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   BGH, 07.11.1980 - V ZR 163/79   

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https://dejure.org/1980,1104
BGH, 07.11.1980 - V ZR 163/79 (https://dejure.org/1980,1104)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1980 - V ZR 163/79 (https://dejure.org/1980,1104)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1980 - V ZR 163/79 (https://dejure.org/1980,1104)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücktrittsrecht beim Grundstückskaufvertrag, wenn die Verkaufspartei insolvent wird - Bestand des durch Vormerkung gesicherten Auflassungsanspruchs bei Erfüllungsablehnung wegen Insolvenz - Auswirkungen des Konkurses des Bauträgers auf die Wirksamkeit der Vormerkung - ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Keine Erfüllungsablehnung des Bauträgervertrages hinsichtlich gesichertem Anspruch auf Grundstücksübertragung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 79, 103
  • NJW 1981, 991
  • ZIP 1981, 250
  • MDR 1981, 395
  • DNotZ 1981, 556 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 85/76

    Bauarbeiten zur Schadensminderung bei Konkurseröffnung einer Firma; Finanzielle

    Auszug aus BGH, 07.11.1980 - V ZR 163/79
    Die infolge der Erfüllungsablehnung durch den Konkursverwalter hinsichtlich der Bauleistungen eintretende Umgestaltung des Rechtsverhältnisses in einen das gegenseitige Schuldverhältnis ersetzenden einseitigen Anspruch des Vertragspartners des Gemeinschuldners auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung (BGHZ 68, 379, 380 mit zahlreichen Nachweisen) bleibt daher kraft der Vorschrift des § 24 KO beschränkt auf den die Bauleistungen betreffenden Teil des Vertrages und läßt die Grundstücksübereignungsverpflichtung unberührt (ebenso Kuhn, WM 1979, 742, 745); in diesem Sinn kann auch, wie dies im Schrifttum mehrfach geschieht, davon gesprochen werden, daß für den Fall des Konkurses des Bauträgers § 24 KO kraft Gesetzes die Aufteilung des Vertrages im Sinn einer Teilleistungsvereinbarung bewirke (Lichtenberger, NJW 1977, 519, 522 linke Spalte; Fehl, BB 1977, 1228, 1230, der von "Auslegungshilfe" spricht; der Sache nach zum selben Ergebnis kommt wohl auch Jakobs, Betrieb 1977, 757, 758).

    Auch in BGHZ 68, 379, 381 wird in Betracht gezogen, von einer Abwicklung nach Bereicherungsrecht abzusehen und es hinsichtlich bereits erbrachter Leistungen beim Vertrag zu belassen (mit der Folge, daß insoweit eine etwa, noch ausstehende Gegenleistung noch zu erbringen ist).

  • BGH, 21.04.1978 - V ZR 77/77

    Anspruch auf Abgabe einer Löschungsbewilligung für mehrere

    Auszug aus BGH, 07.11.1980 - V ZR 163/79
    Mit der Revision ist allerdings davon auszugehen, daß in Fällen der vorliegenden Art das Wahlrecht des Konkursverwalters nach § 17 KO durch § 24 KO (in dessen durch die Hinzufügung des zweiten Satzes verdeutlichten Sinn, s. dazu das Senatsurteil vom 21. April 1978, V ZR 77/77, LM KO § 24 Nr. 2) nicht völlig ausgeschlossen wird, sondern nur insoweit, als es um den durch die Vormerkung gesicherten Anspruch (hier also die Eigentumsübertragung) geht, im übrigen aber (hier hinsichtlich der Gebäudeerstellung) bestehen bleibt (soweit ersichtlich einhellige Meinung, s.u.a. Mentzel/Kuhn/Uhlenbruck, KO 9. Aufl. § 24 Rdn. 7; Soergel/Baur, BGB 11. Aufl. § 883 Rdn. 39; Fehl, BB 1977, 1228, 1230; Lichtenberger, NJW 1977, 519, 521, 522; Weitnauer, DNotZ 1977, 225, 229; Kissel, NJW 1977, 1760, 1763; Kuhn, WM 1979, 742; Häsemeyer, NJW 1977, 737, 738; Dieckmann, Festschrift für von Caemmerer, 1978, S. 95, 120).
  • BGH, 05.12.1975 - V ZR 64/74

    Anspruch auf Anpassung der vertraglichen Vergütung bezüglich des Verzichts auf

    Auszug aus BGH, 07.11.1980 - V ZR 163/79
    Sollte dies nicht geschehen sein und die im letzten Absatz von Seite 7 des Berufungsurteils vertretene Ansicht nicht hierauf beruhen, so führt jedenfalls die Auslegung der getroffenen Vereinbarungen durch den Senat selbst zu keinem anderen Ergebnis; zu dieser Auslegung ist der Senat berechtigt, da weitere tatsächliche Feststellungen hierzu ersichtlich nicht mehr in Betracht kommen (Senatsurteil vom 5. Dezember 1975, V ZR 64/74, WM 1976, 296).
  • RG, 12.05.1917 - V 38/17

    Anspruch eines Konkursverwalters auf Herausgabe eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 07.11.1980 - V ZR 163/79
    Schon das Reichsgericht hat in RGZ 56, 238 und RGZ 90, 218, 222 einen allgemeinen Gesetzesgedanken des Inhalts angenommen, daß Leistungen, die schon in das Eigentum des Empfängers übergegangen sind, nicht mehr der Rückforderung unterliegen sollen (soweit in der späteren Entscheidung RGZ 135, 177 eine Herausgabepflicht nach § 812 BGB bejaht worden ist, ist zu berücksichtigen, daß es in jenem Fall nur um Geldleistungen ging).
  • RG, 16.12.1903 - V 260/03

    Erfüllungsverweigerung des Konkursverwalters.

    Auszug aus BGH, 07.11.1980 - V ZR 163/79
    Schon das Reichsgericht hat in RGZ 56, 238 und RGZ 90, 218, 222 einen allgemeinen Gesetzesgedanken des Inhalts angenommen, daß Leistungen, die schon in das Eigentum des Empfängers übergegangen sind, nicht mehr der Rückforderung unterliegen sollen (soweit in der späteren Entscheidung RGZ 135, 177 eine Herausgabepflicht nach § 812 BGB bejaht worden ist, ist zu berücksichtigen, daß es in jenem Fall nur um Geldleistungen ging).
  • RG, 20.02.1932 - I 162/31

    Wie sind die dem beigeordneten Rechtsanwalt einer armen Partei aus der

    Auszug aus BGH, 07.11.1980 - V ZR 163/79
    Schon das Reichsgericht hat in RGZ 56, 238 und RGZ 90, 218, 222 einen allgemeinen Gesetzesgedanken des Inhalts angenommen, daß Leistungen, die schon in das Eigentum des Empfängers übergegangen sind, nicht mehr der Rückforderung unterliegen sollen (soweit in der späteren Entscheidung RGZ 135, 177 eine Herausgabepflicht nach § 812 BGB bejaht worden ist, ist zu berücksichtigen, daß es in jenem Fall nur um Geldleistungen ging).
  • BGH, 25.03.2021 - IX ZR 70/20

    Geltung der Rechtshandlung als vorgenommen zur Sicherung eines künftigen auf

    Der gesicherte Anspruch muss zunächst wirksam entstanden sein und im Zeitpunkt der Geltendmachung auch noch wirksam bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1980 - V ZR 163/79, BGHZ 79, 103, 108).
  • BGH, 21.11.1985 - VII ZR 366/83

    Keine Kündigung des Erwerbers beim Bauträgervertrag ohne wichtigen Grund

    Demgemäß hat der Gesetzgeber durch Einfügung des Satzes 2 in § 24 KO klargestellt, daß der Erwerber von dem Konkursverwalter die Übertragung des Eigentums an dem Grundstück auch dann verlangen kann, wenn dieser es nach § 17 KO ablehnt, den Vertrag zu erfüllen (BGHZ 79, 103, 109).
  • OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 711/05

    Bauträgerkaufvertrag: Fälligkeit eines Auflassungsanspruchs gegen einen in

    Zu ermitteln wäre dies notfalls im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung oder gemäß §§ 315, 316 BGB (vgl. BGH NJW 1981, 991).
  • OLG Stuttgart, 18.08.2003 - 5 U 62/03

    Insolvenz des Bauträgers: Rückabwicklungsschuldverhältnis beim Werkvertrag;

    Der Bundesgerichtshof, der zunächst (zu § 24 KO) eine andere Meinung hatte (BGH NJW 1977, 146), hat sich nach Klarstellung durch den Gesetzgeber dieser Meinung ausdrücklich angeschlossen (BGH NJW 1978, 1437; 1981, 991).

    Daher kommt es für die Fälligkeit des Anspruchs auf Auflassung nach Insolvenz des Bauträgers nicht mehr darauf an, ob die gesamte vereinbarte Gegenleistung erbracht wurde, sondern nur darauf an, ob der Teil des Kaufpreises, welcher auf die Übereignung des Grundstücks und der Wohnung entfällt, gezahlt wurde; zu ermitteln ist dies im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung oder gem. §§ 315, 316 BGB (BGH NJW 1981, 991).

  • BGH, 22.12.1995 - V ZR 52/95

    Aufrechnung mit Mängelansprüchen im Konkurs des Verkäufers einer Eigentumswohnung

    Er war durch die eingetragene Vormerkung gemäß § 24 KO gesichert und bildete daher keine Konkursforderung (Senat, BGHZ 79, 103, 107; Jaeger/Henckel, § 24 KO Rdn. 23; Kuhn/Uhlenbruck, § 24 KO Rdn. 8; Kilger/K. Schmidt, § 24 KO Anm. 4).
  • BayObLG, 03.09.2003 - 3Z BR 113/03

    Vertretung durch einen Notar bei Stellung eines Löschungsantrags -

    Die Auslegung ihrer Zustimmungserklärung vom 15.10.2002 ergibt, dass die Beteiligte lediglich der Übereignungspflicht aus dem Vertrag vom 9.2.2000 nachkommen wollte, weil diese durch Vormerkung gesichert und damit durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht geschmälert war (vgl. zur Zulässigkeit dieser Aufteilung BGHZ 79, 103/107; 96, 275/281; MünchKomm/Ott § 106 Rn. 23-31).
  • BGH, 30.05.1985 - III ZR 166/84

    Entstehung eines Darlehensanspruchs - Urkundsbeweis für eine Vollmacht zur

    Bei der Würdigung der Vereinbarung zwischen dem Kläger und L. vom 1./19. März 1984 handelt es sich um die Auslegung individueller Willenserklärungen, die vom Revisionsgericht nur beschränkt nachgeprüft werden kann (vgl. BGHZ 79, 103, 106; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, § 550 Anm. 2 B).
  • OLG Karlsruhe, 15.10.1986 - 13 U 191/85

    Schadensersatzanspruch aus positiver Forderungsverletzung ; Rückzahlung an die

    Vielmehr sind diese auch in einem solchen Fall in die einzelnen Teilleistungen aufzuteilen, und ist für Jede von diesen getrennt die Frage des Wahlrechts zu beantworten (BGH NJW 1981, 991).
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