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   BGH, 07.10.2020 - BLw 1/19   

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https://dejure.org/2020,38497
BGH, 07.10.2020 - BLw 1/19 (https://dejure.org/2020,38497)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2020 - BLw 1/19 (https://dejure.org/2020,38497)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2020 - BLw 1/19 (https://dejure.org/2020,38497)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Befugnis des Landwirtschaftsgerichts jedenfalls nach Ablauf der Beschwerdefrist zur Abänderung der von ihm getroffenen Kostenentscheidung von Amts wegen oder aufgrund der Gegenvorstellung eines Beteiligten; Erstattung der einem anderen Beteiligten aufgrund dieses ...

  • rewis.io

    Landwirtschaftssache: Befugnis des Ausgangsgerichts zur Abhilfe nach Beschwerdeeinlegung; Befugnis zur Abänderung der Kostenentscheidung nach Ablauf der Beschwerdefrist; Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Gegners bei unzulässigem Rechtsmittel der unteren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    FamFG § 68 Abs. 1 S. 1; LwVG § 44 Abs. 1
    Befugnis des Landwirtschaftsgerichts jedenfalls nach Ablauf der Beschwerdefrist zur Abänderung der von ihm getroffenen Kostenentscheidung von Amts wegen oder aufgrund der Gegenvorstellung eines Beteiligten; Erstattung der einem anderen Beteiligten aufgrund dieses ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundstücksverkehrssachen - und das unzulässige Rechtsmittel der Genehmigungsbehörde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Abhilfebefugnis des Ausgangsgerichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kostenentscheidung in FGG-Verfahren - und ihre Abänderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 553
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - BLw 1/19
    Dies ist beispielsweise bei einem die Prozesskostenhilfe bzw. die Verfahrenskostenhilfe versagenden Beschluss zu verneinen, so dass einem neuen Antrag nicht entgegensteht, dass die Beschwerdefrist bereits abgelaufen oder der Beschluss aus sonstigen Gründen unanfechtbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - IV ZB 43/03, NJW 2004, 1805, 1806; Beschluss vom 9. Mai 2019 - V ZR 274/18, juris Rn. 1).
  • BGH, 16.02.2011 - VIII ZR 80/10

    Kosten bei Klagerücknahme: Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - BLw 1/19
    Darauf, ob und wenn ja in welchem Umfang Kostengrundentscheidungen neben der formellen Rechtskraft auch materielle Rechtskraft zukommt (vgl. dazu etwa Wieczorek/Schütze/Jänich, ZPO, 4. Aufl., Vor § 567 Rn. 51; siehe zu der Bedeutung einer abschließenden prozessualen Kostenentscheidung für die Geltendmachung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs BGH, Urteil vom 16. Februar 2011 - VIII ZR 80/10, NJW 2011, 2368), kommt es deshalb hier nicht an.
  • BGH, 09.05.2019 - V ZR 274/18

    Zulässigkeit eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Beschwerde

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - BLw 1/19
    Dies ist beispielsweise bei einem die Prozesskostenhilfe bzw. die Verfahrenskostenhilfe versagenden Beschluss zu verneinen, so dass einem neuen Antrag nicht entgegensteht, dass die Beschwerdefrist bereits abgelaufen oder der Beschluss aus sonstigen Gründen unanfechtbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - IV ZB 43/03, NJW 2004, 1805, 1806; Beschluss vom 9. Mai 2019 - V ZR 274/18, juris Rn. 1).
  • BGH, 18.03.2011 - BLw 4/11

    Anforderungen an die Begründung einer Divergenzrechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - BLw 1/19
    Entsprechendes gilt - erst recht - für ein unzulässiges Rechtsmittel (vgl. Senat, Beschluss vom 18. März 2011 - BLw 4/11, juris Rn. 4; Düsing/Martinez/Hornung, Agrarrecht, § 32 LwVG Rn. 5 mwN).
  • AG Düsseldorf, 09.09.2016 - 513 IK 44/11

    Versagung der Restschuldbefreiung

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - BLw 1/19
    Eine Abhilfebefugnis soll allerdings dann ausscheiden, wenn der angegriffene Beschluss nicht mehr abänderbar sei, insbesondere, wenn er in materielle Rechtskraft erwachsen sei (vgl. AG Düsseldorf, NZI 2016, 1009, 1010; MüKoZPO/Hamdorf, 6. Aufl., § 572 Rn. 7 i.V.m. Vor § 567 Rn. 18; Musielak/Voit/Ball, ZPO, 17. Aufl., § 572 Rn. 4 i.V.m. § 567 Rn. 27; Wieczorek/Schütze/Jänich, ZPO, 4. Aufl., § 572 Rn. 3 i.V.m. Vor § 567 Rn. 45; 39 ff.; Stein/Jonas/Jacobs, ZPO, 23. Aufl., § 572 Rn. 9; Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 68 Rn. 9b, 15 ff., 24 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.05.2007 - 17 Ta 6014/07

    Abhilfebefugnis bei unzulässige Beschwerde

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - BLw 1/19
    Eine Abhilfebefugnis des Gerichts auch nach Ablauf der Beschwerdefrist liefe auf eine unbefristete Änderungsmöglichkeit hinaus, die mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft nicht in Einklang zu bringen ist (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 17 Ta (Kost) 6014/07, juris Rn. 7).
  • BGH, 08.12.2011 - V ZB 170/11

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach Erledigung der

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - BLw 1/19
    Der Statthaftigkeit des Rechtsmittels steht nicht entgegen, dass nur die in dem Anerkenntnisurteil getroffene Kostenentscheidung angefochten worden ist, da nach § 58 FamFG - anders als nach § 20a Abs. 1 Satz 1 FGG - eine solche isolierte Anfechtung möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - V ZB 149/10, juris Rn. 6; Beschluss vom 8. Dezember 2012 - V ZB 170/11, NJW-RR 2012, 651 Rn. 7; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 20. Aufl., § 58 Rn. 95).
  • BGH, 18.10.2018 - IX ZB 31/18

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Vergütung des Insolvenzverwalters:

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - BLw 1/19
    Hingegen ist eine Gegenvorstellung unzulässig, sofern das Gericht nach den Bestimmungen der jeweiligen Prozessordnung nicht befugt ist, seine getroffene Entscheidung zu ändern (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - IX ZB 31/18, BGHZ 220, 90 Rn. 13).
  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 6/18

    Überprüfung der Entscheidung des unteren Gerichts zur Fortführung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - BLw 1/19
    Deshalb kommt sie nur dann in Betracht, wenn das Gericht zu einer Änderung seiner Entscheidung befugt ist und diese auch von Amts wegen vornehmen durfte (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18, WM 2018, 1900 Rn. 9 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 525/14, FamRZ 2015, 1698 Rn. 12; BVerfG, NJW 2009, 829 Rn. 36).
  • BGH, 09.12.2010 - V ZB 149/10

    Zulässigkeit der Einlegung einer Revision aus einem anderen als dem durch das

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - BLw 1/19
    Der Statthaftigkeit des Rechtsmittels steht nicht entgegen, dass nur die in dem Anerkenntnisurteil getroffene Kostenentscheidung angefochten worden ist, da nach § 58 FamFG - anders als nach § 20a Abs. 1 Satz 1 FGG - eine solche isolierte Anfechtung möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - V ZB 149/10, juris Rn. 6; Beschluss vom 8. Dezember 2012 - V ZB 170/11, NJW-RR 2012, 651 Rn. 7; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 20. Aufl., § 58 Rn. 95).
  • BGH, 08.07.2015 - XII ZB 586/14

    Unterbringungssache: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine in der

  • BGH, 08.10.2019 - IV ZR 33/19

    Begründetheit einer Gegenvorstellung

  • BGH, 19.10.2016 - XII ZB 387/16

    Betreuungssache: Betreuungsvoraussetzungen bei Einrichtung und Fortsetzung einer

  • BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Planfeststellung über den Ausbau des

  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 117/04

    Änderung von Beschlüssen durch das Insolvenzgericht; Auslegung der

  • BGH, 17.10.1986 - V ZR 169/85

    Rechtsmittel gegen ein fälschlich anstatt eines Beschlusses erlassenes Urteil

  • BGH, 20.11.2014 - XII ZB 86/14

    FamFG § 303 Abs. 2

  • BGH, 15.07.2015 - XII ZB 525/14

    Betreuungssache: Berücksichtigung von Schriftsätzen des Beschwerdeführers bis zum

  • BGH, 26.08.2020 - XII ZB 243/19

    Erledigung im Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

  • BGH, 06.02.2020 - V ZR 328/18

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 213/16

    Betreuungssache: Bewirkung einer Beteiligung durch Bekanntgabe der

  • BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22

    Kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde nachgeholt werden?

    Für die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung könne grundsätzlich nichts anderes gelten, wenn das Beschwerdegericht nach den Bestimmungen der jeweiligen Verfahrensordnung einer Innenbindung an seine Entscheidung unterliegt und deshalb seine getroffene Entscheidung ohne eine besondere gesetzliche Grundlage im Verfahrensrecht nicht mehr ändern darf (vgl. BGHZ 220, 90 = ZIP 2018, 2229 Rn. 13 ff.; vgl. auch BGH Beschlüsse vom 21. März 2023 - EnVR 83/20 - NZKart 2023, 321 Rn. 4 mwN und vom 7. Oktober 2020 - BLw 1/19 - NJW 2021, 553 Rn. 26).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2022 - 6 Ta 135/22

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Prüfungskompetenz im Abhilfeverfahren

    Teilweise wird angenommen, dass das Erstgericht generell nicht befugt ist, einer unzulässigen Beschwerde abzuhelfen (vgl. zum wortgleichen § 68 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 FamFG: BGH 07. Oktober 2020 - BLw 1/19 - Rn. 11; LAG Berlin-Brandenburg - 29. Mai 2007 - 17 Ta (Kost) 6014/07 - Rn. 7, jeweils zitiert nach juris).

    Denkbar ist auch, dass die Bestimmung lediglich regelt, dass eine Abhilfe als Rechtsfolge einer positiven Begründetheitsprüfung zu erfolgen hat und dem Ausgangsgericht damit eine Entscheidungsbefugnis eingeräumt wird, die an sich nur dem Rechtsmittelgericht zusteht (vgl. zu § 68 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 FamFG: BGH 07. Oktober 2020 - BLw 1/19 - Rn. 13, aaO).

    Diese wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass auch das Ausgangsgericht - als Vorfrage für die Abhilfe - die Zulässigkeit der Beschwerde zu prüfen und sie für den Fall der von ihm angenommenen Unzulässigkeit dem Beschwerdegericht zur Entscheidung vorzulegen hat (vgl. zu § 68 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 FamFG: BGH 07. Oktober 2020 - BLw 1/19 - Rn. 14, aaO).

    Dass demgegenüber das Ausgangsgericht trotz Unzulässigkeit des Rechtsmittels zur Abhilfe befugt sein und - im Beschwerdeverfahren - mehr Kompetenzen als das Beschwerdegericht selbst haben soll, lässt sich mit der systematischen Stellung des Abhilfeverfahrens als Teil des Beschwerdeverfahrens nicht vereinbaren (vgl. insgesamt BGH 07. Oktober 2020 - BLw 1/19 - Rn. 17, aaO).

    Eine derartige Handhabung würde zu Zufallsergebnissen führen, die mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit nicht zu vereinbaren wären (vgl. BGH 07. Oktober 2020 - BLw 1/19 - Rn. 18, aaO).

    Eine Abhilfebefugnis des Gerichts auch nach Ablauf der Beschwerdefrist liefe auf eine unbefristete Änderungsmöglichkeit hinaus, die mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft nicht in Einklang zu bringen ist (vgl. BGH 07. Oktober 2020 - BLw 1/19 - Rn. 19, aaO).

  • OLG Frankfurt, 27.04.2021 - 20 WLw 1/21

    Unzulässigkeit einer nicht unterzeichneten Beschwerde

    Von einer Auferlegung von Gerichtskosten in der Beschwerdeinstanz auf den unterlegenen Beschwerdeführer gemäß § 44 LwVG ist angesichts der gesetzlichen Regelung in Vorbem. 1.5.1 Abs. 2 KV-GNotKG abzusehen (so auch BGH NJW 2021, 553, zitiert nach juris; vgl. BeckOK KostR/von Selle, Stand: 01.01.2021, § 44 LwVG Rz. 2), weil dieser als obere Genehmigungsbehörde von der Zahlung von Gerichtsgebühren befreit ist.

    Dieser Zulassungsentscheidung steht nicht entgegen, dass der Senat in der durch § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG geregelten Besetzung entschieden hat (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 12.11.2019, 20 Wlw 2/19, und nachfolgend BGH, Beschluss vom 07.10.2020, BLw 1/19 = NJW 2021, 553, dort im Hinblick auf § 20 Abs. 1 Nr. 8 LwVG), weil es sich hier zwar um eine verfahrensabschließende, aber nicht die materielle Hauptsache regelnde Entscheidung handelt; es geht ausschließlich um Rechtsfragen, zu deren Beantwortung es der Sachkunde der ehrenamtlichen Richter nicht bedarf (vgl. dazu etwa auch Düsing/Martinez/Hornung, LwVG, § 20 Rz. 6).

  • LG Berlin, 06.07.2023 - 67 O 36/23

    "Nur 48 Stunden": beA und EGVP - Glaubhaftmachung der vorübergehenden

    Deren Einhaltung ist nicht erst vom Beschwerdegericht, sondern bereits von der Kammer als Ausgangsgericht zu prüfen (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Oktober 2020 - BLw 1/19, NJW 2021, 553 Tz. 11 ff.).
  • OLG Hamm, 23.07.2021 - 10 W 131/20

    Hoffeststellungsverfahren; Beschwerdeberechtigung; Hof i.S.d. § 1 HöfeO

    Für die außergerichtlichen Kosten ergibt sich dies aus § 45 S. 2 LwVG, wobei die unzulässige Beschwerde der unbegründeten gleichsteht (BGH NJW 2021, 553).
  • BGH, 09.05.2023 - XIII ZB 9/20

    Befugnis einer Vertrauensperson zur Einlegung der Rechtsbeschwerde durch

    Denn dieses war mit Erlass des die Haft anordnenden Beschlusses des Amtsgerichts vom 15. November 2019 beendet (s. dazu BGH, Beschluss vom 9. Mai 2023 - XIII ZB 27/20, juris Rn. 9; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 20. November 2014 - XII ZB 86/14, NJW 2015, 1180 Rn. 11; vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 213/16, NJW-RR 2018, 70 Rn. 12; vom 27. Oktober 2019 - BLw 1/19, NJW 2021, 553 Rn. 17).
  • BGH, 09.05.2023 - XIII ZB 27/20

    Befugnis einer Vertrauensperson zur Einlegung der Rechtsbeschwerde in

    Es ist, wie sich aus der systematischen Stellung des § 68 Abs. 1 FamFG ergibt, Teil des Beschwerdeverfahrens (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 2014 - XII ZB 86/14, NJW 2015, 1180 Rn. 11; vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 213/16, NJW-RR 2018, 70 Rn. 12; vom 27. Oktober 2019 - BLw 1/19, NJW 2021, 553 Rn. 17).
  • OLG Braunschweig, 20.10.2023 - 2 WF 132/23

    Gegenvorstellung; Verfahrenskostenhilfe; sofortige Beschwerde; formelle

    Dies ist beispielsweise bei einem die Verfahrenskostenhilfe versagenden Beschluss - wie dem vorliegenden - zu verneinen, so dass einem neuen Antrag nicht entgegensteht, dass die Beschwerdefrist bereits abgelaufen oder der Beschluss aus sonstigen Gründen unanfechtbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - BLw 1/19 -, zitiert nach juris, Rn. 28 mwN.).
  • OLG Frankfurt, 20.06.2022 - 20 WLw 6/21

    Veräußerungsauflage im Zusammenhang mit § 9 Abs. 6 GrdstVG

    Von einer Auferlegung von Gerichtskosten in der Beschwerdeinstanz auf den unterlegenen Beschwerdeführer gemäß § 44 LwVG ist angesichts der gesetzlichen Regelung in Vorbem. 1.5.1 Abs. 2 KV-GNotKG abzusehen (so auch BGH NJW 2021, 553, zitiert nach juris; vgl. BeckOK KostR/von Selle, Stand: 01.04.2022, § 44 LwVG Rz. 2), weil dieser als der der Genehmigungsbehörde übergeordnete Behörde von der Zahlung von Gerichtsgebühren befreit ist.
  • OLG Celle, 28.06.2023 - 7 W 24/23

    Geschäftswert; Zuständigkeit; Nicht-Abhilfeentscheidung;

    Da das Abhilfeverfahren bereits Teil des Beschwerdeverfahrens ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 462/16 , juris Rn. 13; Beschluss vom 7. Oktober 2020 - BLw 1/19 , juris Rn. 17; Beschluss vom 22. September 2021 - XII ZB 93/21 , juris Rn. 15; Beschluss vom 1. Februar 2023 - XII ZB 166/21 , juris Rn. 5), richtet sich die Besetzung des Gerichts für das Abhilfeverfahren nach §§ 81, 83 GNotKG .
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