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   BGH, 07.11.2018 - IX ZA 16/17   

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https://dejure.org/2018,38788
BGH, 07.11.2018 - IX ZA 16/17 (https://dejure.org/2018,38788)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2018 - IX ZA 16/17 (https://dejure.org/2018,38788)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2018 - IX ZA 16/17 (https://dejure.org/2018,38788)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen der früheren Mitwirkung an einer juristischen Festschrift zum Lob des beklagten Insolvenzverwalters in einem Verfahren wegen Verletzung insolvenzrechtlicher Pflichten

  • Anwaltsblatt

    § 42 ZPO
    Lobeshymne in Festschrift führt zur Besorgnis der Befangenheit

  • rewis.io

    Besorgnis der Befangenheit: Mitwirkung des abgelehnten Richters an einer juristischen Festschrift zu Ehren des Beklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2
    Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen der früheren Mitwirkung an einer juristischen Festschrift zum Lob des beklagten Insolvenzverwalters in einem Verfahren wegen Verletzung insolvenzrechtlicher Pflichten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Herausgeberschaft schadet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Richter als Autor in einer Festschrift

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Richter als Autor - oder: die Festschrift als Befangenheitsgrund

  • lto.de (Pressebericht, 27.11.2018)

    Richter nach Festschriftbeitrag befangen: Wer den Beklagten ehrt

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 42 ZPO
    Lobeshymne in Festschrift führt zur Besorgnis der Befangenheit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Die Festschrift - Zur Befangenheit von Richtern in Zivilverfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Besorgnis der Befangenheit wegen Mitwirkung an einer Festschrift

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 42 ZPO
    Lobeshymne in Festschrift führt zur Besorgnis der Befangenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 308
  • ZIP 2018, 2503
  • MDR 2019, 211
  • MDR 2019, 50
  • NZI 2018, 998
  • FamRZ 2019, 224
  • WM 2018, 2289
  • AnwBl 2019, 110
  • AnwBl Online 2019, 143
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.11.2016 - AnwZ (B) 2/16

    Unzulässige Berufung gegen das den Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IX ZA 16/17
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH Beschluss vom 2. November 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15 - NJW-RR 2017, 187 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 16.11.2017 - IX ZR 260/15

    Insolvenzverfahrenseröffnung: Aufhebung von Beschlüssen der Gläubiger einer

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IX ZA 16/17
    Ebenso wenig sind die Richter Grupp, Dr. Schoppmeyer und Meyberg aufgrund ihrer Mitwirkung am früheren Verfahren IX ZR 260/15, an dem die Kläger nicht beteiligt waren, aus Sicht der verständigen Partei darin beeinträchtigt, dem Sachverhalt des hier vorliegenden Rechtsstreits unbefangen gegenüberzutreten.
  • BGH, 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12

    Richterablehnung: Fachvortrag vor der Rechtsanwaltskammerversammlung als

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IX ZA 16/17
    Allgemeine berufliche Kontakte des Richters zu einer Partei ohne besondere Nähe oder Intensität genügen dafür nicht (BGH Beschluss vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12 - NJW-RR 2013, 1211 Rn. 8).
  • BGH, 02.11.2016 - AnwZ (Brfg) 61/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ablehnung eines anwaltlichen

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IX ZA 16/17
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH Beschluss vom 2. November 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15 - NJW-RR 2017, 187 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 31.01.2005 - II ZR 304/03

    Besorgnis der Befangenheit wegen Mitarbeit an einem Kommentar

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IX ZA 16/17
    Eine Mitautorenschaft als solche begründet weder enge berufliche noch nahe persönliche Kontakte zwischen den Mitautoren und -herausgebern (vgl. BGH Beschluss vom 31. Januar 2005 - II ZR 304/03 - BGHReport 2005, 1350).
  • BGH, 06.07.2021 - II ZR 97/21

    Selbstablehnung von Richtern am BGH: Besorgnis der Befangenheit wegen Mitwirkung

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht einer Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10, vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6, vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17, WM 2018, 2289 Rn. 1 und vom 19. November 2020 - V ZB 59/20, NJW-RR 2021, 187 Rn. 7).

    Überdies ist Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits nicht ein auf den Vorwurf einer Pflichtverletzung bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit gestützter Schadensersatzanspruch gegen den durch die Festschrift Geehrten (zu einem solchen Fall BGH, Beschluss vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17, NJW 2019, 308 Rn. 4 f.), sondern die (Un-)Wirksamkeit verschiedener von allen Beklagten als Gesellschaftern gemeinsam getroffener Beschlüsse.

  • BGH, 10.12.2019 - II ZB 14/19

    Befangenheit eines Richters wegen seiner Beteiligung an der

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2018, 2503 Rn. 1 mwN).
  • BGH, 28.07.2020 - VI ZB 94/19

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei Entscheidung über einen

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, MDR 2020, 303 Rn. 9; vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2018, 2503 Rn. 1 mwN).
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