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   BGH, 07.11.2018 - 5 StR 241/18   

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https://dejure.org/2018,38779
BGH, 07.11.2018 - 5 StR 241/18 (https://dejure.org/2018,38779)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2018 - 5 StR 241/18 (https://dejure.org/2018,38779)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2018 - 5 StR 241/18 (https://dejure.org/2018,38779)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 249 StGB; § 250 Abs. 2 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB
    Besonders schwerer Raub (Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs; jeder zweckgerichtete Gebrauch zur Nötigung mittels Gewalt oder Drohung; schwere körperliche Misshandlung; schwere Beeinträchtigung der körperlichen Integrität; erhebliche Folgen für ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 250 Abs. 2 Nr. 1, 3 lit. a StGB, §§ ... 223, 240 Abs. 1, 2 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2, 5 StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 3 lit. a StGB, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, 3 lit. b StGB, § 250 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Änderung des Schuldspruchs von schwerem Raub zu besonders schwerem Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung durch das Werfen eines Tresors auf das Opfer; Anforderungen an die Verwirklichung des Tatbestands des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB ...

  • rewis.io

    Besonders schwerer Raub: Verwendung eines Gegenstandes als Mittel der Gewalt; Schläge ins Gesicht als körperliche schwere Misshandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Änderung des Schuldspruchs von schwerem Raub zu besonders schwerem Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung durch das Werfen eines Tresors auf das Opfer; Anforderungen an die Verwirklichung des Tatbestands des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besonders schwerer Raub - und der Wurf mit dem Tresor

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 77
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.01.2007 - 3 StR 1/07

    Schwerer Raub (schwere körperliche Misshandlung); schwere Körperverletzung;

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - 5 StR 241/18
    Davon ist auszugehen bei einer schweren Beeinträchtigung der körperlichen Integrität des Opfers mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder erheblichen Schmerzen (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, NStZ-RR 2011, 337, 338; Beschluss vom 30. Januar 2007 - 3 StR 1/07, NStZ-RR 2007, 175; MüKoStGB/Sander, aaO, § 250 Rn. 66 mwN).
  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 380/98

    Waffe i.S.d. § 250 StGB

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - 5 StR 241/18
    Er bezieht sich auf den Einsatz des Nötigungsmittels im Grundtatbestand, so dass ein Verwenden immer dann zu bejahen ist, wenn der Täter zur Wegnahme einer fremden beweglichen Sache eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug gerade als Mittel entweder der Gewalt gegen eine Person oder der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für deren Leib oder Leben gebraucht (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. August 2010 - 3 StR 190/10, NStZ 2011, 211, 212; vom 11. Mai 1999 - 4 StR 380/98, BGHSt 45, 92, 94 f.; vom 8. Mai 2008 - 3 StR 102/08, NStZ 2008, 687; MüKoStGB/Sander, 3. Aufl., § 250 Rn. 58 ff., jeweils mwN).
  • BGH, 24.10.2018 - 5 StR 229/18

    Abgrenzung von Vernehmung zur Sache und Vernehmung zu den persönlichen

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - 5 StR 241/18
    c) Das Landgericht hat den Angeklagten zu Recht nicht auch wegen versuchter (besonders schwerer) räuberischer Erpressung verurteilt, weil das erzwungene Verhalten, nämlich die Preisgabe der PIN, lediglich die Möglichkeit zur anschließenden Wegnahme der Uhr aus dem Tresor eröffnen sollte (BGH, Urteil vom 24. Oktober 2018 - 5 StR 229/18 mwN).
  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 190/10

    Besonders schwerer Raub (Verwenden eines neutralen Gegenstandes in gefährlicher

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - 5 StR 241/18
    Er bezieht sich auf den Einsatz des Nötigungsmittels im Grundtatbestand, so dass ein Verwenden immer dann zu bejahen ist, wenn der Täter zur Wegnahme einer fremden beweglichen Sache eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug gerade als Mittel entweder der Gewalt gegen eine Person oder der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für deren Leib oder Leben gebraucht (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. August 2010 - 3 StR 190/10, NStZ 2011, 211, 212; vom 11. Mai 1999 - 4 StR 380/98, BGHSt 45, 92, 94 f.; vom 8. Mai 2008 - 3 StR 102/08, NStZ 2008, 687; MüKoStGB/Sander, 3. Aufl., § 250 Rn. 58 ff., jeweils mwN).
  • BGH, 15.09.2010 - 2 StR 395/10

    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug: Schuhtritte; hinterlistiger

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - 5 StR 241/18
    Davon ist auszugehen bei einer schweren Beeinträchtigung der körperlichen Integrität des Opfers mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder erheblichen Schmerzen (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, NStZ-RR 2011, 337, 338; Beschluss vom 30. Januar 2007 - 3 StR 1/07, NStZ-RR 2007, 175; MüKoStGB/Sander, aaO, § 250 Rn. 66 mwN).
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 102/08

    Schwerer Raub (gefährliches Werkzeug; Verwenden: Drohung mit gegenwärtiger Gefahr

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - 5 StR 241/18
    Er bezieht sich auf den Einsatz des Nötigungsmittels im Grundtatbestand, so dass ein Verwenden immer dann zu bejahen ist, wenn der Täter zur Wegnahme einer fremden beweglichen Sache eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug gerade als Mittel entweder der Gewalt gegen eine Person oder der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für deren Leib oder Leben gebraucht (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. August 2010 - 3 StR 190/10, NStZ 2011, 211, 212; vom 11. Mai 1999 - 4 StR 380/98, BGHSt 45, 92, 94 f.; vom 8. Mai 2008 - 3 StR 102/08, NStZ 2008, 687; MüKoStGB/Sander, 3. Aufl., § 250 Rn. 58 ff., jeweils mwN).
  • BayObLG, 09.01.2024 - 202 StRR 101/23

    Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch, Voraussetzungen für

    (2) Die Berechnung einer möglichen Blutalkoholkonzentration aufgrund von Trinkmengen kann indes dann unterbleiben, wenn die Trinkmengenangaben so vage sind, dass selbst unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes eine auch nur annähernd verlässliche Ermittlung des Blutalkoholgehalts nicht möglich ist (BGH, Urt. v. 07.11.2018 - 5 StR 241/18 bei juris; 25.10.2017 - 2 StR 118/16 = NStZ-RR 2018, 69 = StraFo 2018, 202; Beschluss vom 20.04.2022 - 6 StR 111/22 bei juris; BayObLG a.a.O.).
  • BayObLG, 15.01.2021 - 202 StRR 111/20

    Absehen von grundsätzlich gebotener BAK-Bestimmung zur Beurteilung der

    b) Die Berechnung einer möglichen Blutalkoholkonzentration aufgrund von Trinkmengen kann indes dann unterbleiben, wenn die Trinkmengenangaben so vage sind, dass auch unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes eine auch nur annähernd verlässliche Ermittlung des Blutalkoholgehalts nicht möglich ist (BGH, Urt. v. 07.11.2018 - 5 StR 241/18 bei juris; 25.10.2017 - 2 StR 118/16 = NStZ-RR 2018, 69 = StraFo 2018, 202).
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