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   BGH, 07.11.1991 - I ZR 280/89   

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https://dejure.org/1991,16394
BGH, 07.11.1991 - I ZR 280/89 (https://dejure.org/1991,16394)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1991 - I ZR 280/89 (https://dejure.org/1991,16394)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1991 - I ZR 280/89 (https://dejure.org/1991,16394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Werbeverbot eines Frachtprüfers - Kontrollieren von Palettenaustauschgebühren als befugte Tätigkeit eines Frachtprüfers - Gestattung einer ordnungswidrigen Rechtsberatung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.1980 - I ZR 131/78

    Förderung des Wettbewerb im Speditionsgewerbe, Frachtführergewerbe und

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - I ZR 280/89
    Es ist zwar davon auszugehen, daß der Frachtprüfer seine berufliche Prägung und seine Sonderstellung über die 4. AVO RBerG den Schwierigkeiten verdankt, die sich aus der bei Erlaß der vorgenannten Ausführungsverordnung im Jahre 1937 im Bereich des Gütertransports gegebenen Vielzahl von zwingenden Tarifen ergab (BGH, Urt. v. 19.12.1980 - I ZR 131/78, TranspR 1985, 29, 31; OLG Braunschweig TranspR 1985, 33; vgl. auch Horn in dem von der Beklagten vorgelegten Rechtsgutachten, veröffentlicht in: Der Rechtsbeistand 1988, 171, 178).

    Entsprechend diesem historischen Verständnis hat der Senat eine erteilte Erlaubnis zur Prüfung von Frachtrechnungen und zur Beratung über nicht näher bezeichnete Tarife als auf die Fälle beschränkt angesehen, denen zwingende Tarife zugrunde lagen (BGH, Urt. v. 19.12.1980 - I ZR 131/78, TranspR 1985, 29, 31; vgl. auch Erbs/Kohlhaas/Senge, Strafrechtliche Nebengesetze, R 55, § 1 Anm. 8 e, cc).

  • BGH, 28.01.1969 - VI ZR 231/67

    Nichtigkeit einer Zession wegen Gesetzesverstoßes - Ansprüche auf Ersatz der

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - I ZR 280/89
    Da die der Beklagten erteilte Erlaubnis zur Rechtsberatung nicht nichtig im Sinne des § 44 VwVfG ist, muß sie als bestandskräftiger Verwaltungsakt bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung des Streitfalls beachtet werden (BGH, Urt. v. 28.01.1969 - VI ZR 231/67, NJW 1969, 922, 923).

    Die Erlaubnis zur Rechtsberatung beschränkt sich darauf, die Beklagte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit vom Verbot der Rechtsberatung freizustellen (BGH, Urt. v. 28.01.1969 - VI ZR 231/67, NJW 1969, 922, 923; BVerwG NJW 1989, 1175).

  • BGH, 07.11.1991 - I ZR 180/89

    Bindungswirkung einer Erlaubnis zur Rechtsberatung als Frachtprüfer

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - I ZR 280/89
    Das Werbeverbot des § 1 Abs. 3 der 2. AVO RBerG gilt in einem solchen Falle nicht nur für die von der 4. AVO RBerG nicht erfaßte Tätigkeit, sondern für die gesamte Tätigkeit des Frachtprüfers, also auch soweit die erteilte Erlaubnis die dem Berufsbild des Frachtprüfers unterfallende Tätigkeit einschließt; für den Frachtprüfer entfällt die Befreiung vom Werbeverbot insgesamt (vgl. das zwischen denselben Parteien ergangene Urteil des Senats vom selben Tage in Sachen I ZR 180/89, Umdr. S. 10 - Frachtprüfer, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65

    Klagebefugnis des Deutschen Anwaltsvereins

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - I ZR 280/89
    Nach der Nichtannahme der Revision der Beklagten stellt sich im Revisionsverfahren nicht mehr die Frage, ob die Beklagte außer den in der Erlaubnisurkunde des Präsidenten des Amtsgerichts gestatteten Dienstleistungen sonstige nicht erlaubte rechtsberatende Tätigkeiten ausübt und deshalb gemäß § 1 UWG i.V. mit Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG wettbewerbswidrig handelt (vgl. BGHZ 48, 12, 16 [BGH 09.05.1967 - Ib ZR 59/65] - Preisbindungsüberwachung-Treuhand).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 1 B 157.88

    Rechtsberatung - Rechtsanwalts-Schutz - Rechtsberatungserlaubnis -

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - I ZR 280/89
    Die Erlaubnis zur Rechtsberatung beschränkt sich darauf, die Beklagte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit vom Verbot der Rechtsberatung freizustellen (BGH, Urt. v. 28.01.1969 - VI ZR 231/67, NJW 1969, 922, 923; BVerwG NJW 1989, 1175).
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