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   BGH, 07.11.2001 - 5 StR 116/01   

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BGH, 07.11.2001 - 5 StR 116/01 (https://dejure.org/2001,1674)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2001 - 5 StR 116/01 (https://dejure.org/2001,1674)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2001 - 5 StR 116/01 (https://dejure.org/2001,1674)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 36 Abs. 1 lit. b) WÜK; § 136 StPO; Art. 104 Abs. 4 GG; § 114b StPO
    Rüge einer Verletzung von Art. 36 Abs. 1 lit. b) des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (WÜK); Belehrung über die Rechte; Spontanäusserungen; Ableitung subjektiver Rechte aus dem Völkerrecht; Nemo-tenetur-Grundsatz; Zuständige Behörde für die Belehrung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ergänzung deutschen Strafverfahrensrechts durch das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK); Fehlende Belehrung bei polizeilicher Vernehmung über Rechte des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (WÜK); Schutz eines unmittelbar Betroffenen ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 136; ; StPO § 114b; ; StPO § 115; ; StPO § 115a; ; StPO § 128; ; StPO §§ 112 ff.; ; StPO § 128 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 168
  • StV 2003, 57
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - 5 StR 116/01
    So ist schon zweifelhaft, ob neben dem Angeklagten S - die weiteren Angeklagten ihre Revision auf einen etwaigen Verstoß gegen das WÜK stützen können, da die genannten Bestimmungen nur dem Festgenommenen selbst bestimmte Rechte gewähren (vgl. dazu BGHSt 11, 213; BGHR StPO § 136 - Belehrung 5; siehe aber auch BGHSt 33, 148).
  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84

    Zeugenvernahme einer Krankenschwester trotz fehlender Entbindung von der

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - 5 StR 116/01
    So ist schon zweifelhaft, ob neben dem Angeklagten S - die weiteren Angeklagten ihre Revision auf einen etwaigen Verstoß gegen das WÜK stützen können, da die genannten Bestimmungen nur dem Festgenommenen selbst bestimmte Rechte gewähren (vgl. dazu BGHSt 11, 213; BGHR StPO § 136 - Belehrung 5; siehe aber auch BGHSt 33, 148).
  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94

    Verwendung ausländischer Vernehmungsniederschriften zum Zwecke der Beweiserhebung

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - 5 StR 116/01
    So ist schon zweifelhaft, ob neben dem Angeklagten S - die weiteren Angeklagten ihre Revision auf einen etwaigen Verstoß gegen das WÜK stützen können, da die genannten Bestimmungen nur dem Festgenommenen selbst bestimmte Rechte gewähren (vgl. dazu BGHSt 11, 213; BGHR StPO § 136 - Belehrung 5; siehe aber auch BGHSt 33, 148).
  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - 5 StR 116/01
    Insoweit gewährt das WÜK keinen über § 136 StPO hinausgehenden Schutz; mögliche sprachliche Defizite eines ausländischen Beschuldigten werden durch die unentgeltliche Unterstützung eines Dolmetschers nach Art. 6 Abs. 3 lit. e) EMRK ausgeglichen (vgl. dazu BGHSt 46, 178).
  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische

    Die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 7. November 2001 - 5 StR 116/01 - und vom 29. Januar 2003 - 5 StR 475/02 - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip).

    Daraus folgt allerdings nicht, dass im Falle eines Belehrungsfehlers nach Art. 36 Abs. 1 Buchstabe b Satz 3 WÜK zwingend von der Unverwertbarkeit der zustande gekommenen Beweisergebnisse auszugehen ist (vgl. auch Paulus, Anmerkung zum Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. November 2001, StV 2003, S. 57 ).

  • BGH, 07.06.2011 - 4 StR 643/10

    Rechtsfolgen der mangelnden Belehrung über die konsularischen Rechte (Beruhen;

    (5) Die Polizeibeamten unterließen weder bei der Festnahme noch im Vorfeld der Vernehmung vom 1. November 2000 die Belehrung nach Art. 36 Abs. 1 lit. b Satz 3 WÜK unter bewusster Umgehung dieser Vorschrift (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112; Beschlüsse vom 18. Oktober 2005 - 1 StR 114/05, NStZ 2006, 236, und vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05, NStZ-RR 2006, 181); nach damaliger in Deutschland verbreiteter Rechtsauffassung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2001 - 5 StR 116/01, BGHR WÜK Art. 36 Unterrichtung 1) war nicht die Polizei, sondern der in §§ 115, 115 a, 128 StPO genannte Richter die für die Belehrung "zuständige Behörde" im Sinne des Art. 36 Abs. 1 lit. b WÜK.
  • BGH, 25.09.2007 - 5 StR 116/01

    Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit gemäß Art. 36 Abs.

    Zur Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit gemäß Art. 36 Abs. 1 lit. b Satz 3 des Wiener Konsularrechtsübereinkommens (WÜK) über sein subjektives Recht, die unverzügliche Benachrichtigung seiner konsularischen Vertretung zu verlangen, sind bereits die Polizeibeamten nach Festnahme verpflichtet (BVerfG - Kammer - NJW 2007, 499 unter Aufhebung von BGHR WÜK Art. 36 Unterrichtung 1).

    Der Senat hat durch Beschluss vom 7. November 2001 - 5 StR 116/01 (BGHR WÜK Art. 36 Unterrichtung 1, StV 2003, 57 m. Anm. Paulus) die Revisionen der Angeklagten nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

    Die durch den Senat vormals vorgenommene, an den nationalen Konkretisierungen im Haftrecht nach Art. 104 GG, §§ 115, 115a, 128 StPO orientierte Auslegung, welche die Pflicht auf den Richter beschränkt (BGHR WÜK Art. 36 Unterrichtung 1), erweist sich danach als zu eng und ist ausdrücklich zu revidieren.

    d) Indes zieht der Verstoß gegen die Belehrungspflicht aus Art. 36 Abs. 1 lit. b Satz 3 WÜK kein Verwertungsverbot nach sich, das anzunehmen Völker- oder Verfassungsrecht nicht gebieten (BVerfG - Kammer - aaO S. 503 f.; vgl. auch Kreß GA 2007, 296, 304; Walter JR 2007, 99, 101; Paulus StV 2003, 57, 58 f.; ferner Burchard JZ 2007, 891, 893 f.).

  • BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 2485/07

    Verfassungsrechtlicher Anspruch auf ein faires Verfahren (Belehrung über das

    c) Die von den Beschwerdeführern gegen die Strafurteile jeweils eingelegten Revisionen blieben in beiden Verfahren ohne Erfolg (BGH, Beschluss vom 7. November 2001 - 5 StR 116/01 -, NStZ 2002, S. 168; BGH, Beschluss vom 29. Januar 2003 - 5 StR 475/02 - vgl. zu den ersten Revisionsverfahren bereits BVerfGK 9, 174 ).
  • BVerfG, 05.11.2013 - 2 BvR 1579/11

    Rechtsstaatsprinzip; Recht auf ein faires Verfahren (Rechtsfolgen einer fehlenden

    Dies wird dadurch sichergestellt, dass ein Belehrungsausfall als solcher im Revisionsverfahren als relativer Revisionsgrund geltend gemacht werden kann (vgl. BGHSt 52, 110 ; Paulus, StV 2003, S. 57 ; Burchard, JZ 2007, S. 891 ; Esser, JR 2008, S. 271 ; Kreß, GA 2007, S. 296 ; Paulus/Müller, StV 2009, S. 495 ; Weigend, StV 2008, S. 39 ).

    Ein zwingendes Beweisverwertungsverbot, also ein Bewertungsverbot allein aufgrund der unterbliebenen Belehrung und unabhängig vom Vorliegen eines dadurch ursächlich verursachten Nachteils, gebietet das Völkerrecht nicht (BVerfGK 9, 174 ; Paulus, StV 2003, S. 57 ; Kreß, GA 2007, S. 296 ; Esser, JR 2008, S. 271 ; Paulus/Müller, StV 2009, S. 495 ; Schomburg/Schuster, NStZ 2008, S. 593 ; Gless/Peters, StV 2011, S. 369 ).

  • BGH, 20.12.2007 - 3 StR 318/07

    Belehrung über das Recht auf konsularischen Beistand (subjektives Recht des

    Konkrete Vorgaben, zu welchem Ergebnis diese Überprüfung des Urteils führen müsse, macht der IGH nicht und fordert dementsprechend insbesondere auch kein Beweisverwertungsverbot für Äußerungen des Beschuldigten im Falle unterlassener Belehrung nach Art. 36 Abs. 1 Buchst. b Satz 3 WÜK (so auch Burchard JZ 2007, 891, 893; Kreß GA 2007, 296, 304; Paulus StV 2003, 57, 58 f.).

    d) Im Schrifttum wird darüber hinaus die Möglichkeit erörtert, dass sich der Verstoß gegen Art. 36 Abs. 1 Buchst. b Satz 3 WÜK selbst bei Verneinung eines Verwertungsverbots in anderer Weise zu Lasten des Beschuldigten und seiner Verteidigungsmöglichkeiten auswirken und als Folge hiervon das gegen ihn ergehende Urteil im Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch nachteilig beeinflussen könne (Kreß GA 2007, 296, 306; möglicherweise aA - Beruhensprüfung nur bei Annahme eines Beweisverwertungsverbots - BVerfG NJW 2007, 499, 504 (Rdn. 76); siehe auch Burchard JZ 2007, 891, 893; Paulus StV 2003, 57, 60).

  • BGH, 26.08.2003 - 1 StR 284/03

    Verstoß gegen das Belehrungsgebot des Art. 36 Abs. 1 lit. b Satz 3 des Wiener

    Und immerhin meint Paulus in der - im übrigen in der Revisionsbegründung umfänglich wiedergegebenen - Anmerkung zum Beschluß des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 7. November 2001 - 5 StR 116/01 - (BGH NStZ 2002, 168): "In der Regel allerdings dürfte die Beruhensprüfung im Revisionsverfahren zu einem negativen Ergebnis führen, jedenfalls dann, wenn zumindest der Haftrichter eine ordnungsgemäße Belehrung nach Art. 36 Abs. 1 lit. b WÜK durchgeführt hat" (StV 2003, 57 (60)).
  • OLG Schleswig, 07.01.2004 - 2 W 112/03

    Abschiebehaft - zulässige Dauer von Sicherungshaft vor geplanter Zurückschiebung

    Insoweit entspricht es jedoch zutreffender überwiegender Auffassung, daß eine Rechtsverletzung den sachlichen Inhalt der Entscheidung über die Freiheitsentziehung selbst nicht berührt (BVerfG NJW 1963, 1820, 1821; BGH, Beschluß vom 7.11.2001, NStZ 2002, 168, KMR, StPO, § 114b Rn. 3 und 7; Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl.; § 114 b Rn. 12).
  • LG Bochum, 14.07.2010 - 7 T 266/10

    Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht einer sich ohne Visum in Deutschland

    Denn eine Verletzung von Art. 36 b Abs. 1 WÜK berührt nicht den sachlichen Inhalt der Entscheidung über die Freiheitsentziehung selbst (überwiegende Auffassung, vgl. OLG Schleswig Beschl. v. 07.01.2004, 2 W 112/03, m. w. N., zitiert nach Juris; BGH Beschl. v. 07.11.2001, NStZ 2002, 168; Bundesverfassungsgericht NJW 1963, 1820, 1821).
  • OLG Koblenz, 06.11.2006 - 1 Ws 675/06

    Untersuchungshaft: Fortsetzungsfeststellungsinteresse für eine prozessual

    Die den Verkehr des Beschuldigten mit der Vertretung seines Heimatlandes betreffende Belehrungspflicht nach Art. 36 Abs. 1 lit. b S. 3 WÜG (BGBl. 1969 II 1585, 1625), Nr. 135 Abs. 1 S. 3 RiVASt soll dem Zweck der Vorschriften über die Benachrichtigung der konsularischen Vertretung Rechnung tragen, der allein darin besteht zu verhindern, dass Angehörige eines fremden Staates, die außerhalb ihre Heimat vielfach nur über geringe oder gar keine Sozialkontakte verfügen, dort aufgrund staatlichen Zugriffs spurlos aus der Öffentlichkeit verschwinden (BGH NStZ 2002, 168).
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