Rechtsprechung
   BGH, 07.10.2020 - I ZR 137/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,42865
BGH, 07.10.2020 - I ZR 137/19 (https://dejure.org/2020,42865)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2020 - I ZR 137/19 (https://dejure.org/2020,42865)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2020 - I ZR 137/19 (https://dejure.org/2020,42865)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,42865) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Papierspender

    Art 8 Abs 1 EGV 6/2002

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein Geschmacksmuster kann auch erteilt werden, wenn bereits ein Patent für das Erzeugnis erteilt worden ist

  • IWW
  • rewis.io

    Schutzfähigkeit eines Erzeugnisses als Gemeinschafts-Geschmacksmuster: Beantragung oder Erteilung eines technischen Schutzrechts für dasselbe Erzeugnis; Prüfung der Merkmale des Erzeugnisses auf die technische Bedingtheit aufgrund der Patentoffenlegungsschrift; Prüfung ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Papierspender

    Abs. 1 S. 1, 68 Abs. 2 VO 1215/2012/EU (Brüssel-Ia-VO)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutzfähigkeit eines Erzeugnisses als Gemeinschaftsgeschmacksmuster hinsichtlich Beantragung und Erteilung eines technischen Schutzrechts für dasselbe Erzeugnis (hier: Papierspender); Hindeuten der außerhalb der Patentoffenlegungsschrift liegenden Umstände auf eine ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Designrecht: Papierspender

  • datenbank.nwb.de

    Papierspender

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Schutzfähigkeit eines Erzeugnisses als Gemeinschafts-Geschmacksmuster

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schutzfähigkeit eines Erzeugnisses als (Gemeinschafts-)Geschmacksmuster

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 761
  • GRUR 2021, 473
  • MIR 2021, Dok. 001
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 09.12.2021 - I ZR 146/20

    Werbung für Fernbehandlungen

    Danach ist maßgeblich, ob das Tatgericht einen zutreffenden rechtlichen Maßstab zugrunde gelegt, nicht gegen Erfahrungssätze oder die Denkgesetze verstoßen und keine wesentlichen Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2020 - I ZR 137/19, GRUR 2021, 473 Rn. 21 = WRP 2021, 196 - Papierspender; Urteil vom 27. Mai 2021 - I ZR 119/20, GRUR 2021, 1286 Rn. 17 = WRP 2021, 1309 - Lautsprecherfoto).
  • BGH, 27.05.2021 - I ZR 119/20

    Lautsprecherfoto

    Danach ist maßgeblich, ob das Tatgericht einen zutreffenden rechtlichen Maßstab zugrunde gelegt, nicht gegen Erfahrungssätze oder die Denkgesetze verstoßen und keine wesentlichen Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2020 - I ZR 137/19, GRUR 2021, 473 Rn. 21 = WRP 2021, 196 - Papierspender, mwN).
  • LG Köln, 12.05.2022 - 33 O 9/22
    Der Ausschlussgrund nach § 33 Abs. 1 Nr. 3 DesignG für das gesamte Design setzt voraus, dass alle für den Gesamteindruck des Erzeugnisses bedeutsamen Erscheinungsmerkmale ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt sind (vgl. zum Schutzausschlussgrund des Art. 8 I GGV: BGH GRUR 2021, 473, Rn. 9 - Papierspender; Eichmann/Jestaedt/Fink/Meiser/ Eichmann / Jestaedt , 6. Aufl. 2019, DesignG, § 3, Rn. 7).

    Der Nichtigerklärung steht es bereits entgegen, wenn ein schutzfähiges Erscheinungsmerkmal verbleibt, das nicht ausschließlich technisch bedingt ist (zum Schutzausschlussgrund des Art. 8 I GGV: BGH GRUR 2021, 473, Rn. 9 - Papierspender).

    Es kommt damit lediglich darauf an, ob Erwägungen anderer Art als das Erfordernis, dass das Erzeugnis seine technische Funktion erfüllt, insbesondere solche, die mit der visuellen Erscheinung zusammenhängen, bei der Entscheidung für die Erscheinungsmerkmale eines Erzeugnisses keine Rolle gespielt haben (BGH GRUR 2021, 473, Rn. 12 - Papierspender).

    Die Ansprüche, Beschreibungen und Zeichnungen einer Offenlegungsschrift sind als objektive Umstände in diesem Sinne grundsätzlich geeignet, weil sie Aufschluss darüber geben können, welche Merkmale die dem Patent zugrunde liegende technische Lehre verwirklichen und daher zumindest auch technisch bedingt sind (BGH GRUR 2021, 473, Rn. 25 - Papierspender; vgl. Eichmann/Jestaedt/Fink/Meiser/ Eichmann / Jestaedt , 6. Aufl. 2019, DesignG, § 3, Rn. 13).

    Vielmehr ist in beiden Fällen zu prüfen, ob außerhalb der Patentoffenlegungsschrift liegende objektive Umstände auf eine visuelle Bedingtheit des betreffenden Erscheinungsmerkmals hindeuten (BGH GRUR 2021, 473, Rn. 28 - Papierspender).

    Im Rahmen der Gesamtwürdigung sind berücksichtigungsfähige Umstände etwa die Werbung für das Erzeugnis (BGH GRUR 2021, 473, Rn. 34 - Papierspender; vgl. Eichmann/Jestaedt/Fink/Meiser/ Eichmann / Jestaedt , 6. Aufl. 2019, DesignG, § 3, Rn. 13) sowie das Bestehen alternativer Gestaltungsformen, mit denen sich dieselbe technische Funktion erfüllen lässt wie mit nach dem Klagemuster ausgeführten Erzeugnissen.

    Damit sind auch Produkte von Mitbewerbern in die Gesamtwürdigung einzubeziehen (BGH GRUR 2021, 473, Rn. 40 - Papierspender).

  • OLG Düsseldorf, 02.06.2022 - 20 U 259/20
    Bei Gebrauchsgegenständen, bei denen sich - wie hier - in besonderem Maße die Frage der technischen Bedingtheit der Gestaltung stellt, muss der Kläger genau und deutlich darlegen, inwieweit der Gebrauchsgegenstand über seine von der Funktion vorgegebene Form hinaus eine persönliche geistige Schöpfung darstellt (vgl. BGH, GRUR 2012, 58 - Seilzirkus, juris Rn. 25; Schulze in: Dreier/Schulze, UrhG, 7. Aufl., § 2 Rn. 71 und 159; Dreyer in: Dreyer/Kotthoff/Meckel/Hentsch, UrhR, 4. Aufl., § 2 Rn. 158; siehe auch BGH, GRUR 2021, 473 - Papierspender, Rn. 28 zur sekundären Darlegungslast des Designinhabers bei Berufung des Verletzers auf den Schutzausschluss nach Art. 8 Abs. 1 GGV; ebenso EuG, GRUR-RS 2022, 496, zusammengefasst bei Boos, GRUR-Prax 2022, 173).

    Auch wird man in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur technischen Bedingtheit von Erscheinungsmerkmalen eines Geschmacksmusters (BGH, GRUR 2021, 473 - Papierspender, Rn. 28) bei Vorliegen objektiver Anhaltspunkte für die technische Bedingtheit oder - verallgemeinernd - die Sachbedingtheit eines Gestaltungsmerkmals von einer erhöhten Darlegungslast desjenigen auszugehen haben, der sich auf eine freie kreative Entscheidung beruft.

    Zwar lässt sich aus einem früheren Patent nicht zwingend auf die technische Bedingtheit einer Form schließen, der Inhalt von Patentschriften ist aber zu berücksichtigen, soweit sich hieraus die Motive entnehmen lassen, die bei der Wahl der Form des betreffenden Erzeugnisses berücksichtigt wurden (EuGH, GRUR 2020, 736 - Brompton Bicycle, Rn. 36 zum Urheberrecht; BGH, GRUR 2021, 473 - Papierspender, Rn. 25 zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster).

    Auch der Bundesgerichtshof zieht in seiner Entscheidung zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster eine (sekundäre) Darlegungslast des Schutzrechtsinhabers für die visuelle Bedingtheit von nach der Patentschrift technisch erforderlichen Erscheinungsmerkmalen in Betracht (BGH, GRUR 2021, 473 - Papierspender, Rn. 28).

  • OLG Köln, 10.06.2022 - 6 U 204/21

    Wettbewerbsrecht: Rezept vom Online-Arzt

    Danach ist maßgeblich, ob das Tatgericht einen zutreffenden rechtlichen Maßstab zugrunde gelegt, nicht gegen Erfahrungssätze oder die Denkgesetze verstoßen und keine wesentlichen Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2020 - I ZR 137/19, GRUR 2021, 473 Rn. 21 = WRP 2021, 196 - Papierspender; Urteil vom 27. Mai 2021 - I ZR 119/20, GRUR 2021, 1286 Rn. 17 = WRP 2021, 1309 - Lautsprecherfoto).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2021 - 6 U 1/21

    Schutzfähigkeit von Designrechten für LED-Spiegel

    Liegt ein Geschmacksmuster in einer verallgemeinernden Form als Umrisszeichnung ohne Farben und Kontraste vor, sind Entgegenhaltungen - zumindest gedanklich - ebenfalls zu abstrahieren (BGH GRUR 2021, 473 Rn 52 - Papierspender; Ruhl/Tolkmitt, a.a.O., Rn 101) Es sind also diejenigen Merkmale hinwegzudenken, die nicht abstrakt dargestellt sind (z.B. Farben).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht