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   BGH, 07.10.2020 - XII ZB 349/20   

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https://dejure.org/2020,37772
BGH, 07.10.2020 - XII ZB 349/20 (https://dejure.org/2020,37772)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2020 - XII ZB 349/20 (https://dejure.org/2020,37772)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2020 - XII ZB 349/20 (https://dejure.org/2020,37772)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anhörung eines Betroffenen im Betreuungsverfahren ohne Gelegenheit der Teilnahme des Verfahrenspflegers als verfahrensfehlerhaft; Umfassen der Unterbringung von dem Aufgabenkreis des Betreuers

  • rewis.io

    Betreuungs- und Unterbringungssache: Anhörung des Betroffenen ohne Teilnahme des Verfahrenspflegers; Prüfung der Kompetenz des Betreuers zur Einwilligung in die Unterbringung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anhörung eines Betroffenen im Betreuungsverfahren ohne Gelegenheit der Teilnahme des Verfahrenspflegers als verfahrensfehlerhaft; Umfassen der Unterbringung von dem Aufgabenkreis des Betreuers

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungsache: Anhörung des Betroffenen ohne Teilnahme des Verfahrenspflegers; Prüfung der Kompetenz des Betreuers zur Einwilligung in die Unterbringung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterbringung und die Prüfungspflichten des Gerichts

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Teilnahme des Verfahrenspflegers an Anhörung im Betreuungsverfahren - Unterbringung im Aufgabenkreis

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfahrensfehler in einem Betreuungsverfahren bei einer Anhörung ohne Beteiligung des Verfahrenspflegers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 4
  • MDR 2021, 381
  • FamRZ 2021, 225
  • Rpfleger 2021, 154
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.08.2013 - XII ZB 614/11

    Unterbringungssache: Kompetenz des Betreuers zur Einwilligung in die

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - XII ZB 349/20
    Allerdings hat das Gericht zu prüfen, ob die Unterbringung von dem Aufgabenkreis des Betreuers erfasst wird und - bei einer vorläufigen Bestellung des Betreuers - ob auch die zu genehmigende Unterbringungsdauer vom Zeitraum seiner Bestellung umfasst ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 614/11, FamRZ 2013, 1726).

    Die Kompetenz zur Einwilligung in die Unterbringung muss dem Betreuer bei Beschreibung seines Aufgabenkreises ausdrücklich eingeräumt werden, etwa indem für den Fall des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB die Aufgabenbereiche Befugnis zur Unterbringung oder Aufenthaltsbestimmungsrecht einerseits und Gesundheitssorge andererseits zugewiesen werden (Senatsbeschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 614/11 - FamRZ 2013, 1726 Rn. 22 mwN).

    Zudem hat das Gericht bei einer vorläufigen Bestellung des Betreuers zu prüfen, ob die zu genehmigende Unterbringungsdauer vom Zeitraum seiner Bestellung erfasst wird (Senatsbeschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 614/11 - FamRZ 2013, 1726 Rn. 23).

  • BGH, 22.07.2020 - XII ZB 228/20

    Fehlerhaftigkeit der Anhörung eines Betreuten im Betreuungsverfahren ohne

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - XII ZB 349/20
    Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. Juli 2020 - XII ZB 228/20, juris).

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 22. Juli 2020 - XII ZB 228/20 - juris Rn. 11 mwN).

  • BGH, 14.03.2018 - XII ZB 629/17

    Gefährdungsbegriff auch bei einer bereits länger andauernden Unterbringung i.R.e.

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - XII ZB 349/20
    Dabei erfordert das im Gesetz genannte Merkmal der "Offensichtlichkeit", dass die Gründe für eine über ein Jahr hinaus währende Unterbringungsbedürftigkeit für das sachverständig beratene Gericht deutlich und erkennbar hervortreten (Senatsbeschluss BGHZ 218, 111 = FamRZ 2018, 950 Rn. 34 mwN).
  • BGH, 06.05.2020 - XII ZB 504/19

    Betreuungsverfahren: Erneute Anhörung des Betroffenen bei unterlassener

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - XII ZB 349/20
    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht, vorbehaltlich der Möglichkeiten nach § 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 FamFG, den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (Senatsbeschluss vom 6. Mai 2020 - XII ZB 504/19 - FamRZ 2020, 1219 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 78/10

    Betreuung: Meinungsäußerungen des Betroffenen über den Betreuungsbedarf;

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - XII ZB 349/20
    Einer näheren Beschreibung der geschlossenen Einrichtung bedurfte es deshalb nicht; die Auswahl der konkreten Einrichtung obliegt ohnehin dem Betreuer (vgl. Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 78/10 - BtPrax 2010, 279 Rn. 6).
  • BGH, 27.10.2021 - XII ZB 114/21

    Anhörung des Betroffenen im Zusammenhang mit der Verlängerung der für ihn

    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht, vorbehaltlich der Möglichkeiten nach § 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 FamFG, den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2020 - XII ZB 349/20 - FamRZ 2021, 225 Rn. 7).
  • LG Freiburg, 17.11.2023 - 4 T 174/23

    Anforderungen an eine unverzügliche Anhörung und Möglichkeit der Anhörung im Wege

    Die vom Amtsgericht genehmigte Unterbringungsdauer bis 23.11.2023 wird auch vom Zeitraum der Bestellung der Betreuerin derzeit bis 11.04.2024 umfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 07.10.2020 - XII ZB 349/20, juris Rn. 16).
  • BGH, 16.11.2021 - X ZR 56/20

    Unzulässigkeit einer Beschwerde mangels Erreichens des Beschwerdewerts

    Für die Wertgrenze nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist der Wert des Beschwerdegegenstandes in dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - V ZR 273/19, MDR 2021, 381 Rn. 4).
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