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   BGH, 07.10.2010 - IX ZB 1/10   

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https://dejure.org/2010,5437
BGH, 07.10.2010 - IX ZB 1/10 (https://dejure.org/2010,5437)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2010 - IX ZB 1/10 (https://dejure.org/2010,5437)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - IX ZB 1/10 (https://dejure.org/2010,5437)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 InsO, § 212 InsO, § 216 InsO
    Einstellung des Insolvenzverfahrens: Glaubhaftmachung des Fehlens von Eröffnungsgründen; Wegfall der Forderung des antragstellenden Gläubigers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 InsO, § 212 InsO, § 216 InsO
    Einstellung des Insolvenzverfahrens: Glaubhaftmachung des Fehlens von Eröffnungsgründen; Wegfall der Forderung des antragstellenden Gläubigers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einstellung eines Insolvenzverfahrens allein wegen eines Wegfalls der Forderung des antragstellenden Gläubigers

  • rewis.io

    Einstellung des Insolvenzverfahrens: Glaubhaftmachung des Fehlens von Eröffnungsgründen; Wegfall der Forderung des antragstellenden Gläubigers

  • rewis.io

    Einstellung des Insolvenzverfahrens: Glaubhaftmachung des Fehlens von Eröffnungsgründen; Wegfall der Forderung des antragstellenden Gläubigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 212
    Einstellung eines Insolvenzverfahrens allein wegen eines Wegfalls der Forderung des antragstellenden Gläubigers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2011, 20
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.02.2003 - IX ZB 287/02

    Wegfall der Insolvenzeröffnungsgründe; Sicherung einer einheitlichen

    Auszug aus BGH, 07.10.2010 - IX ZB 1/10
    Der Antrag ist nur zulässig, wenn das Fehlen der Eröffnungsgründe glaubhaft gemacht wird (BGH, Beschl. v. 6. Februar 2003 - IX ZB 287/02, ZInsO 2003, 216; v. 18. Juni 2009 - IX ZA 13/09, NZI 2009, 517; OLG Celle ZInsO 2000, 558, 559; LG Göttingen NZI 2008, 751, 752).
  • BGH, 18.06.2009 - IX ZA 13/09

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines

    Auszug aus BGH, 07.10.2010 - IX ZB 1/10
    Der Antrag ist nur zulässig, wenn das Fehlen der Eröffnungsgründe glaubhaft gemacht wird (BGH, Beschl. v. 6. Februar 2003 - IX ZB 287/02, ZInsO 2003, 216; v. 18. Juni 2009 - IX ZA 13/09, NZI 2009, 517; OLG Celle ZInsO 2000, 558, 559; LG Göttingen NZI 2008, 751, 752).
  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 12/06

    Zurücknahme des Insolvenzantrages nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus BGH, 07.10.2010 - IX ZB 1/10
    Allein der Wegfall der Forderung des antragstellenden Gläubigers nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens reicht nicht aus, um die Voraussetzungen des § 212 InsO zu erfüllen (BGH, Beschl. v. 27. Juli 2006 - IX ZB 12/06, ZVI 2006, 564, 565; v. 27. Juli 2006 - IX ZB 204/04, ZIP 2006, 1957, 1960 Rn. 19).
  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 204/04

    Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 07.10.2010 - IX ZB 1/10
    Allein der Wegfall der Forderung des antragstellenden Gläubigers nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens reicht nicht aus, um die Voraussetzungen des § 212 InsO zu erfüllen (BGH, Beschl. v. 27. Juli 2006 - IX ZB 12/06, ZVI 2006, 564, 565; v. 27. Juli 2006 - IX ZB 204/04, ZIP 2006, 1957, 1960 Rn. 19).
  • OLG Celle, 07.09.2000 - 2 W 69/00

    Unzulässigkeit eines Antrages auf Einstellung des Insolvenzverfahrens ohne

    Auszug aus BGH, 07.10.2010 - IX ZB 1/10
    Der Antrag ist nur zulässig, wenn das Fehlen der Eröffnungsgründe glaubhaft gemacht wird (BGH, Beschl. v. 6. Februar 2003 - IX ZB 287/02, ZInsO 2003, 216; v. 18. Juni 2009 - IX ZA 13/09, NZI 2009, 517; OLG Celle ZInsO 2000, 558, 559; LG Göttingen NZI 2008, 751, 752).
  • LG Göttingen, 03.11.2008 - 10 T 119/08

    Unzulässigkeit des Antrags einer Schuldnerin auf Einstellung eines

    Auszug aus BGH, 07.10.2010 - IX ZB 1/10
    Der Antrag ist nur zulässig, wenn das Fehlen der Eröffnungsgründe glaubhaft gemacht wird (BGH, Beschl. v. 6. Februar 2003 - IX ZB 287/02, ZInsO 2003, 216; v. 18. Juni 2009 - IX ZA 13/09, NZI 2009, 517; OLG Celle ZInsO 2000, 558, 559; LG Göttingen NZI 2008, 751, 752).
  • LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 200/18

    Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und Anordnung eines

    Der Antrag ist somit nur zulässig, wenn das Fehlen der Eröffnungsgründe vom Schuldner glaubhaft gemacht wird (BGH NZI 2011, 20).

    Allein der Wegfall der Forderung des antragstellenden Gläubigers nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - bspw. durch Befriedigung - reicht nicht aus, um die Voraussetzungen des § 212 InsO zu erfüllen (u.a. BGH ZVI 2006, 564; ZIP 2006, 1957; NZI 2011, 20).

  • BGH, 05.05.2011 - IX ZB 75/10

    Zulässigkeit einer Bezugnahme auf Aktenbestandteile i.R.d. Bezeichnung des

    Ein Wegfall der Forderung des antragstellenden Gläubigers reicht hierfür nicht aus (zuletzt BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 1/10, NZI 2011, 20 Rn. 4).
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