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   BGH, 07.11.2018 - IV ZR 238/17   

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https://dejure.org/2018,38789
BGH, 07.11.2018 - IV ZR 238/17 (https://dejure.org/2018,38789)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2018 - IV ZR 238/17 (https://dejure.org/2018,38789)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2018 - IV ZR 238/17 (https://dejure.org/2018,38789)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Gegenvorstellung über die Herabsetzung des Gegenstandswerts anwaltlicher Tätigkeit gegenüber der Wertfestsetzung durch das Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründetheit einer Gegenvorstellung über die Herabsetzung des Gegenstandswerts anwaltlicher Tätigkeit gegenüber der Wertfestsetzung durch das Gericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmittel gegen die Verurteilung zur Auskunft - und der Gegenstandswert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Negative Feststellungsklage - und der Gegenstandswert

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.11.2014 - II ZB 15/13

    Berufungsbeschwer im Prozess auf Nichtigerklärung eines Beschlusses über die

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IV ZR 238/17
    Daher ist es sachgerecht, für den Wert des Interesses des Klägers, nicht in seiner Verfügungsmacht begrenzt zu werden, auf den vollen Verkehrswert der seiner Verfügungsbefugnis unterliegenden Geschäftsanteile abzustellen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 4. November 2014 - II ZB 15/14, ZIP 2015, 424 Rn. 7; vom 24. Juni 2014 - II ZR 29/13, juris Rn. 2; Zöller/Herget, ZPO 32. Aufl. § 3 Rn. 16 Stichwort "Gesellschaft"; Kurpat in Schneider/Herget, Streitwertkommentar 14. Aufl. Rn. 2588 m.w.N.).
  • BPatG, 16.03.2016 - 26 W (pat) 59/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Gegenvorstellung gegen Gegenstandswertfestsetzung -

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IV ZR 238/17
    Die auf Herabsetzung des Gegenstandswerts anwaltlicher Tätigkeit gerichtete Gegenvorstellung der Beklagten gegen die Wertfestsetzung durch den Senat ist statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2018 - I ZB 12/17, BeckRS 2018, 7526 Rn. 3 m.w.N.; BPatG, Beschluss vom 16. März 2016 - 26 W (pat) 59/13, BeckRS 2016, 07081).
  • BGH, 14.12.2017 - IX ZR 243/16

    Rechtsanwaltsgebühr: Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr bei zunächst

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IV ZR 238/17
    - IX ZR 243/16, NJW-RR 2018, 700 Rn. 29).
  • BGH, 29.03.2018 - I ZB 12/17

    Gegenvorstellung bzgl. der Festsetzung des Streitwerts für das

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IV ZR 238/17
    Die auf Herabsetzung des Gegenstandswerts anwaltlicher Tätigkeit gerichtete Gegenvorstellung der Beklagten gegen die Wertfestsetzung durch den Senat ist statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2018 - I ZB 12/17, BeckRS 2018, 7526 Rn. 3 m.w.N.; BPatG, Beschluss vom 16. März 2016 - 26 W (pat) 59/13, BeckRS 2016, 07081).
  • BVerwG, 07.03.2005 - 6 B 7.04

    Festsetzung eines Streitwerts - Wert des Verlusts der Verwaltungsbefugnis über

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IV ZR 238/17
    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2005 (6 B 7/04, BeckRS 2005, 25839) ist entgegen der Ansicht der Beklagten auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.
  • BGH, 04.06.2014 - IV ZB 2/14

    Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen; Umfang der

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IV ZR 238/17
    Für die Bemessung kommt es dabei grundsätzlich auf den Aufwand an Zeit und Kosten an, den die Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Juni 2014 - IV ZB 2/14, NJW-RR 2014, 1102 Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 24.06.2014 - II ZR 29/13

    Glaubhaftmachung einer Beschwer i.H.v. 20.000 Euro gem. § 26 Nr. 8 EGZPO bei

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IV ZR 238/17
    Daher ist es sachgerecht, für den Wert des Interesses des Klägers, nicht in seiner Verfügungsmacht begrenzt zu werden, auf den vollen Verkehrswert der seiner Verfügungsbefugnis unterliegenden Geschäftsanteile abzustellen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 4. November 2014 - II ZB 15/14, ZIP 2015, 424 Rn. 7; vom 24. Juni 2014 - II ZR 29/13, juris Rn. 2; Zöller/Herget, ZPO 32. Aufl. § 3 Rn. 16 Stichwort "Gesellschaft"; Kurpat in Schneider/Herget, Streitwertkommentar 14. Aufl. Rn. 2588 m.w.N.).
  • BGH, 21.11.2006 - IV ZR 143/05

    Streitwert der negativen Feststellungsklage

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IV ZR 238/17
    b) Ein Feststellungsabschlag von 20 % war nicht zu berücksichtigen, da ein solcher bei einer negativen Feststellungsklage nicht vorzunehmen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2006 - IV ZR 143/05, FamRZ 2007, 464 [juris Rn. 4]; Noethen in Schneider/Herget, Streitwertkommentar 14. Aufl. Rn. 2279, 2300, 2303 m.w.N.).
  • BGH, 04.06.2019 - VIII ZB 76/18

    Bemessung des Wertes des geltend gemachten Beschwerdegegenstandes durch Vornahme

    Ein solcher ist jedoch bei einer negativen Feststellungsklage nicht zu berücksichtigen (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 7. November 2018 - IV ZR 238/17, juris Rn. 7; vom 9. Juni 2015 - IX ZR 257/14, juris Rn. 3; jeweils mwN).
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