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   BGH, 07.11.1990 - IV ZR 201/89   

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https://dejure.org/1990,1412
BGH, 07.11.1990 - IV ZR 201/89 (https://dejure.org/1990,1412)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1990 - IV ZR 201/89 (https://dejure.org/1990,1412)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1990 - IV ZR 201/89 (https://dejure.org/1990,1412)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Leistungsablehungsklausel - Wirksamkeit - Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Nachteil des Versicherungsnehmers

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVB-BU 86 § 12; BB-BUZ § 6; VVG § 12 Abs. 3, § 15a
    Anforderungen an Fristsetzung; Rechtsfolgen der Fristversäumnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 350
  • MDR 1991, 511
  • VersR 1991, 90
  • AnwBl 1991, 266
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 15.06.1989 - 5 U 225/88
    Auszug aus BGH, 07.11.1990 - IV ZR 201/89
    Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung des Berufungsurteils (veröffentlicht in VersR 1990, 149 [OLG Köln 15.06.1989 - 5 U 225/88]) und zur Zurückverweisung der Sache.
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Mit der von der Beklagten dazu erteilten Belehrung, die den Kläger gemäß § 6 (3) BB-BUZ wahlweise auf die Anrufung des Ärzteausschusses oder die unmittelbare Klagerhebung verweist, ist die Frist nicht in Lauf gesetzt worden (Senatsurteil vom 7. November 1990 - IV ZR 201/89 - VersR 1991, 90).
  • BGH, 17.05.2006 - IV ZR 230/05

    Setzung der Klagefrist durch den Versicherer vor Anrufung des Ärzteausschusses in

    Das kann bereits in der Entscheidung über die Leistungsablehnung nach § 5 AVB geschehen (Senatsurteil vom 7. November 1990 - IV ZR 201/89 - VersR 1991, 90 unter 3), wie das Berufungsgericht auch nicht verkannt hat.

    Denn erst mit dem Zugang einer solchen Erklärung wird der Rechtszustand geschaffen, den die Anwendung des § 12 Abs. 3 VVG voraussetzt (Senatsurteil vom 7. November 1990 aaO).

    Will der Versicherer von diesem Verfahren abweichen und mit seiner Leistungspflicht zugleich auch eine Anrufung des Ärzteausschusses ablehnen, was ihm die Bedingungen nicht verwehren, bedarf dies einer ausdrücklichen Klarstellung, die zu einer Belehrung nach § 12 Abs. 3 Satz 2 VVG hinzutreten muss (Senatsurteil vom 7. November 1990 aaO; vgl. Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 12 Rdn. 92; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. AUB 61 § 12 Rdn. 4 unter Aufgabe der in der Vorauflage vertretenen Ansicht).

  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 201/98

    Mitteilung über die Leistungseinstellung nach BB-BUZ

    In § 6 BB-BUZ in der Fassung von 1985 sei zwar die Klausel über die Anrufung des Ärzteausschusses innerhalb der Sechsmonatsfrist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 7. November 1990 - IV ZR 201/89 - VersR 1991, 90 unter 2) unwirksam.

    Diese Regelung, die den Ausschluß weitergehender Ansprüche alternativ an das fehlende Verlangen des Verfahrens vor dem Ärzteausschuß knüpft, entspricht inhaltlich der im Senatsurteil vom 7. November 1990 aaO für unwirksam erklärten Klausel.

    Sp. Abs. 3 und vom 7. November 1990 - IV ZR 201/89 - aaO unter 2 a; Römer in Römer/Langheid, VVG § 12 Rdn. 32).

  • BGH, 05.07.2006 - IV ZR 105/05

    Recht des Versicherers zur Ablehnung der Leistung vor Durchführung eines

    Das gilt unabhängig davon, ob im Streitfall ein solches Verfahren zwingend vorgesehen ist (vgl. Senatsurteil vom 30. April 1981 - IVa ZR 92/80 - VersR 1981, 828 unter I 2 m. zust. Anm. Sieg, VersR 1981, 1093, 1094), eine Partei es für die den Anspruch begründenden Umstände oder Teile davon verlangen kann (Senatsurteil vom 7. November 1990 - IV ZR 201/89 - VersR 1991, 90 unter 2 c und d) oder das Einverständnis beider Seiten für die Durchführung eines solchen Verfahrens vorausgesetzt wird (Senatsurteil vom 17. Mai 2006 - IV ZR 230/05 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Hamm, 24.11.2004 - 20 U 115/04

    Leistung um den Umfang von Leistungen wegen Berufsunfähigkeit; Leistungsfreiheit

    Der Wirksamkeit der Fristsetzung steht ferner nicht entgegen, dass der Beklagte nicht auf die - teilweise unwirksame (vgl. BGH, Urt. v. 07.11.1990 - IV ZR 201/89, VersR 1991, 90) - Regelung des § 6 BB-BUZ zur Anrufung eines Ärzteausschusses hingewiesen hat (vgl. auch dazu BGH, Urt. v. 22.09.1999 - IV ZR 201/98, VersR 1999, 1530 = r+s 2000, 35).
  • OLG Hamm, 26.06.1998 - 20 U 36/98

    Belehrung des Versicherungsnehmers über seine Rechte aus § 6 BB-BUZ

    Soweit § 6 BB-BUZ in der Fassung von August 1985 darüber hinaus neben dem Recht des Versicherungsnehmers zur Klageerhebung binnen 6 Monaten noch die Erhebung des Anspruchs binnen gleicher Frist vor einem Ärzteausschuß vorgesehen hat, ist diese Klausel nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wegen Verstoßes gegen § 9 AGB-Gesetz unwirksam (vgl. BGH VersR 1991, 90 f.).

    Der Bundesgerichtshofs hat in der vorgenannten Entscheidung (VersR 1991, 90 f.) § 6 BB-BUZ in der Fassung von August 1985 lediglich insoweit für unwirksam erklärt, als die Klausel von § 12 Abs. 3 VVG abweicht.

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 19 U 53/06

    Geltendmachung einer nachträglichen Veränderung des Gesundheitszustandes im

    Zu keinem abweichenden Ergebnis führt, dass sich die Beklagte auf die einschlägige Bestimmung des Versicherungsvertrages zur Ausschlussfrist (§ 3 Nr. 6, 7) gem. § 15 a VVG nicht berufen kann, da diese zum Nachteil des Klägers von § 12 Abs. 3 VVG abweicht (BGH NJW-RR 1991, 350; OLG Hamm VersR 2002, 1139); die Bestimmung formuliert nämlich, der Versicherungsnehmer habe Klage zu erheben, während § 12 Abs. 3 VVG die gerichtliche Geltendmachung ausreichen lässt.
  • OLG Frankfurt, 06.09.1999 - 3 W 36/99

    Wahrung der Klagefrist durch Mahnbescheidsantrag; Anforderungen an die Belehrung

    Begibt sich der Versicherer aus dieser vom Gesetzgeber zugrunde gelegten Position, indem er in seinen Versicherungsbedingungen nach Leistungsablehnung wahlweise die Anrufung eines Ärzteausschusses oder die unmittelbare Klageerhebung vorsieht, so erlaubt ihm § 15 a VVG erst wieder, die Waffe des § 12 Abs. 3 VVG zu führen, wenn das Stadium erreicht ist, in dem seine ablehnende Entscheidung nur noch im Klagewege bekämpft werden kann (vgl. BGH VersR 1991, 90, 92).
  • OLG Köln, 18.04.1994 - 5 U 244/93

    Fehlende Aktivlegitimation des (nur) mitversicherten Familienmitglieds zur

    Demgegen ber beruft sich die Kl gerin zu 2) f r ihre Meinung zu Unrecht auf BGH VersR 1991, 90, 92. In dem dort entschiedenen Fall fehlte es an der Belehrung nach 12 Abs. 3 VVG berhaupt, so daá sich der Versicherer auf die Regelung des 6 Abs. 3 BB-BUZ nicht wirksam berufen konnte.
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