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   BGH, 07.11.2013 - 5 StR 377/13   

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https://dejure.org/2013,33758
BGH, 07.11.2013 - 5 StR 377/13 (https://dejure.org/2013,33758)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2013 - 5 StR 377/13 (https://dejure.org/2013,33758)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2013 - 5 StR 377/13 (https://dejure.org/2013,33758)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 21 StGB; § 15 StGB; § 20 StGB
    Rechtsfehlerhafte Strafrahmenmilderung wegen "Spielsucht" beim Verdeckungsmord (pathologisches Spielen als krankhafte seelische Störung; Auswirkung der Spielsucht auf die Tat; Zusammentreffen von Verdeckungsabsicht und Spielsucht als Tatmotiv; Hemmschwelle bei schweren ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB
    Spielsucht: Voraussetzungen für die Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Pathologisches Spielen als eine die Schuldfähigkeit erheblich einschränkende oder ausschließende krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit

  • Glücksspiel & Recht

    Spielsucht: Voraussetzungen für die Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit

  • rewis.io

    Spielsucht: Voraussetzungen für die Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit

  • ra.de
  • RA Kotz

    Spielsucht als Strafminderungsgrund im Strafverfahren?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Pathologisches Spielen als eine die Schuldfähigkeit erheblich einschränkende oder ausschließende krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Spielsucht - Strafmilderung beim Verdeckungsmord

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit durch Spielsucht ohne festgestellte krankhafte seelische Störung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Spielsucht: Voraussetzungen für die Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 80
  • JR 2014, 307
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft

    Die begangenen Straftaten müssen der Fortsetzung des Spielens gedient haben (BGH, Beschlüsse vom 7. November 2013 - 5 StR 377/13, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 42 und vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, wistra 2013, 62, 63).

    (2) Hier könnten die Vorbereitung der Tat und das Einsetzen der Tatbeute zum Abbau anderer, nicht aus der Spielsucht resultierender Schulden tatsächlich gegen eine völlige Einengung des Verhaltensspielraums auf das Glücksspiel sprechen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2013 - 5 StR 377/13, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 42).

  • BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20

    Tateinheit (mehraktige oder zusammengesetzte Delikte; Delikte mit

    Nur wenn eine Spielsucht diagnostiziert ist und zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat, kann eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB anzunehmen sein (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 369 f.; Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 597/12, BGHSt 58, 192, 194; Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, NJW 2013, 181, 182; BGH, Urteil vom 7. November 2013 - 5 StR 377/13, NStZ 2014, 80; Beschluss vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, StV 2015, 206; Urteil vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18, BeckRS 2019, 8407, Rn. 23).

    Dabei sprechen die genauen Tatvorbereitungen durch Analyse und Ausnutzung der "systemischen Schwächen" im Betriebsablauf der Spielbank F. sowie die Komplexität der Ausführungshandlungen der Diebstähle indiziell gegen eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2013 - 5 StR 377/13, NStZ 2014, 80).

  • BGH, 14.10.2015 - 5 StR 273/15

    Organisatorische Anforderungen an die Schöffengeschäftsstelle bei Zuziehung eines

    Dieser Schuldspruch ist rechtskräftig (Urteil des Senats vom 7. November 2013 - 5 StR 377/13, NStZ 2014, 80).
  • VG Ansbach, 21.11.2018 - AN 13b D 17.01237

    Entfernung eines Studiendirektors aus dem Beamtenverhältnis wegen Veruntreuung

    Gegen eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit spricht zudem die planvolle Tatausführung durch den Beklagten über einen längeren Zeitraum hinweg (vgl. BGH, U.v. 7.11.2013 - 5 StR 377/13, juris; U.v. 30.9.2014 - 3 StR 351/14, juris).
  • VGH Bayern, 21.10.2020 - 16a D 19.8

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Studiendirektors wegen wiederholter Untreue zu

    Die planvolle Vorgehensweise des Beklagten über Jahre hinweg, sein Überweisungsbetreff "TGA" (Tagesgeldanlage), um kenntlich zu machen, dass das Geld zurückbezahlt werde (Protokoll S. 3, VGH-Akte S. 198) und seine rationale Handlungsmotivation, (lediglich) vorübergehende Liquiditätsengpässe überbrücken zu wollen ohne die Tatbeute unmittelbar zur Befriedigung seiner Spielsucht zu verwenden, weisen vielmehr auf eine zielgerichtete, kontrollierte und besonnene Vorgehensweise hin, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der bestehenden Spielsucht gestanden und der (zwanghaften) Fortsetzung des Spielens gedient hat (vgl. BGH, U.v. 7.11.2013 - 5 StR 377/13 - juris Rn. 23 f.).
  • VG Ansbach, 07.10.2019 - AN 13a D 18.01404

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (hier: Mitarbeiter bei der

    Diese Einschätzung wird durch das planvolle und systematische Vorgehen der Beklagten über einen längeren Zeitraum (von über vier Jahren) bestätigt (vgl. BGH, U.v. 7.11.2013 - 5 StR 377/13 -, juris; U.v. 30.9.2014 - 3 StR 351/14 -, juris).
  • VG Ansbach, 21.11.2018 - AN 13b D 17.1237

    Entfernung eines Studiendirektors aus dem Beamtenverhältnis wegen Veruntreuung

    Gegen eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit spricht zudem die planvolle Tatausführung durch den Beklagten über einen längeren Zeitraum hinweg (vgl. BGH, U.v. 7.11.2013 - 5 StR 377/13, juris; U.v. 30.9.2014 - 3 StR 351/14, juris).
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