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   BGH, 07.11.1957 - 4 StR 519/57   

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https://dejure.org/1957,380
BGH, 07.11.1957 - 4 StR 519/57 (https://dejure.org/1957,380)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1957 - 4 StR 519/57 (https://dejure.org/1957,380)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1957 - 4 StR 519/57 (https://dejure.org/1957,380)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 100
  • NJW 1958, 349
  • MDR 1958, 258
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.1957 - 1 StR 405/56

    Zurückweisung eines Rechtsstreits bei Einleitung eines Verfahrens wegen falsche

    Auszug aus BGH, 07.11.1957 - 4 StR 519/57
    In einem Falle, in dem der Grundtatbestand erfüllt, jedoch nicht als erwiesen anzusehen ist, daß eine im Gesetz vorgesehene Erschwerung vorliegt, ist nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" allein wegen Verletzung des Grundtatbestandes zu verurteilen (BGH 1 StR 405/56 vom 22. März 1957 bei Dallinger MDR 1957, 396).
  • BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
    Auszug aus BGH, 07.11.1957 - 4 StR 519/57
    Eine Wahlfeststellung kann unter den in der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs BGHSt 9, 390 ff. gekennzeichneten Einschränkungen nur dann getroffen werden, wenn die nach dem Sachverhalt möglichen mehreren Geschehensweisen tatsächlich und rechtlich in keinem "Stufenverhältnis" zueinander stehen, so daß die eine Geschehensweise die andere nicht ausschließt, wie das etwa bei Diebstahl und Hehlerei der Fall ist.
  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91

    Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage; Wahlfeststellung zwischen

    Dies folgt aus den Grundsätzen, die die Rechtsprechung für Fälle von Verurteilungen auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage entwickelt hat (vgl. BGHSt 11, 100; 13, 70; 22, 154; 31, 136; Eser aaO § 1 Rdn. 95).
  • BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69

    Voraussetzungen der Strafbildung - Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

    Ein Stufenverhältnis in dem Sinne, daß der dem Angeklagten günstigere Sachverhalt als ein Minus in dem sonst in Betracht kommenden ungünstigeren Sachverhalt bereits enthalten wäre (BGHSt 9, 590, 397; 11, 100, 101 [BGH 07.11.1957 - 4 StR 519/57]; 22, 154, 156), [BGH 22.05.1968 - 4 StR 36/68]besteht zwischen Mittäterschaft und Beihilfe nicht.
  • BGH, 29.10.1974 - 1 StR 525/74

    Drohung mit Ohrfeige - § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. auch § 249 StGB), nicht jede

    Von einer Wahlfeststellung sieht der Tatrichter unter Berufung auf BGHSt 11, 100 ab, weil zwischen versuchter sexueller Nötigung und versuchter Vergewaltigung ein Stufenverhältnis bestehe.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die in BGHSt 11, 100 dargelegten Rechtsgrundsätze auch gelten, wenn - wie hier - zwei verschiedenartige, zeitlich klar voneinander abgegrenzte Verhaltensweisen und nicht nur - wie dort - eine Tathandlung zur Beurteilung stehen, denn die Voraussetzungen der §§ 178, 73 StGB sind nicht hinreichend festgestellt.

  • BGH, 22.05.1968 - 4 StR 36/68

    Uneingeschränkt gestellter Strafantrag - Verpflichtung des Gerichts zur

    Ist es so, und das ist immer vorab zu prüfen, daß diese Verhaltensweisen in einem "Stufenverhältnis" (vgl. BGHSt 9, 390, 397) [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56], im Verhältnis des "Mehr oder Weniger" (Peters, Strafprozeß, 1966, S. 247 ff) zueinander stehen, wie dies z.B. im Verhältnis von Versuch und Vollendung, einfachem und schwerem Diebstahl, uneidlicher Falschaussage und Meineid der Fall ist, daß also der Tatbestand des in Betracht kommenden leichteren Gesetzes in vollem Umfang festgestellt, nur die Aufklärung einer Erschwerung nicht möglich gewesen ist, so ist nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" aus dem leichteren Gesetz zu verurteilen (vgl. BGHSt 11, 100 ff; 15, 63, 66 [BGH 30.06.1960 - 2 StR 275/60]; BayObLG …
  • BGH, 23.09.1981 - 3 StR 298/81

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung, wegen gefährlicher Körperverletzung sowie

    Bedenken unter dem Gesichtspunkt, es handele sich bei dieser Form der Sachverhalts- und Schuldermittlung in Wirklichkeit um eine unzulässige Wahlfeststellung zwischen rechtsethisch und psychologisch nicht vergleichbaren Straftatbeständen, sind nicht begründet (vgl. BGHSt 11, 100, 101 f; 22, 154, 155).
  • BGH, 05.02.1969 - 2 StR 681/68

    Zustand erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit infolge Alkoholgenusses -

    Die Strafkammer hätte von ihrem eigenen Standpunkt aus nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" in beiden Fällen nur von einem versuchten Verbrechen nach § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB ausgehen dürfen (vgl. BGHSt 11, 100).
  • BGH, 16.03.1972 - 4 StR 58/72

    Strafbarkeit wegen versuchter Notzucht - Anforderungen an die Strafaussetzung zur

    Da dann, wenn die Unzuchtshandlung nur die Beischlafs Vollziehung vorbereiten und verwirklichen soll, zwischen versuchter Notzucht und gewaltsam vorgenommener unzüchtiger Handlung Gesetzeseinheit besteht (BGHSt 1, 152, 154 [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51]; vgl. auch BGHSt 11, 100, 102) [BGH 07.11.1957 - 4 StR 519/57], hat die Strafkammer den Schuldspruch zu Recht auf den Tatbestand des § 177, 43 StGB beschränkt.
  • BGH, 18.12.1964 - 4 StR 396/64

    Rechtsmittel

    Eine Wahlfeststellung ist unzulässig (BGHSt 11, 100; OLG Oldenburg NJW 1959, 832 [OLG Oldenburg 20.12.1958 - 2 Ss 377/58]).
  • BGH, 18.02.1966 - 5 StR 83/66

    Erfolgreiche Revision gegen Verurteilung wegen Sexualdelikten - Anforderungen an

    Alsdann käme für ihn jedoch nur eine Verurteilung wegen versuchter Notzucht in Betracht, weil § 177 StGB als das speziellere Gesetz auch auf der Stufe des Versuchs den Tatbestand des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB verdrängt (BGHSt 1, 152; 11, 100) [BGH 10.10.1957 - 4 StR 393/57].
  • BGH, 27.01.1961 - 4 StR 537/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Tateinheitliches Zusammentreffen ist nur denkbar, wenn die Handlung des Täters aus einer Mehrzahl von Einzelbetätigungen besteht, von denen ein Teil nur den Tatbestand des § 177, ein anderer nur den des § 176 Abs. 1 Nr. 1 erfüllt (so schon BGHSt 1, 152, 154 [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51]; vgl. auch BGHSt 11, 100, 102) [BGH 07.11.1957 - 4 StR 519/57].
  • BGH, 26.06.1958 - 4 StR 198/58

    Rechtsmittel

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