine erfolgsabhängige Vergütung entsprochen (vgl. BGH, Urt. v. 17.6.2004 - I ZR 136/01, GRUR 2005, 148, 151 = WRP 2005, 230 - Oceano Mare).

    Das Werk in der Originalsprache stellt die Grundlage der Arbeit des Übersetzers dar und gibt dem Übersetzer den Inhalt seines Werks sowie die Art und Weise der Behandlung vor, auch wenn es sich dabei nicht um eine Vorgabe hinsichtlich der Eigenart des vom Übersetzer zu schaffenden Werkes handelt (vgl. BGH GRUR 2005, 148, 150 - Oceano Mare).

  • BGH, 27.06.1991 - I ZR 22/90

    Horoskop-Kalender

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 41/07
    Beansprucht aber ein Urheber - wie hier - die Änderung einer Vereinbarung über den Betrag einer Urhebervergütung, durch die ihm die angemessene Vergütung gewährt wird, ist es zulässig, von einer Bezifferung abzusehen, weil ein solcher Klageantrag auf eine Abänderung des Vertrages nach richterlichem Ermessen entsprechend § 287 Abs. 2 ZPO abzielt (vgl. BGHZ 115, 63, 65 - Horoskop-Kalender; BGH, Beschl. v. 7.4.2009 - KZR 42/08, GRUR-RR 2009, 319 = WRP 2009, 745 - Zementkartell, m.w.N.).

    Da die angemessene Vergütung nach billigem Ermessen festzusetzen ist (vgl. Beschlussempfehlung, BT-Drucks. 14/8058, S. 18), ist das Gericht nicht gehalten, die Vergütung nur gerade so weit anzuheben, dass sie nicht mehr unangemessen ist (Kotthoff in Dreyer/Kotthoff/Meckel aaO § 32 Rdn. 12 und 34; Wandtke/Grunert in Wandtke/Bullinger aaO § 32 UrhG Rdn. 17; vgl. aber BGHZ 115, 63, 68 - Horoskop-Kalender; BGH, Urt. v. 21.6.2001 - I ZR 245/98, GRUR 2002, 153, 155 = WRP 2002, 96 - Kinderhörspiele, zu § 36 UrhG a.F.).

  • OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5785/05

    Zur Angemessenheit der Vergütung des Übersetzers eines belletristischen Textes

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 41/07
    Auf die Revisionen der Parteien wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 8. Februar 2007 - 6 U 5785/05 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Kläger im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht die Beklagte auf den Hilfsantrag zur Einwilligung in die vom Berufungsgericht formulierte Änderung der Übersetzungsverträge verurteilt hat.

    Auf die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Kläger hat das Berufungsgericht (OLG München ZUM 2007, 317) die Beklagte auf den Hilfsantrag unter Zurückweisung der weitergehenden Berufungen verurteilt, in die Abänderung der mit den Klägern bestehenden Übersetzungsverträge mit folgender Fassung einzuwilligen:.

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06

    Whistling for a train

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 41/07
    Überprüfbar ist jedenfalls, ob das Berufungsgericht bei der Bestimmung der Vergütung von zutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgegangen ist und sämtliche für die Bemessung der Vergütung bedeutsamen Tatsachen berücksichtigt hat, die von den Parteien vorgebracht worden sind oder sich aus der Natur der Sache ergeben (vgl. zur Überprüfung der Angemessenheit des Tarifs einer Verwertungsgesellschaft BGH GRUR 2004, 669, 670 f. - Musikmehrkanaldienst; zur Schätzung einer angemessenen Vergütung im Rahmen der Lizenzanalogie BGH, Urt. v. 2.10.2008 - I ZR 6/06, GRUR 2009, 407 Tz. 23 = WRP 2009, 319 - Whistling for a train, m.w.N.).
  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 245/98

    Kinderhörspiele; Anspruch des Urhebers auf eine angemessene Beteiligung

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 41/07
    Da die angemessene Vergütung nach billigem Ermessen festzusetzen ist (vgl. Beschlussempfehlung, BT-Drucks. 14/8058, S. 18), ist das Gericht nicht gehalten, die Vergütung nur gerade so weit anzuheben, dass sie nicht mehr unangemessen ist (Kotthoff in Dreyer/Kotthoff/Meckel aaO § 32 Rdn. 12 und 34; Wandtke/Grunert in Wandtke/Bullinger aaO § 32 UrhG Rdn. 17; vgl. aber BGHZ 115, 63, 68 - Horoskop-Kalender; BGH, Urt. v. 21.6.2001 - I ZR 245/98, GRUR 2002, 153, 155 = WRP 2002, 96 - Kinderhörspiele, zu § 36 UrhG a.F.).
  • OLG München, 28.08.2003 - 29 U 5597/02

    Beteiligung eines Übersetzers an den Erträgnissen

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 41/07
    Als Vergütung für die Übersetzung von Hardcover-Ausgaben hat das Berufungsgericht für den Normalfall einen Beteiligungssatz von 2% als Mittelwert eines Rahmens von 1% bis 3% für angemessen erachtet (vgl. OLG München ZUM 2003, 684, 686 f. und ZUM 2003, 970, 973 jeweils zu § 36 UrhG a.F.).
  • OLG München, 22.05.2003 - 29 U 4573/02

    Angemessenheitskriterien für Honorar eines Buchübersetzers

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 41/07
    Als Vergütung für die Übersetzung von Hardcover-Ausgaben hat das Berufungsgericht für den Normalfall einen Beteiligungssatz von 2% als Mittelwert eines Rahmens von 1% bis 3% für angemessen erachtet (vgl. OLG München ZUM 2003, 684, 686 f. und ZUM 2003, 970, 973 jeweils zu § 36 UrhG a.F.).
  • OLG München, 29.07.2004 - 29 U 2350/04
    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 41/07
    Soweit die Verwertung der Nebenrechte das Werk des Übersetzers überhaupt nicht umfasst - etwa bei der Vergabe von Merchandising-Rechten an allein vom Autor geschaffenen Romanfiguren - oder nicht vollständig enthält - beispielsweise bei einer Verfilmung des Romanstoffs, bei der sich das Übersetzungswerk lediglich in den Dialogen wiederfindet (vgl. OLG München ZUM 2004, 845) - ist keine oder nur eine entsprechend geringere Beteiligung des Übersetzers an den Erlösen aus der Verwertung dieser Nebenrechte angemessen.
  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

  • BGH, 10.10.2002 - III ZR 205/01

    Erhöhung der Angabe der Größenordnung des Schmerzensgeldes in der

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 208/96

    BGH bejaht urheberrechtliche Vergütungspflicht für Telefaxgeräte - Gesetzliche

  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 3/00

    CPU-Klausel

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 335/98

    Scanner; Erhebung einer urheberrechtlichen Vergütung

  • LG München I, 10.11.2005 - 7 O 24552/04

    Urheberrecht - § 32 UrhG n.F.: Anpassung der Vergütungsvereinbarung

  • BGH, 07.04.2009 - KZR 42/08

    Millionenklage gegen Mitglieder des Zementkartells ist zulässig

  • LG Berlin, 27.04.2006 - 16 O 806/04
  • BGH, 20.02.2020 - I ZR 176/18

    Vergütung des Chefkameramanns des Filmwerks "Das Boot"

    Daraus ergibt sich auch für solche Entgelte die Umsatzsteuerpflicht (vgl. zu § 32 UrhG BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 41/07, ZUM 2010, 255 Rn. 55).
  • OLG Stuttgart, 26.09.2018 - 4 U 2/18

    Anspruch des Kameramanns des Films "Das Boot" auf weitere Beteiligung nach dem

    Soweit das Landgericht auf die Entscheidung des BGH vom 7.10.2009 (I ZR 41/07, Rn. 55) verweise, sei dies unbehelflich, weil es dort um die Anpassung der angemessenen Vergütung zwischen den Vertragspartnern gegangen sei; insofern könne von einem Leistungsaustausch i. S. v. § 1 Abs. 1 UStG ausgegangen werden.

    Hieraus folgt, dass jedenfalls bei Nachvergütungen, die nach § 32 oder § 32a Abs. 1 UrhG vom Vertragspartner des Urhebers zu leisten sind, Umsatzsteuer anfällt, weil es sich letztlich um ein (erhöhtes) Honorar für die Einräumung der Verwertungsrechte handelt (so auch ohne weiteres BGH, Urteil v. 07.10.2009, I ZR 41/07, ZUM 2010, 255 Rn. 55 zu § 32 UrhG).

  • OLG München, 15.07.2010 - 6 U 5785/05

    Urheberrecht: Bemessung der Absatzvergütung für Übersetzer belletristischer Werke

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner auf das Rechtsmittel beider Parteien hin ergangenen Revisionsentscheidung vom 07. Oktober 2009, Az. I ZR 41/07, das Berufungsurteil im Kostenpunkt sowie insoweit aufgehoben, als der Senat die Beklagte auf den Hilfsantrag zur Einwilligung in die tenorierte Änderung der Übersetzerverträge verurteilt hat.

    Auf die - aus den im Senatsurteil vom 08. Februar 2007 dargelegten Gründen weiterhin zulässigen - Berufungen der Parteien hin war das angefochtene Urteil des Landgerichts in Anwendung der vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 07. Oktober 2009, Az. I ZR 41/07, dargelegten und oben skizzierten Grundsätze, an die der Senat nach § 563 Abs. 2 ZPO gebunden ist, im nunmehr tenorierten Sinne abzuändern.

  • FG Düsseldorf, 26.05.2020 - 5 K 2892/17

    Umsatzsteuerbarkeit von Nachvergütungen an Drehbuchautoren nach § 32a Abs. 2 UrhG

    Während § 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG die angemessene Beteiligung aus Ex-ante-Sicht auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses (unabhängig von der tatsächlichen erfolgten Nutzung) sicherstellen soll, greift § 32a Abs. 1 UrhG aus der Ex-post-Perspektive dann, wenn nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein auffälliges Missverhältnis zwischen der tatsächlich vereinbarten (und ggf. bereits nach § 32 angepassten Vergütung) und der angemessenen Vergütung entsteht, und zwar unter Berücksichtigung der erfolgten Nutzung und der hiermit zusammenhängenden Erträge und Vorteile (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 7.10.2009 I ZR 41/07, Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht --ZUM-- 2010, 255).
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