Rechtsprechung
BGH, 07.11.2019 - III ZR 16/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- IWW
§ 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG, § ... 281 Abs. 3 ZPO, § 281 ZPO, §§ 39, 40 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 281 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 281 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 559 Abs. 1 ZPO, § 362 Abs. 2, § 185 BGB
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Keine Feststellung der Erledigung der Hauptsache, wenn der Kläger ein unzuständiges Gericht angerufen und zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses keinen Antrag auf Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Gericht gestellt hat
- rewis.io
Feststellung der Erledigung der Hauptsache bei Zulässigkeit und Begründetheit der ursprünglichen Klage
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
ZPO § 91a; ZPO § 281 Abs. 3 S. 2
Stellen zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses bereits einen zulässigen und begründeten Antrag auf Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Gericht hinsichtlich Feststellung der Erledigung der Hauptsache - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Klage vor unzuständigem Gericht führt bei Erledigungserklärung zur Klageabweisung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Erledigung nach Klage beim unzuständigen Gericht
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Klage auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 23.06.2017 - 4 O 277/16
- OLG Stuttgart, 20.12.2017 - 4 U 143/17
- BGH, 28.02.2019 - III ZR 16/18
- BGH, 22.05.2019 - III ZR 16/18
- BGH, 07.11.2019 - III ZR 16/18
Papierfundstellen
- NJW 2020, 619
- NJW-RR 2020, 125
- MDR 2020, 238
- FamRZ 2020, 263
- WM 2020, 853
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Hamm, 10.12.2019 - 13 U 86/18
Abgasskandal: Schadensersatzanspruch gegen VW auch bei Leasing
Die Hauptsache ist erledigt, wenn die Klage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war und durch dieses Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist (st. Rspr., etwa BGH, Urteile vom 7. November 2019 - III ZR 16/18, juris Rn. 9;… vom 18. Juni 2019 - VI ZR 80/18, juris Rn. 16; Beschlüsse vom 22. Mai 2019 - III ZR 16/18, juris Rn. 6; vom 28. Februar 2019 - III ZR 16/18, juris Rn. 6; jeweils mwN). - LG Frankfurt/Main, 16.04.2020 - 23 O 198/19
Unwirksame Beitragserhöhung einer privaten Krankenversicherung
Ein solcher Antrag hat Erfolg, wenn der ursprüngliche Klageantrag im Zeitpunkt des nach Zustellung der Klage eingetretenen Ereignisses zulässig und begründet war und durch dieses Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist (BGH NJW-RR 2020, 125 Rn. 9; stRspr). - BGH, 17.11.2022 - VII ZR 93/22
Gerichtliches Mahnverfahren: Antrag des Klägers auf Feststellung der Erledigung …
Die auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache gerichtete Klage hat Erfolg, wenn die ursprüngliche Klage zulässig und begründet war und durch ein nach Rechtshängigkeit eintretendes erledigendes Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 7. November 2019 - III ZR 16/18 Rn. 9, NJW-RR 2020, 125; BGH…, Urteil vom 1. Juni 2017- VII ZR 277/15 Rn. 30, NJW 2017, 3521; jeweils m.w.N.).
- BGH, 21.09.2022 - IV ZR 2/21
Private Krankenversicherung: Prämienanpassung und Bildung der …
Die Feststellung der Erledigung der Hauptsache setzt voraus, dass ein nach Klagezustellung eingetretenes Ereignis die ursprüngliche Klage unzulässig oder unbegründet werden lässt (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2019 - III ZR 16/18, WM 2020, 853 Rn. 9 m.w.N.; st. Rspr.); daraus folgt aber keine rechtliche Notwendigkeit, den Erledigungszeitpunkt im Tenor festzustellen.Die auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache gerichtete Klage hat Erfolg, wenn die ursprüngliche Klage im Zeitpunkt des nach ihrer Zustellung eingetretenen erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war und durch dieses Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2019 - III ZR 16/18, WM 2020, 853 Rn. 9 m.w.N.; st. Rspr.).
- AG Brandenburg, 16.07.2021 - 31 C 79/21
Zwangsversteigerung: Sachverständiger darf Grundstück besichtigen
Die nunmehr auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache gerichtete Klage hat somit dann Erfolg, wenn der ursprüngliche Antrag zulässig und begründet war und durch dieses Ereignis erst unzulässig oder unbegründet geworden ist ( BGH , Urteil vom 07.11.2019, Az.: III ZR 16/18, u.a. in: NJW-RR 2020, Seiten 125 ff.; BGH , Urteil vom 22.02.2018, Az.: IX ZR 83/17, u.a. in: VersR 2018, Seite 959; BGH , Urteile vom 01.06.2017, Az.: VII ZR 277/15, u.a. in: NJW 2017, Seiten 3521 f. ).Lediglich hinsichtlich der Anträge zu den ursprünglichen Anträgen zu den Ziffern 2. ( Person des Verfügungsklägers selbst ) und 3. ( Person des nunmehrigen Verfahrensbevollmächtigten des Verfügungsklägers ) war die beantragte einstweilige Verfügung nämlich nicht begründet (und ggf. sogar unzulässige [vgl. AG München , Beschluss vom 09.09.2016, Az.: 463 C 29778/15, u.a. in: BeckRS 2016, Nr. 124795 ]), so das eine diesbezügliche erhobene Feststellungsklage wohl auch als unbegründet hätte abgewiesen werden müssen ( BGH , Urteil vom 07. November 2019, Az.: III ZR 16/18, u.a. in: NJW-RR 2020, Seiten 125 ff.; BGH , Beschluss vom 22.05.2019, Az.: III ZR 16/18, u.a. in: NJW 2019, Seite 2544 ).
- BGH, 11.01.2023 - IV ZR 293/20 Die Feststellung der Erledigung der Hauptsache setzt (nur) voraus, dass ein nach Klagezustellung eingetretenes Ereignis die ursprüngliche Klage unzulässig oder unbegründet werden lässt (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2019 - III ZR 16/18, WM 2020, 853 Rn. 9 m.w.N.; st. Rspr.); der Klageantrag auf Feststellung der Erledigung ist daher nicht für den Zeitraum zwischen Rechtshängigkeit und erledigendem Ereignis abzuweisen.
Die auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache gerichtete Klage hat Erfolg, wenn die ursprüngliche Klage im Zeitpunkt des nach ihrer Zustellung eingetretenen erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war und durch dieses Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2019 - III ZR 16/18, WM 2020, 853 Rn. 9 m.w.N.; st Rspr.).
- BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 9/22
Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters zur Verfolgung der …
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Erledigung der Hauptsache festzustellen; anderenfalls ist die Klage abzuweisen oder - wenn die Klage in der Vorinstanz erfolglos war - das Rechtsmittel zurückzuweisen (…st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 27. Januar 2010 - VIII ZR 58/09, BGHZ 184, 128 Rn. 18; vom 7. November 2019 - III ZR 16/18, NJW-RR 2020, 125 Rn. 9;… vom 18. Juni 2019 - VI ZR 80/18, BGHZ 222, 196 Rn. 16;… vom 27. Januar 2022 - I ZR 7/21, juris Rn. 9; jeweils mwN). - OLG Karlsruhe, 01.10.2020 - 6 VA 28/20
Gerichtszuständigkeit bei Entschädigungsanspruch als Folge einer erlittenen …
b) Von anfänglicher Erfolgsaussicht des Antrags auf gerichtliche Entscheidung und Billigkeit einer Erstattungsanordnung nach § 30 Satz 1 EGGVG ist auch nicht deshalb auszugehen, weil ohne Rücknahme des Antrags möglicherweise dessen amtswegige Verweisung nach § 17a Abs. 2 GVG an das nach § 13 Abs. 1 StrEG für den Entschädigungsanspruch zuständige Landgericht in Betracht gekommen wäre (zur Erledigung vor einem erforderlichen Verweisungsantrag nach § 281 ZPO siehe allerdings BGH, NJW-RR 2020, 125 Rn. 10 ff). - BGH, 20.07.2022 - IV ZR 295/20
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung; …
Die Feststellung der Erledigung der Hauptsache setzt voraus, dass ein nach Klagezustellung eingetretenes Ereignis die ursprüngliche Klage unzulässig oder unbegründet werden lässt (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2019 - III ZR 16/18, WM 2020, 853 Rn. 9 m.w.N.; st. Rspr.); daraus folgt aber keine rechtliche Notwendigkeit, den Erledigungszeitpunkt im Tenor festzustellen.Die auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache gerichtete Klage hat Erfolg, wenn die ursprüngliche Klage im Zeitpunkt des nach ihrer Zustellung eingetretenen erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war und durch dieses Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2019 - III ZR 16/18, WM 2020, 853 Rn. 9 m.w.N.; st. Rspr.).
- OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 1203/16
Kosten eines Beschwerdeverfahrens gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur …
Während bei einer einseitig gebliebenen Erledigungserklärung (lediglich oder mindestens) die Prüfung zu erfolgen hat, ob Erledigung im Rechtssinne tatsächlich eingetreten ist (vgl. zur Anfechtung einer kartellbehördlichen Entscheidung BGH…, Beschluss vom 29. Oktober 1985 - KVR 1/84, juris Rn. 11; zum Verwaltungsprozessrecht siehe BVerwG…, Urteil vom 31. Oktober 1990 - 4 C 7/88, juris Rn. 20; zum Zivilprozess BGH, Urteil vom 7. November 2019 - III ZR 16/18, juris Rn. 9), geben die Regelungen in § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO und § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO vor, dass eine Entscheidung nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands zu erfolgen habe. - BGH, 09.02.2022 - IV ZR 259/20
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung; …