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   BGH, 07.11.2013 - 5 StR 487/13   

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https://dejure.org/2013,33763
BGH, 07.11.2013 - 5 StR 487/13 (https://dejure.org/2013,33763)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2013 - 5 StR 487/13 (https://dejure.org/2013,33763)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2013 - 5 StR 487/13 (https://dejure.org/2013,33763)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 18 JGG; § 52a JGG; § 116 Abs. 1 StPO; § 72 Abs. 4 Satz 1 JGG; § 71 Abs. 2 JGG
    Anrechnung des Aufenthalts in einer "Jugendgerichtlichen Unterbringung" (JGU) auf die Jugendstrafe (Weisung; vollstreckbarer Unterbringungsbefehl)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52a S 1 JGG, § 116 Abs 1 StPO
    Jugendstrafverfahren: Anrechnung der Heimunterbringung auf die angedrohte Jugendstrafe

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils im Hinblick auf die fehlende Anrechnung des Aufenthalts des Angeklagten in der "Jugendgerichtlichen Unterbringung"

  • rewis.io

    Jugendstrafverfahren: Anrechnung der Heimunterbringung auf die angedrohte Jugendstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung eines Urteils im Hinblick auf die fehlende Anrechnung des Aufenthalts des Angeklagten in der "Jugendgerichtlichen Unterbringung"

  • rechtsportal.de

    Aufhebung eines Urteils im Hinblick auf die fehlende Anrechnung des Aufenthalts des Angeklagten in der "Jugendgerichtlichen Unterbringung"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 59
  • StV 2014, 749
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.07.1999 - 2 BvR 1368/98

    Zur Frage der Anrechnung einer Freiheitsentziehung auf Jugendstrafe gem JGG § 52a

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - 5 StR 487/13
    Denn einer Einstufung als "andere Freiheitsentziehung" im Sinne des § 52a Satz 1 JGG steht nicht entgegen, dass dieser Unterbringung kein vollstreckbarer Unterbringungsbefehl nach § 72 Abs. 4 Satz 1, § 71 Abs. 2 JGG - wonach sie ohne Weiteres anrechenbar gewesen wäre (vgl. Eisenberg, JGG, 16. Aufl., § 71 Rn. 14c, § 52 Rn. 8; Richtlinien zum Jugendgerichtsgesetz Nr. 1 zu §§ 52, 52a JGG; Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes, BTDrucks. 11/5829, S. 30) - zugrunde lag, sondern sie "freiwillig" aufgrund einer Weisung gemäß § 116 Abs. 1 StPO erfolgt ist, da dem Angeklagten bei deren Nichtbefolgung der Vollzug der Untersuchungshaft drohte (vgl. BVerfG, NStZ 1999, 570; Eisenberg, aaO, § 52 Rn. 8; Schatz in Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 6. Aufl., § 52 Rn. 8; Schady in Ostendorf, JGG, 9. Aufl., § 52 Rn. 5).
  • BGH, 13.05.2003 - 4 StR 162/03

    Strafaussetzung zur Bewährung (Übersteigen der Strafe durch die erlittene

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - 5 StR 487/13
    Sollte das Tatgericht den Aufenthalt in der "JGU" vollständig auf die verhängte Jugendstrafe anrechnen, so könnte diese nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, da kein zu vollstreckender Rest verbliebe (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Mai 2003 - 4 StR 162/03, BGHR StGB § 56 Aussetzung 1 mwN).
  • BGH, 11.04.2002 - 4 StR 585/01

    Beweiswürdigung (Unterstellung; Überzeugungsbildung; Gesamtwürdigung; Vermutung);

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - 5 StR 487/13
    Mit der Teilaufhebung des Urteils wird die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen die unterbliebene Entscheidung über einen Entschädigungsanspruch für die erlittenen, die Dauer der verhängten Jugendstrafe übertreffenden Freiheitsentziehungen gegenstandslos (vgl. BGH, Urteile vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01 - und vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12; Meyer, StrEG, 8. Aufl., § 8 Rn. 60).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - 5 StR 487/13
    Mit der Teilaufhebung des Urteils wird die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen die unterbliebene Entscheidung über einen Entschädigungsanspruch für die erlittenen, die Dauer der verhängten Jugendstrafe übertreffenden Freiheitsentziehungen gegenstandslos (vgl. BGH, Urteile vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01 - und vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12; Meyer, StrEG, 8. Aufl., § 8 Rn. 60).
  • BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14

    Revision des Angeklagten im Fall Schreiber verworfen

    Es hat hingegen nicht - wie es die Revision besorgt und was fehlerhaft gewesen wäre - eine Freiheitsentziehung deswegen ausgeschlossen, weil der Betroffene nicht durch unmittelbar wirkenden physischen Zwang am Verlassen des Grundstücks gehindert war (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 1999 - 2 BvR 1368/98; NStZ 1999, 570; BGH, Beschluss vom 7. November 2013 - 5 StR 487/13, NStZ-RR 2014, 59 f.).
  • KG, 28.06.2018 - 4 Ws 86/18

    Jugendstrafe: Sachliche Zuständigkeit für die Strafzeitberechnung nach Beginn der

    Die von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin in ihrer Zuschrift herangezogene Entscheidung des BGH vom 7. November 2013 - 5 StR 487/13 - (juris = NStZ-RR 2014, 59) vermag diese Zweifel nicht in der erforderlichen Weise zu klären, da sie sich auf eine Einrichtung, nämlich die "Jugendgerichtliche Unterbringung" in Hamburg (s. http://www.hamburg.de/basfi/start-jgu), bezieht, in der - anders als (soweit ersichtlich) in der Therapeutischen Mädchenwohngruppe "M-ha" - auch Maßnahmen nach §§ 71 Abs. 2, 72 Abs. 4 JGG vollzogen werden.
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