Rechtsprechung
BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 374 AO; § 259 StGB; § 22 StGB; § 27 StGB
Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Absatzhilfe: keine Erfassung der versuchten Zwischenhehlerei; sich verschaffen: eigene Verfügungsmacht; Versuch: unmittelbares Ansetzen: doppelter Geheißerwerb, Ankauf); keine Beihilfe zur Steuerhinterziehung nach Beendigung und ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Erfüllung des Tatbestandes der Steuerhehlerei im Fall gescheiterter Vertragsverhandlungen über Lieferungen unverzollter und unversteuerter Zigaretten mit einem Lieferanten im Ausland ohne Übergabe der Zigaretten; Unmittelbares Ansetzen zur Verwirklichung des Tatbestandes ...
- Judicialis
AO § 370 Abs. 1 Nr. 2; ; AO § 370 Abs. 2; ; AO § 374; ; AO § 374 Abs. 1; ; StGB § 22; ; TabStG § 12 Abs. 1; ; TabStG § 19 Satz 1; ; TabStG § 19 Satz 2; ; TabStG § 19 Satz 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 22; AO § 374 Abs. 1
Keine Absatzhilfe beim Zwischenhehler; "Sich-Verschaffen" erfordert Verfügungsgewalt; Abgrenzung zwischen Vorbereitung und Versuch bei der Steuerhehlerei - rechtsportal.de
StGB § 22 ; AO § 374 Abs. 1
Keine Absatzhilfe beim Zwischenhehler; "Sich-Verschaffen" erfordert Verfügungsgewalt; Abgrenzung zwischen Vorbereitung und Versuch bei der Steuerhehlerei - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 409
- StV 2008, 644
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18
Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis …
Dies gewährleiste einen wertungsmäßigen Gleichklang des Versuchsbeginns für die Alternativen des Absetzens und der Absatzhilfe auf der einen und deren Kehrseite des Sich-Verschaffens auf der anderen Seite, für die die Rechtsprechung verlange, dass nach der Vorstellung des Täters die inkriminierte Handlung dem Übergang der bemakelten Sache unmittelbar vorgelagert sei oder eine unmittelbare Einleitung des Übergangs bedeute (…NK-StGB/Altenhain, aaO, Rn. 76;… SSW/Jahn, StGB, aaO, Rn. 47; vgl. zum Ankaufen bei der Steuerhehlerei BGH, Urteil vom 7. November 2007 ? 5 StR 371/07, juris).Angesichts der Vielzahl der denkbaren Sachverhaltsgestaltungen, die dem Begriff des Hilfeleistens unterfallen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1988 - 3 StR 509/88, NJW 1989, 1490;… Urteil vom 21. Juni 1990 - 1 StR 171/90, BGHR § 259 Abs. 1 StGB Absatzhilfe 3; Beschlüsse vom 3. September 1992 - 1 StR 572/92, NStZ 1993, 282 f.; vom 7. September 1992 - 3 StR 346/92, wistra 1993, 61 f.; Senat…, Beschluss vom 28. April 1993 ? 2 StR 181/93, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 4; BGH…, Beschluss vom 12. April 1994 - 1 StR 189/94, BGHR § 259 Abs. 1 StGB Absatzhilfe 5;… Urteil vom 24. Juni 1998 - 3 StR 128/98, BGHR § 259 Abs. 1 StGB Absatzhilfe 7; Beschluss vom 15. September 2005 - 3 StR 282/05, wistra 2006, 16 f.; vgl. auch zur Steuerhehlerei Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, juris Rn. 3), bedarf das Kriterium der Unmittelbarkeit dabei regelmäßig einer wertenden Konkretisierung im Einzelfall (vgl. BGH…, Beschluss vom 6. Juni 2012 ? 4 StR 144/12, aaO).
- BGH, 13.07.2016 - 1 StR 108/16
Steuerhehlerei (Begriff des Absetzens und der Absatzhilfe: Erforderlichkeit eines …
Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte durch die Übernahme der Zigaretten im Lager in G. sowie die Entgegennahme der Zigaretten in Re. bereits zu diesem Zeitpunkt Verfügungsgewalt über die Zigaretten erlangt hatte und damit eine - vom Anklagevorwurf erfasste (§ 264 StPO) - Steuerhehlerei i.S.v. § 374 AO in der Tatvariante des "Sichverschaffens' oder "Drittverschaffens' bereits vollendet war (BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, NStZ 2008, 409;… Jäger in Joecks/ Jäger/Randt, Steuerstrafrecht 8. Aufl., § 374 AO Rn. 30, 31).Aufgrund der bisherigen Feststellungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte bereits zu diesem Zeitpunkt Verfügungsgewalt über die Zigaretten hatte und damit eine Steuerhehlerei i.S.v. § 374 AO in dieser Tatalternative bereits vollendet war (BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, NStZ 2008, 409;… Jäger in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht 8. Aufl., § 374 AO Rn. 30, 31).
- BGH, 21.09.2022 - 1 StR 479/21
Steuerhinterziehung durch Nichtverwenden von Steuerzeichen; Steuerhehlerei
(a) Täterschaftliches "Sichverschaffen" (§ 374 Abs. 1 Variante 1 AO) setzt das Erlangen eigener Verfügungsgewalt voraus (BGH…, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 1 StR 481/21 Rn. 4; Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, BGHR AO § 374 versuchte Steuerhehlerei 1 Rn. 15 mwN), und zwar im eigenen Interesse.
- BGH, 22.09.2022 - 1 StR 233/22
Steuerhehlerei (Begriff des Sichverschaffens: Versuchsbeginn; Verhältnis von …
(aa) "Sichverschaffen" setzt das Erlangen eigener Verfügungsgewalt voraus (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 1 StR 481/21 Rn. 4; Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, BGHR AO § 374 versuchte Steuerhehlerei 1 Rn. 15 mwN).Für den Versuchsbeginn ist, sofern die Parteien nicht vor Ort über das Absatzgeschäft verhandeln und der Veräußerer die Ware sogleich nach der Einigung übergeben kann, zumindest erforderlich, dass sich der Lieferant mit den unversteuerten Zigaretten auf den Weg zum Zwischenhehler begibt (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, BGHR AO § 374 versuchte Steuerhehlerei 1 Rn. 17 f., 24 f.).
Denn sowohl das "Absetzen" als eigenständiges Bemühen um Verwertung der eingeführten oder verbrauchsteuerpflichtigen Ware auf fremde Rechnung (…vgl. Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, 171. Lieferung, Juli 2022, § 374 AO Rn. 11;… Hilgers-Klautzsch in Kohlmann, Steuerstrafrecht, 75. Lieferung, Stand Mai 2022 Rn. 57) als auch die Absatzhilfe (dazu BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, BGHR AO § 374 versuchte Steuerhehlerei 1 Rn. 14 mwN) setzen fremdnütziges Verhalten voraus; in diesem Sinne schließen sich "Sichverschaffen" auf der einen und Absetzen sowie Absatzhilfe auf der anderen Seite gegenseitig aus (…vgl. auch BGH aaO).
(b) Der Angeklagte leistete indes Beihilfe zur gewerbsmäßigen Steuerhehlerei in der Variante des Sichverschaffens, indem er im Vorfeld dem Mitangeklagten G. zusagte, die Zigaretten abzunehmen, wenn er seinerseits einen Käufer gefunden habe; dadurch bestärkte der Angeklagte den Haupttäter G. in dessen Tatentschluss, die unversteuerten Zigaretten mutmaßlich in Rumänien, jedenfalls in Deutschland, tatsächlich zu übernehmen und sich diese zu verschaffen (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, BGHR AO § 374 versuchte Steuerhehlerei 1 Rn. 26).
- BGH, 17.02.2011 - 3 StR 419/10
Verbrechensverabredung (Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit); Mittäterschaft …
Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "Jetzt geht es los" überschreitet, es eines weiteren Willensimpulses nicht mehr bedarf und er objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht, wobei auf die strukturellen Besonderheiten der jeweiligen Tatbestände Bedacht zu nehmen ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, NStZ 2008, 409, 410). - OLG Hamm, 05.01.2009 - 2 Ss 499/08
Diebstahl; Vorbereitungshandlung; Versuch; Anfang der Ausführung
Dies wird angenommen bei Gefährdungshandlungen, die nach der Vorstellung des Täters in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder mit ihr in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen (BGH, NStZ 1989, 473;NStZ 2008, 409, 410; StV 2003, 444, 446; NJW 2003, 3068; 3070; BGHSt 43, 177, 181 f.; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 133).Dies ist nach der von der Rechtsprechung entwickelten Formel bei solchen Handlungen erfüllt, mit denen der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und das geschützte Rechtsgut nach seiner Vorstellung in eine konkret nahe Gefahr bringt (BGHSt 16, 163; 26, 201, 202 f.; 37, 294, 297; 43, 177, 179; 48, 34, 35 f.; NStZ 1989, 473; NStZ 1993, 77; NStZ 1996, 38; StV 2003, 444, 446; NJE 2003, 3068, 3070; NStZ 2004, 38, 39; NStZ 2008, 409, 410; NStZ 2008, 209;… Urteil vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78 -, zitiert nach juris Rn. 3; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 133).
Bei der Abgrenzung von straflosen Vorbereitungshandlungen und dem Eintritt in das strafbewehrte Versuchsstadium sind in wertender Betrachtung die strukturellen Besonderheiten des jeweiligen Tatbestandes zu beachten (BGH, NStZ 2008, 409, 410; NJW 2003, 3068, 3070).
- BGH, 24.04.2019 - 1 StR 81/18
Hinterziehung von Tabaksteuer (keine Strafbarkeit wegen Hinterziehung von …
Mit den Strafnormen des § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO und des § 374 Abs. 1 Varianten 1, 2 AO wird zwar - zum Schutz desselben Steueranspruchs - unterschiedliches Tatunrecht sanktioniert, nämlich die Verletzung einer eigenen steuerrechtlichen Pflicht des Täters durch die Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO) einerseits und die Perpetuierung des durch den Vortäter geschaffenen steuerrechtswidrigen Zustands durch den Tatbestand der Steuerhehlerei (BGH…, Beschluss vom 9. Juni 2011 - 1 StR 21/11 Rn. 9 mwN; Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07 Rn. 24) andererseits. - BGH, 29.01.2014 - 1 StR 654/13
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (unmittelbares Ansetzen bei …
Auf die strukturellen Besonderheiten des in Frage kommenden Tatbestands ist dabei Bedacht zu nehmen (BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, NStZ 2008, 409, 410;… Beschluss vom 15. März 2011 - 3 StR 15/11, wistra 2011, 299, 300 Rn. 5). - BGH, 09.06.2011 - 1 StR 21/11
Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Feststellungsvoraussetzungen bei
Das Tatunrecht der nach § 374 AO strafbaren Steuerhehlerei besteht in der Aufrechterhaltung des von einem oder mehreren Vortätern geschaffenen steuerrechtswidrigen Zustandes (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, wistra 2008, 105;… Jäger in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., § 374 Rn. 2). - BGH, 28.06.2011 - 1 StR 37/11
Steuerhehlerei (Vortat der Hinterziehung von Tabaksteuer; rechtsfehlerhafte …
Dies entspricht dem von § 374 AO unter Strafe gestellten Tatunrecht, das in der Aufrechterhaltung eines vom Vortäter geschaffenen steuerrechtswidrigen Zustands liegt (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, wistra 2008, 105, 106;… Jäger in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., § 374 AO Rn. 2). - BGH, 07.11.2018 - 4 StR 395/18
Hehlerei (Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt als Voraussetzung des …
- BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18
Steuerhehlerei (Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat einer …
- LG Mönchengladbach, 03.09.2014 - 32 Ns 18/14
Vorbereitungshandlung; Versuch; unmittelbares Ansetzen zum Gewahrsamsbruch
- BGH, 13.01.2010 - 2 StR 439/09
Verabredung der gewerbs- und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit …
- BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
Gewerbsmäßige Hehlerei (Drittverschaffung); Anwendbarkeit des deutschen …
- OLG Köln, 04.07.2017 - 1 RVs 137/17
Voraussetzungen einer Verurteilung wegen versuchter Hehlerei
- BGH, 11.06.2008 - 5 StR 145/08
Steuerhehlerei (Absatzhilfe; Beihilfe); versagte Aussetzung einer Freiheitsstrafe …
- BGH, 15.03.2011 - 3 StR 15/11
Skimming (Versuch; unmittelbares Ansetzen); Nachmachen von Zahlungskarten mit …
- BGH, 28.07.2022 - 1 StR 470/21
Steuerhinterziehung durch das pflichtwidrige Nicht-Verwenden von Steuerzeichen …
- OLG Dresden, 28.05.2020 - 2 OLG 22 Ss 369/20
Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch beim Diebstahl
- KG, 05.03.2020 - 161 Ss 190/19
Versuchsbeginn, Hehlerei
- BGH, 18.05.2022 - 1 StR 19/22
Steuerhehlerei durch Veräußerung unversteuerter unverzollter Zigaretten: …
- KG, 05.03.2020 - 2 Ss 41/19
Versuchsbeginn bei Hehlerei
- OLG Jena, 17.11.2008 - 1 Ws 486/08
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion