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   BGH, 07.11.2018 - 4 StR 395/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39102
BGH, 07.11.2018 - 4 StR 395/18 (https://dejure.org/2018,39102)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2018 - 4 StR 395/18 (https://dejure.org/2018,39102)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2018 - 4 StR 395/18 (https://dejure.org/2018,39102)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 259 Abs. 1, 3, § 260 Abs. 1 Nr. 1, §§ 22, 23 StGB, § 259 Abs. 1 StGB, § 374 AO, § 354 Abs. 1 StPO, § 467 Abs. 1, § 473 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt durch den Hehler als Voraussetzung hinsichtlich des Sichverschaffens und des Ankaufens; Suche nach potentiellen Käufern als versuchtes Absetzen (hier: Verkaufsangebot eines Trennschleifers)

  • rewis.io

    Unmittelbares Ansetzen bei einer versuchten Hehlerei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt durch den Hehler als Voraussetzung hinsichtlich des Sichverschaffens und des Ankaufens; Suche nach potentiellen Käufern als versuchtes Absetzen (hier: Verkaufsangebot eines Trennschleifers)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 22, 23, 259, 260 StGB
    Kein Versuch der Hehlerei durch Suche nach potenziellen Käufern für die Hehlerware

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Konkretisierung des Versuchs der Hehlerei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 80
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.03.1977 - 1 StR 646/76

    Pfandschein - § 259 StGB, Sich-Verschaffen

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - 4 StR 395/18
    aa) Sowohl das Sichverschaffen im Sinne von § 259 Abs. 1 StGB als auch das Ankaufen - als Unterfall des Sicherverschaffens - setzen die Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt durch den Hehler voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 4 StR 64/05, NStZ-RR 2005, 236; vom 29. März 1977 - 1 StR 646/76, BGHSt 27, 160, 163; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 259 Rn. 10 f.; MüKo-StGB/Maier, 3. Aufl., § 259 Rn. 78 und 100).
  • BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07

    Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Absatzhilfe: keine Erfassung der versuchten

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - 4 StR 395/18
    Dementsprechend setzt der Versuch sowohl des Sichverschaffens als auch des Ankaufens ein unmittelbares Ansetzen zur Übernahme eigener Verfügungsgewalt voraus; die bloße Vereinbarung mit dem Vortäter, die Sache abnehmen zu wollen, reicht für den Versuchsbeginn nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1990 - 2 StR 287/90, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 4; BeckOK-StGB/Ruhmannseder, Stand: 1. August 2018, § 259 Rn. 51; MüKo-StGB/Maier, aaO, § 259 Rn. 165 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, NStZ 2008, 409 zu § 374 AO).
  • BGH, 05.12.1990 - 2 StR 287/90
    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - 4 StR 395/18
    Dementsprechend setzt der Versuch sowohl des Sichverschaffens als auch des Ankaufens ein unmittelbares Ansetzen zur Übernahme eigener Verfügungsgewalt voraus; die bloße Vereinbarung mit dem Vortäter, die Sache abnehmen zu wollen, reicht für den Versuchsbeginn nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1990 - 2 StR 287/90, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 4; BeckOK-StGB/Ruhmannseder, Stand: 1. August 2018, § 259 Rn. 51; MüKo-StGB/Maier, aaO, § 259 Rn. 165 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, NStZ 2008, 409 zu § 374 AO).
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