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   BGH, 07.11.2013 - V ZB 111/12   

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https://dejure.org/2013,34230
BGH, 07.11.2013 - V ZB 111/12 (https://dejure.org/2013,34230)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2013 - V ZB 111/12 (https://dejure.org/2013,34230)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2013 - V ZB 111/12 (https://dejure.org/2013,34230)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von Wohnungseigentum; Notwendigkeit einer Verwaltereigenschaft des Zustimmenden im Zeitpunkt des Eingangs des Umschreibungsantrags ; Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 78 Abs. 3 S. 1; FamFG § 71; BGB § 878
    Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von Wohnungseigentum; Notwendigkeit einer Verwaltereigenschaft des Zustimmenden im Zeitpunkt des Eingangs des Umschreibungsantrags; Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustimmungserklärung des Verwalters wirkt fort!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 26.03.1993 - 2Z BR 91/92

    Erledigung eines Verfahrens über eine Zwischenverfügung durch Eintragung

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - V ZB 111/12
    Hat sich die Hauptsache erledigt, muss im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Entscheidung über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit sie nur klarstellende Bedeutung hat (BayObLGZ 1993, 137, 139; BayObLG, NJW-RR 1997, 1445).

    Eine Entscheidung über die Erstattung außergerichtlicher Kosten nach § 82 FamFG kommt dagegen nicht in Betracht, weil im vorliegenden Eintragungsverfahren keine Beteiligten mit gegensätzlichen oder unterschiedlichen Interessen aufgetreten sind (vgl. BayObLGZ 1993, 137, 140).

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 11/10

    Insolvenzverfahren: Erlöschen einer Mietsicherungsdienstbarkeit trotz

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - V ZB 111/12
    Hat sich die Hauptsache erledigt, kann die Rechtsbeschwerde auf den Kostenpunkt beschränkt werden (st. Rspr.: vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Februar 1983 - V ZB 18/82, BGHZ 86, 393, 395 und vom 7. April 2011 - V ZB 11/10, FGPrax 2011, 163 Rn. 4).

    Die Entscheidung über die Kosten ist gemäß § 83 Abs. 2 i. V. m. § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG nach billigem Ermessen zu treffen (Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 11/10, aaO Rn. 9).

  • BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82

    Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - V ZB 111/12
    Hat sich die Hauptsache erledigt, kann die Rechtsbeschwerde auf den Kostenpunkt beschränkt werden (st. Rspr.: vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Februar 1983 - V ZB 18/82, BGHZ 86, 393, 395 und vom 7. April 2011 - V ZB 11/10, FGPrax 2011, 163 Rn. 4).

    Eine Kostenentscheidung zu Gunsten des Rechtsbeschwerdeführers hat danach zu ergehen, wenn sein Rechtsmittel ohne die Erledigung der Hauptsache begründet gewesen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 1983 - V ZB 18/82, BGHZ 86, 393, 396).

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 2/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - V ZB 111/12
    Der Senat hat - nach dem angefochtenen Beschluss - entschieden, dass eine von dem Verwalter erklärte Zustimmung zu der Veräußerung von Wohnungseigentum nach § 12 Abs. 1, 3 WEG auch dann wirksam bleibt, wenn die Bestellung des Verwalters vor dem in § 878 BGB genannten Zeitpunkt endet (Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 2/82, BGHZ 195, 120, 124 Rn. 12 ff.).
  • BGH, 22.12.1982 - V ZB 2/82

    Auswirkungen des Empfangsbekenntnisses für die Wirksamkeit einer Zustellung -

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - V ZB 111/12
    Der Senat hat - nach dem angefochtenen Beschluss - entschieden, dass eine von dem Verwalter erklärte Zustimmung zu der Veräußerung von Wohnungseigentum nach § 12 Abs. 1, 3 WEG auch dann wirksam bleibt, wenn die Bestellung des Verwalters vor dem in § 878 BGB genannten Zeitpunkt endet (Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 2/82, BGHZ 195, 120, 124 Rn. 12 ff.).
  • BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 9/97

    Zulässige Beschränkung der weiteren Beschwerde auf die Kosten nach

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - V ZB 111/12
    Hat sich die Hauptsache erledigt, muss im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Entscheidung über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit sie nur klarstellende Bedeutung hat (BayObLGZ 1993, 137, 139; BayObLG, NJW-RR 1997, 1445).
  • BGH, 18.02.2021 - V ZB 28/20

    Inhalt und Umfang der Amtspflichten eines Notars bei der Beurkundung eines

    Die Entscheidung über die Kosten ist gemäß § 83 Abs. 2 i.V.m. § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG nach billigem Ermessen zu treffen (Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 11/10, ZfIR 2011, 537 Rn. 9; Beschluss vom 7. November 2013 - V ZB 111/12, juris Rn. 4).

    Eine Kostenentscheidung zu Gunsten des Rechtsbeschwerdeführers hat danach zu ergehen, wenn sein Rechtsmittel ohne die Erledigung der Hauptsache begründet gewesen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 7. November 2013 - V ZB 111/12, aaO; vgl. auch Beschluss vom 10. Februar 1983 - V ZB 18/82, BGHZ 86, 393, 396).

  • BGH, 16.05.2019 - V ZB 1/19

    Haftanordnung zur Sicherung einer Abschiebung eines ausreisepflichtigen

    Hat sich die Hauptsache erledigt, muss im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Entscheidung über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit sie nur klarstellende Bedeutung hat (Senat, Beschluss vom 7. November 2013 - V ZB 111/12, juris Rn. 5).
  • BGH, 07.06.2018 - V ZB 237/17

    Fortführen einer zulässigen Rechtsbeschwerde der Behörde gegen den die Anordnung

    Hat sich die Hauptsache erledigt, muss im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Entscheidung über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit sie nur klarstellende Bedeutung hat (Senat, Beschluss vom 7. November 2013 - V ZB 111/12, juris Rn. 5).
  • BGH, 11.07.2019 - V ZB 28/18

    Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (hier: Abschiebungshaft);

    Hat sich die Hauptsache erledigt, muss im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Entscheidung über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit sie nur klarstellende Bedeutung hat (Senat, Beschluss vom 7. November 2013 - V ZB 111/12, juris Rn. 5).
  • BGH, 27.06.2019 - V ZB 51/19

    Rechtsschutz gegen die Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung;

    Hat sich die Hauptsache erledigt, muss im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Entscheidung über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit sie nur klarstellende Bedeutung hat (Senat, Beschluss vom 7. November 2013 - V ZB 111/12, juris Rn. 5).
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