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   BGH, 07.11.1962 - 2 StR 269/62   

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https://dejure.org/1962,412
BGH, 07.11.1962 - 2 StR 269/62 (https://dejure.org/1962,412)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1962 - 2 StR 269/62 (https://dejure.org/1962,412)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1962 - 2 StR 269/62 (https://dejure.org/1962,412)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 123
  • NJW 1963, 57
  • MDR 1963, 231
  • JR 1963, 188
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 25.03.1927 - I 227/27

    Ist die Begünstigung im Sinne des § 257 Abs. 2 StGB. auch dann straflos, wenn der

    Auszug aus BGH, 07.11.1962 - 2 StR 269/62
    An dieser Rechtsansicht hat das Reichsgericht in späteren Entscheidungen festgehalten (RG Recht 1914 Nr. 2 939; RGSt 73, 153; vgl. auch RGSt 61, 270).
  • BGH, 08.04.1954 - 3 StR 836/53
    Auszug aus BGH, 07.11.1962 - 2 StR 269/62
    Es ist davon auszugehen, daß der Strafantrag nach allgemeiner Rechtsprechung eine Bedingung der Verfolgbarkeit ist, also zu den Verfahrensvoraussetzungen gehört (vgl. u.a. RGSt 65, 150; 67, 53, 55; 75, 306, 310; BGHSt 6, 155), und daß es für diesen Bereich allein auf die tatsächlichen Gegebenheiten, nicht auf die Vorstellung des Täters, ankommt.
  • BGH, 26.07.1957 - 4 StR 257/57

    Hausangestellte des Vaters - § 247 StGB, untergeordneter Mitgewahrsam

    Auszug aus BGH, 07.11.1962 - 2 StR 269/62
    Bei Straftaten gegen Angehörige soll vielmehr das Strafverfolgungsrecht des Staates hinter der Rücksicht auf das Angehörigenverhältnis zurücktreten, um den Familienfrieden nicht zu gefährden (vgl. BGHSt 10, 400, 403).
  • RG, 17.06.1941 - 1 D 398/40

    1. Verschlußplomben nach den Vorschriften des Reichsnährstandes an

    Auszug aus BGH, 07.11.1962 - 2 StR 269/62
    Es ist davon auszugehen, daß der Strafantrag nach allgemeiner Rechtsprechung eine Bedingung der Verfolgbarkeit ist, also zu den Verfahrensvoraussetzungen gehört (vgl. u.a. RGSt 65, 150; 67, 53, 55; 75, 306, 310; BGHSt 6, 155), und daß es für diesen Bereich allein auf die tatsächlichen Gegebenheiten, nicht auf die Vorstellung des Täters, ankommt.
  • RG, 01.07.1881 - 1052/81

    1. Wer ist beim Diebstahl der Verletzte, wenn Eigentümer und Gewahrsamsinhaber

    Auszug aus BGH, 07.11.1962 - 2 StR 269/62
    Hierzu hat das Reichsgericht bereits in seiner Entscheidung RGSt 4, 346 ausgesprochen, daß ein etwaiger tatsächlicher Irrtum über die Eigentumsverhältnisse den Täter nach § 59 StGB nicht vor Strafe schütze, da sich ein solcher Irrtum nur auf die Erforderlichkeit eines Strafantrages, nicht aber auf einen Umstand beziehe, der zum gesetzlichen Tatbestand gehöre.
  • RG, 12.02.1931 - II 986/30

    Hat das Berufungsgericht bei Beschränkung der nur vom Angeklagten eingelegten

    Auszug aus BGH, 07.11.1962 - 2 StR 269/62
    Es ist davon auszugehen, daß der Strafantrag nach allgemeiner Rechtsprechung eine Bedingung der Verfolgbarkeit ist, also zu den Verfahrensvoraussetzungen gehört (vgl. u.a. RGSt 65, 150; 67, 53, 55; 75, 306, 310; BGHSt 6, 155), und daß es für diesen Bereich allein auf die tatsächlichen Gegebenheiten, nicht auf die Vorstellung des Täters, ankommt.
  • RG, 13.12.1932 - I 708/32

    1. Hat das Revisionsgericht die anderweite Rechtshängigkeit auch zu beachten,

    Auszug aus BGH, 07.11.1962 - 2 StR 269/62
    Es ist davon auszugehen, daß der Strafantrag nach allgemeiner Rechtsprechung eine Bedingung der Verfolgbarkeit ist, also zu den Verfahrensvoraussetzungen gehört (vgl. u.a. RGSt 65, 150; 67, 53, 55; 75, 306, 310; BGHSt 6, 155), und daß es für diesen Bereich allein auf die tatsächlichen Gegebenheiten, nicht auf die Vorstellung des Täters, ankommt.
  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 204/79

    Revision wegen Verletzung materiellen Rechts; Strafantragserfordernis bei

    Den Mitgliedern dieser Gemeinschaft soll die Möglichkeit offengehalten werden, bei Entwendungen im häuslichen Bereich die Angelegenheit unter sich zu bereinigen und den häuslichen Frieden, der durch eine Strafverfolgung empfindlich gestört werden könnte, selbst wieder herzustellen (BT-Drucks. 7/550 S. 247 zu § 247 i.d.F. EGStGB; Eser in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl., § 247 Rdn. 1; Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl., § 247 Rdn. 1; Samson in SK, 2. Aufl., § 247 Rdn. 6; vgl. auch BGHSt 10, 400, 403 [BGH 26.07.1957 - 4 StR 257/57]; 18, 123, 126).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 7 StS 2/15

    Mirza Tamoor B., Kais B. O. und weitere Angeklagte wegen Unterstützung

    Auf die Prozessvoraussetzung der Verfolgungsermächtigung braucht sich der Vorsatz nicht zu beziehen (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1962 - 2 StR 269/62, BGHSt 18, 123, 125; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Schuster, StGB, 29. Aufl., § 15 Rn. 36).
  • BGH, 16.06.1970 - 5 StR 261/70

    Armband der Ehefrau - § 247 Abs. 2 StGB aF, Irrtum

    Auch diese Bestimmung dient der Wahrung des Familienfriedens, Die Absätze 1 (BGHSt 18, 123) und 2 des § 247 StGB unterscheiden sich nur gradmäßig.
  • OLG Frankfurt, 14.06.2023 - 7 Ws 85/23

    Keine Einstellung des Verfahrens nach § 206a Abs. 1 StPO wegen Anreise aus

    Ein dauerhaftes Verfahrenshindernis im Sinne des § 206a StPO liegt etwa beim Strafklageverbrauch (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 3 StR 109/12), beim Fehlen eines Strafantrags, wenn dieser wegen Versäumung der Strafantragsfrist nicht mehr nachgeholt werden kann und kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht (BGH, Urteil vom 7. November 1962 - 2 StR 269/62) oder im Falle des Versterbens des Angeklagten (OLG Hamm NJW 1978, 177) vor.
  • BGH, 10.07.1972 - AnwSt (R) 6/72

    Voraussetzungen für eine Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft wegen

    Ist das angefochtene Urteil ein Berufungsurteil, so muß vom Revisionsgericht von Amts wegen auch geprüft werden, ob die Berufung wirksam eingelegt war (RGSt 67, 53, 55 mit weiteren Hinweisen; vgl. auch BGHSt 13, 306; 18, 127) [BGH 07.11.1962 - 2 StR 269/62].
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