Rechtsprechung
BGH, 07.11.2017 - II ZR 127/16 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
§ 552a ZPO, § 522 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO, § 305c Abs. 2 BGB
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 105 HGB, § 161 HGB, § 705 BGB
Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft: Pflichten des beitretenden Gesellschafters - Wolters Kluwer
Erforderliche Erkennbarkeit der Pflichten des einer Publikumspersonengesellschaft beitretenden Gesellschafters aus dem Gesellschaftsvertrag; Rückforderung gewinnunabhängiger Auszahlungen an Kommanditisten
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Publikumsgesellschaft
- Betriebs-Berater
Beitritt eines Gesellschafters zu einer Publikumsgesellschaft
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zu dem Erfordernis, dass für den einer Publikumspersonengesellschaft beitretenden Gesellschafter die nicht unmittelbar aus dem Gesetz folgenden Pflichten sich aus dem Gesellschaftsvertrag klar ergeben müssen
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 105; HGB § 161; BGB § 305c Abs. 2; BGB § 705
Erforderliche Erkennbarkeit der Pflichten des einer Publikumspersonengesellschaft beitretenden Gesellschafters aus dem Gesellschaftsvertrag; Rückforderung gewinnunabhängiger Auszahlungen an Kommanditisten - datenbank.nwb.de
Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft: Pflichten des beitretenden Gesellschafters
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Klare Regelung der nicht unmittelbar aus dem Gesetz folgenden Pflichten des einer Publikumspersonengesellschaft beitretenden Gesellschafters im Gesellschaftsvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beitritt zur Publikumspersonengesellschaft - und die Gesellschafterpflichten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unklare Satzungsklauseln bei der Publikumsgesellschaft
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Beitritt eines Gesellschafters zu einer Publikumsgesellschaft
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation und Auszüge)
Anspruch einer Fondgesellschaft auf Rückzahlung von an einen Kommanditisten geleisteten Auszahlungen (Publikumsgesellschaft)
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
MS Santa Giorgina - Rückforderung der Ausschüttungen unzulässig
- anwalt.de (Kurzinformation)
MS Santa Giorgina - Rückforderung der Ausschüttungen unzulässig
Verfahrensgang
- LG Bremen, 07.10.2015 - 1 O 224/15
- OLG Bremen, 22.04.2016 - 2 U 114/15
- BGH, 11.07.2017 - II ZR 127/16
- BGH, 07.11.2017 - II ZR 127/16
Papierfundstellen
- ZIP 2017, 2399
- MDR 2018, 101
- WM 2017, 2390
- BB 2017, 3009
- DB 2017, 2989
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 10.09.2019 - XI ZR 7/19
Unwirksame Klausel über Bearbeitungsentgelt für Treuhandauftrag bei …
Unklar im Sinne dieser Vorschrift sind Klauseln, bei denen nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel verbleibt und mindestens zwei unterschiedliche Auslegungen vertretbar sind (BGH…, Urteil vom 14. Juni 2017 - IV ZR 161/16, NJW-RR 2017, 992 Rn. 12 und Beschluss vom 7. November 2017 - II ZR 127/16, WM 2017, 2390 Rn. 5). - BGH, 19.02.2019 - XI ZR 562/17
Unwirksamkeit einer formularmäßigen Klausel über Bearbeitungsentgelte für …
Unklar im Sinne dieser Vorschrift sind Klauseln, bei denen nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel verbleibt und mindestens zwei unterschiedliche Auslegungen vertretbar sind (BGH…, Urteil vom 14. Juni 2017 - IV ZR 161/16, NJW-RR 2017, 992 Rn. 12 und Beschluss vom 7. November 2017 - II ZR 127/16, WM 2017, 2390 Rn. 5). - LG Hamburg, 13.07.2018 - 320 S 117/17
Einstellung des Bereicherungsanspruchs als unselbstständiger Rechnungsposten in …
Dem Kläger steht zwar entsprechend den Erwägungen des Bundesgerichtshofes zu einer der Beklagten vergleichbaren Gesellschaft ( Beschl. v. 07.11.2017 -II ZR 127/16 , zit. nach juris) ein Rückzahlungsanspruch der von ihm an die Beklagte erstatteten gewinnunabhängigen Ausschüttungen in Höhe von EUR 1.813,55 zu.Dass es sich bei den an den Kläger geleisteten Ausschüttungen um eine Darlehensgewährung und somit um eine grundsätzlich rückzahlbare Überlassung von Finanzmitteln gehandelt hat, die gleichermaßen auch einem gesellschaftsfremden Dritten hätte eingeräumt werden können (BGH, Besohl. v. 11.07.2017 - II ZR 127/16, Rz 5ff., zit. nach juris), wird auch vom Kläger nicht behauptet.
- OLG Hamburg, 14.05.2018 - 11 U 164/17
Personengesellschaft: Anspruch auf Rückzahlung einer gewinnunabhängigen …
Dem Kläger steht zwar entsprechend den Erwägungen des Bundesgerichtshofs in dessen zu einem dem Gesellschaftsvertrag der Beklagten inhaltsgleichen Gesellschaftsvertrag ergangenen Beschlüssen vom 11. Juli und vom 7. November 2017 (- II ZR 127/16 -, ZIP 2017, 2399 f.) ein Anspruch auf Rückzahlung der von ihm in Höhe der Klageforderung an die Beklagte erstatteten gewinnunabhängigen Ausschüttungen zu.