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   BGH, 07.11.1962 - VIII ZR 155/61   

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https://dejure.org/1962,13853
BGH, 07.11.1962 - VIII ZR 155/61 (https://dejure.org/1962,13853)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1962 - VIII ZR 155/61 (https://dejure.org/1962,13853)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1962 - VIII ZR 155/61 (https://dejure.org/1962,13853)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.05.1958 - V ZR 295/56

    Fruchterwerb (§ 956 BGB). Konkursbeschlagnahme

    Auszug aus BGH, 07.11.1962 - VIII ZR 155/61
    Notwenig int allerdings einmal, daß der Erwerber sogleich in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben, und außerdem, daß der bisherige Besitzer die bisher von ihm ausgeübte tatsächliche Gewalt über die Sache auf gibt (BGE RGEK 11, Aufl. § 854 Anm. 14; BGHZ 27, 360, 362).
  • BGH, 30.01.1953 - V ZR 145/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.11.1962 - VIII ZR 155/61
    30o Januar 1933 - V ZR 145/51 ~ IM EGB 5 242 "lit) Nr. 137 Ba alle diese auf Grund des dem Berufungsgericht unterbreite ten Sachverhalts möglichen Anspruch:-- Grundlagen weitere tatsächliche Feststellungen vornusgietzcn, die der erkennende Senat nicht selbst treffen kann, muß die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden Dieses wird den Parteien Gelegenheit geben müssen, ihr Vorbringen ira Hinblick auf die neuen rechtlichen Gesichts punkte zu ergänzen und zu vertiefen, und gegebenenfalls von seiner Fragepflicht Gebrauch zu machen haben.
  • BGH, 10.01.1979 - VIII ZR 302/77

    geschenkte Bilder - § 929 BGB, Aufgabe des Besitzes, einseitige Besitzergreifung

    Für den Eigentumserwerb nach § 929 BGB ist es allerdings notwendig, daß der Erwerber sogleich in der Lage ist, die alleinige Gewalt über die Sache auszuüben, und außerdem, daß der bisherige Besitzer die bisher von ihm ausgeübte tatsächliche Gewalt über die Sache aufgibt (Senatsurteil vom 7. November 1962 - VIII ZR 155/61 = WM 1963, 125; BGH Urteil vom 30. Mai 1958 - V ZR 295/56 = BGHZ 27, 360, 362 = WM 1958, 903; Kregel in BGB-RGRK, 12. Aufl. § 854 Rdn. 14, 10; Staudinger/Seuffert, BGB 11. Aufl. § 854 Rdn. 11 d).
  • BGH, 12.12.1962 - VIII ZR 119/61

    Vermögensrechtliche Auseinandersetzung hinsichtlich des gemeinsamen Vermögens vor

    Die Einigung über den Besitzübergang kann mit der Einigung über den Eigentumsübergang zusammenfallen und ebenso wie diese durch schlüssiges Verhalten erfolgen (Urteil des erkennenden Senats vom 7. November 1962 - VIII ZR 155/61).
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