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   BGH, 07.11.1961 - 5 StR 469/61   

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BGH, 07.11.1961 - 5 StR 469/61 (https://dejure.org/1961,7182)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1961 - 5 StR 469/61 (https://dejure.org/1961,7182)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1961 - 5 StR 469/61 (https://dejure.org/1961,7182)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.10.1960 - 4 StR 208/60
    Auszug aus BGH, 07.11.1961 - 5 StR 469/61
    Dadurch, daß es am Schluß jedoch heißt, der Angeklagte sei der vorher in ihren Einzelakten geschilderten Tat "hinreichend verdächtig", ergibt sich für jeden verständigen Beurteiler, daß der Beschluß keine feststehenden Tatsachen, sondern nur einen Verdacht mitteilen will (ebenso, außer der von der Revision mitgeteilten Entscheidung 1 StR 682/59 vom 12. Februar 1960, auch 4 StR 208/60 vom 21. Oktober 1960 S. 11 unter Bezugnahme auf BGH VRS 18, 430, 431).
  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
    Auszug aus BGH, 07.11.1961 - 5 StR 469/61
    Der jetzige Verteidiger des Angeklagten hat nach Kenntnisnahme von der Wiederherstellung der Sitzungsniederschrift unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 2, 125; 10, 342, 343 [BGH 02.07.1957 - 5 StR 107/57]und JZ 1952, 280 [BGH 19.12.1951 - 3 StR 575/51]) die Auffassung vertreten, die Ergänzung des Protokolls sei nicht geeignet, der erhobenen Verfahrensrüge den Boden zu entziehen.
  • BGH, 19.06.1952 - 3 StR 40/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.11.1961 - 5 StR 469/61
    Es tritt daher die freie Beweiswürdigung an die Stelle der in § 274 StPO bestimmten Beweisregel (vgl. KM a.a.O.; BGH 3 StR 40/52 vom 19. Juni 1952, bei Dallinger MDR 1952, 659).
  • BGH, 10.07.1952 - 3 StR 796/51

    Aussagepflicht - Aussagebefugnis - Amtsverschwiegenheit - Vorgesetzte

    Auszug aus BGH, 07.11.1961 - 5 StR 469/61
    Es tritt daher die freie Beweiswürdigung an die Stelle der in § 274 StPO bestimmten Beweisregel (vgl. KM a.a.O.; BGH 3 StR 40/52 vom 19. Juni 1952, bei Dallinger MDR 1952, 659).
  • BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53

    Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung - Wiedergabe

    Auszug aus BGH, 07.11.1961 - 5 StR 469/61
    Der Beschwerdeführer sieht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere auf die Hält Scheidung BGHSt 5, 261, 262 [BGH 05.01.1954 - 1 StR 476/53], eine Verletzung des Grundsatzes der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung darin, daß der Eröffnungsbeschluß nach Wiedergabe der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale in den §§ 263 und 246 in Verbindung mit § 43 StGB die Wendung enthalte, der Angeklagte habe die sodann angegebenen Beträge unterschlagen .
  • BGH, 02.07.1957 - 5 StR 107/57
    Auszug aus BGH, 07.11.1961 - 5 StR 469/61
    Der jetzige Verteidiger des Angeklagten hat nach Kenntnisnahme von der Wiederherstellung der Sitzungsniederschrift unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 2, 125; 10, 342, 343 [BGH 02.07.1957 - 5 StR 107/57]und JZ 1952, 280 [BGH 19.12.1951 - 3 StR 575/51]) die Auffassung vertreten, die Ergänzung des Protokolls sei nicht geeignet, der erhobenen Verfahrensrüge den Boden zu entziehen.
  • BGH, 12.02.1960 - 1 StR 682/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.11.1961 - 5 StR 469/61
    Dadurch, daß es am Schluß jedoch heißt, der Angeklagte sei der vorher in ihren Einzelakten geschilderten Tat "hinreichend verdächtig", ergibt sich für jeden verständigen Beurteiler, daß der Beschluß keine feststehenden Tatsachen, sondern nur einen Verdacht mitteilen will (ebenso, außer der von der Revision mitgeteilten Entscheidung 1 StR 682/59 vom 12. Februar 1960, auch 4 StR 208/60 vom 21. Oktober 1960 S. 11 unter Bezugnahme auf BGH VRS 18, 430, 431).
  • BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60

    Ordnungsgemäß abgefasster Eröffnungsbeschluss - Rüge der vorschriftswidrigen

    Auszug aus BGH, 07.11.1961 - 5 StR 469/61
    Die Bedenken, die sich aus BGH NJW 1961, 1413, 1414 [BGH 25.04.1961 - 1 StR 618/60] ergeben könnten, liegen hier nicht vor, denn der Sachverhalt ist hier im Eröffnungsbeschluß nicht ausführlich geschildert, sondern nur knapp umrissen.
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 125/62
    Anstelle der Beweisregel dieser Vorschrift greift dann die freie Beweiswürdigung uneingeschränkt Platz (BGH Urt. vom 7. November 1961 - 5 StR 469/61 -).
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