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BGH, 07.11.2013 - 5 StR 437/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 46 StGB; § 46b StGB
Strafzumessung beim Mord (Rechtsfolgenlösung; Aufklärungshilfe kein tatbezogener Umstand von außergewöhnlicher unrechts- und schuldmindernder Wirkung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision im Hinblick auf die Nichterteilung einer außerordentlichen Strafmilderung eines wegen Mordes Verurteilten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revision im Hinblick auf die Nichterteilung einer außerordentlichen Strafmilderung eines wegen Mordes Verurteilten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 165
Wird zitiert von ...
- VG Hamburg, 10.05.2016 - 5 K 4857/15
Rechtmäßigkeit einer Ausweisung; Bemessung der Länge des Einreise- und …
- Amtsgericht Uelzen, Urt. v. 12. Juli 1999 (Az.: 2a Ds 123 Js 6935/99 -84/99-), 9 Monate Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung am 25. Dezember 1998 - Amtsgericht Uelzen, Strafbefehl v. 14. August 2000 (Az.: 212 Cs 225 Js 13904/00 -323/00-), 10 TS wegen Diebstahls einer geringwertigen Sache am 5. Juni 2000 - Amtsgericht Uelzen, Urt. v. 20. September 2000 (Az.: 2a Ds 123 Js 22500/99 -9/00-), 9 Monate Freiheitsstrafe wegen Bedrohung in zwei Fällen am 5. September 1999 - Amtsgericht Uelzen, Urt. v. 14. Juni 2007 (Az.: 202 Ds 2202 Js 32287/06 -8/07-), 8 Monate Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung am 29. Oktober 2006 - Amtsgericht Uelzen, Urt. v. 19. Februar 2010 (Az.: 2207 Js 26655/08) und Landgericht Lüneburg, Urt. v. 9. Juni 2010 (Az.: 25 Ns 25/10), 7 Monate Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung und Verstoßes gegen eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz in zwei Fällen - Amtsgericht Uelzen, Strafbefehl v. 8. Juni 2012 (211 Cs 2212 Js 6389/12), 30 TS wegen Führens eines Kfz trotz Fahrverbots am 2. und 7. März 2012 - Landgericht Hamburg, Urt. v. 27. Februar 2013 (601 Ks 16/12; 3390 Js 16/12), 7 Jahre Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit Beteiligung an einer Schlägerei am 5. April 2012; die Revision blieb erfolglos: BGH, Beschl. v. 7. November 2013, 5 StR 437/13.