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   BGH, 07.12.1954 - 1 StR 317/53   

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BGH, 07.12.1954 - 1 StR 317/53 (https://dejure.org/1954,4156)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1954 - 1 StR 317/53 (https://dejure.org/1954,4156)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1954 - 1 StR 317/53 (https://dejure.org/1954,4156)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (36)

  • RG, 08.01.1940 - 2 D 844/39

    Auch der beauftragte Richter hat bei der Vernehmung von Zeugen den § 69 StPO. zu

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - 1 StR 317/53
    Dieses Verfahren, das der Vereinfachung der neuen Vernehmungsniederschrift dient, beachtet § 69 Abs. 1 Satz 1 StPO und ist daher nicht zu beanstanden (RGSt 74, 35; LM § 69 Nr. 2).

    Die Verlesung seiner früheren Vernehmungsniederschriften, die der Wiederauffrischung seines Gedächtnisses diente, war daher sachgemäss und verstösst nicht gegen § 69 StPO, sondern entspricht ihm (Abs. 2; RGSt 74, 35; BGHSt 3, 281, 284).

    Ein solches Verfahren verstösst gegen § 69 Abs. 1 Satz 1 StPO und ist unzulässig (BGHSt 3, 281, 284; LM § 69 Nr. 2; RGSt 74, 35).

  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 465/52

    Zeuge - Gedächtnisunterstützung - Vorhalten eines Schriftstücks - Beweiswert

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - 1 StR 317/53
    Die Verlesung seiner früheren Vernehmungsniederschriften, die der Wiederauffrischung seines Gedächtnisses diente, war daher sachgemäss und verstösst nicht gegen § 69 StPO, sondern entspricht ihm (Abs. 2; RGSt 74, 35; BGHSt 3, 281, 284).

    Ein solches Verfahren verstösst gegen § 69 Abs. 1 Satz 1 StPO und ist unzulässig (BGHSt 3, 281, 284; LM § 69 Nr. 2; RGSt 74, 35).

  • BGH, 01.12.1953 - 5 StR 200/53
    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - 1 StR 317/53
    In jedem Falle wird für die Tat vom 6. April 1949 die Anwendbarkeit des Straffreiheitsgesetzes 1949 zu erörtern sein (BGHSt 5, 136).

    Das Urteil muss jedoch zu dem Punkte aufgehoben werden, weil mit Rücksicht auf eine etwaige Milderung der Einzelstrafe im Falle d) die Möglichkeit nicht ganz auszuschließen ist, daß eine Gesamtstrafe aus den Einzelstrafen für die vor dem Stichtag des StFG 1949 liegenden Straftaten die Straffreiheitsgrenze des § 4 Abs. 1, § 2 Abs. 1 StFG 1949 nicht übersteigt (BGHSt 5, 136).

  • RG, 13.04.1942 - 2 D 78/42

    Untreue kann begehen, wer die Pflicht verletzt, einen anderen zu beaufsichtigen.

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - 1 StR 317/53
    Besonders sorgfältig wird das Landgericht - falls es feststellt, daß der Angeklagte durch die Auszahlung der Sicherheitssumme dem badischen Staat einen Nachteil im Sinne des § 266 StGB zugefügt hat - zu prüfen haben, ob er dabei vorsätzlich gehandelt hat (vgl. RGSt 76, 115 f; 68, 371, 374).

    Erst danach wird sich beurteilen lassen, ob der Angeklagte - der nach den Urteilsgründen von der Ernstlichkeit des geplanten Schmuggelunternehmens überzeugt war und ihm auf die Spur kommen, demnach das Staatsvermögen nicht unmittelbar schädigen wollte - in dem Bewusstsein pflichtwidrigen Handelns eine solche Schädigung als mögliche Folge seines Verhaltens erkannte und dennoch hinnahm (vgl. RGSt 69, 203; 76, 115 f).

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - 1 StR 317/53
    Es ist nicht angegeben, welche Beweismittel das Landgericht weiter hätte benutzen sollen (BGHSt 2, 168).

    Die Behauptung, dass nicht nur die Vernehmung des Zeugen H. entsprechend dem unter II erwähnten Gerichtsbeschluß, sondern auch "andere Prozeßhandlungen" unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgenommen worden seien, ist nicht formgerecht erhoben (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 2, 168).

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - 1 StR 317/53
    Da es sich um eine durch Rechtsgeschäft begründete Treupflicht handeln würde, müßte der Inhalt der Abmachungen zwischen K. und dem Angeklagten eingehender dargelegt werden, damit sich klar erkennen läßt, ob dem Angeklagten nicht bloß oblag, den Betrag der Firma Sch. & Co. zur Hinterlegung zu überbringen, sondern ob ihm auch die Wahrnehmung staatlicher Vermögensinteressen - etwa während der Dauer der Hinterlegung und bei ihrer Abwicklung, insbesondere bei der Wiedererlangung des Betrages - übertragen war (vgl. BGHSt 1, 186, 188; 3, 290, 293; 4, 170).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - 1 StR 317/53
    Ob eine Fortsetzungstat oder, wofür der zeitliche Abstand spricht, mehrere selbständige Handlungen gegeben sind, wird das Landgericht unter Beachtung der dafür in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätze (BGHSt 1, 313, 315) in der neuen Verhandlung zu prüfen haben.
  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 423/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - 1 StR 317/53
    Die Belohnungsakten, eine Blattsammlung von Schriftstücken verschiedenen Inhalts offensichtlich zum Handgebrauch des Sachbearbeiters, können weder als eine Rechnung (BGHSt 1, 388, 390 f) noch als ein Register (RGSt 60, 11) noch als ein Buch im Sinne dieser Vorschrift (RGSt 45, 293, 296) gelten.
  • BGH, 23.09.1952 - 1 StR 750/51

    Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - 1 StR 317/53
    Die Rüge ist unbegründet, weil der Inhalt der Niederschrift auch durch einen Vorhalt an den Angeklagten in die Hauptverhandlung eingeführt worden sein kann (BGHSt 3, 199, 201).
  • BGH, 03.03.1953 - 1 StR 5/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - 1 StR 317/53
    Da es sich um eine durch Rechtsgeschäft begründete Treupflicht handeln würde, müßte der Inhalt der Abmachungen zwischen K. und dem Angeklagten eingehender dargelegt werden, damit sich klar erkennen läßt, ob dem Angeklagten nicht bloß oblag, den Betrag der Firma Sch. & Co. zur Hinterlegung zu überbringen, sondern ob ihm auch die Wahrnehmung staatlicher Vermögensinteressen - etwa während der Dauer der Hinterlegung und bei ihrer Abwicklung, insbesondere bei der Wiedererlangung des Betrages - übertragen war (vgl. BGHSt 1, 186, 188; 3, 290, 293; 4, 170).
  • BGH, 13.05.1953 - 3 StR 926/52

    Vergütung eines Vormunds oder eines Pflegers als Vergütung im Sinne des § 352

  • BGH, 14.05.1954 - 2 StR 29/54
  • BGH, 13.03.1952 - 4 StR 994/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50

    Annahme des Tatbestands der Nötigung bei einem Befehlsverhältnis zwischen Täter

  • RG, 10.05.1935 - 1 D 757/34

    1. Gehört zum äußeren Tatbestande der genossenschaftlichen Untreue die

  • RG, 14.12.1926 - I 313/26

    1 a. Genügt zur Verurteilung wegen Lohnsteuerhinterziehung der Nachweis, daß der

  • RG, 18.10.1934 - 2 D 1098/34

    Gehört zum Tatbestande des § 266 StGB. n. F., daß die Handlung in einer Verfügung

  • BGH, 26.06.1953 - 2 StR 645/52

    Rechtsmittel

  • RG, 08.04.1935 - 3 D 115/35

    Wann ist ein Beleg, den der Beamte zu einem Buche der in § 351 StGB. bezeichneten

  • RG, 01.12.1911 - V 608/11

    Zum Begriffe der zur Eintragung oder Kontrolle der Einnahmen oder Ausgaben

  • RG, 30.06.1924 - III 520/24

    Zum Begriff der zur Eintragung oder Kontrolle der Einnahmen oder Ausgaben

  • RG, 15.12.1924 - III 844/24

    Wann beginnt die Verjährung der Strafverfolgung zu laufen bei Zuwiderhandlungen

  • RG, 29.04.1910 - V 323/10

    Welche Arten von Prozeßvorgängen werden durch den Beschluß über die Ausschließung

  • RG, 03.12.1925 - II 432/25

    Wird eine vor der Amtsunterschlagung und ohne Beziehung auf sie vorgenommene

  • RG, 17.12.1940 - 1 D 323/40

    1. Strafbarkeit der Einrichtung und Unterhaltung schwarzer Bankkonten seit der

  • RG, 14.02.1936 - 1 D 63/36

    Ist es ein unbedingter Revisionsgrund, wenn das Gericht in einer teilweise nicht

  • BGH, 30.01.1951 - 1 StR 28/50

    Beweisaufnahme - Antrag auf Freisprechung - Beweisanträge

  • BGH, 09.10.1951 - 1 StR 139/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.04.1952 - 2 StR 801/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

  • RG, 14.05.1936 - 2 D 695/35

    1. Kann Betrug dadurch begangen werden, daß es der Versicherungsnehmer unterläßt,

  • RG, 21.12.1935 - 6 D 200/35

    Wann beginnt die Revisionsfrist für einen Nebenbeteiligten (§ 421 Abs. 3 Nr. 1

  • RG, 10.10.1935 - 2 D 647/35

    Kann die Amtsunterschlagung nach §§ 350, 351 StGB. zugleich (§ 73 StGB.) den

  • RG, 29.01.1909 - II 967/08

    1. Kann Betrug dadurch verübt werden, daß sich der Verfasser eines Testaments

  • RG, 08.01.1935 - 4 D 1164/34

    1. Muß bei einem Bannbruch, bei dem der Täter auf Grund der VO. d. RPräs. v. 18.

  • BGH, 16.06.1964 - 1 StR 111/64

    Fortgesetzte schwere Amtsunterschlagung - Unterschlagung von Forderungen -

    Der Straftatbestand ist nicht schon verwirklicht, wenn die Bücher überhaupt, mit Bezug auf andere, z.B. nach § 266 StGB veruntreute Beträge, unrichtig geführt sind (BGH Urt. vom 7. Dezember 1954 - 1 StR 317/53 -).
  • BGH, 29.01.1963 - 1 StR 526/62

    Pflichtwidriges Zulassen von Geldabhebungen zu Gunsten eines illiquiden Kunden

    Hiernach ist die Annahme nicht ausgeschlossen, daß der Angeklagte B. die jeweilige gegenwärtige Benachteiligung der Bank als mögliche Folge seines Handelns erkannte und dennoch hinnahm (BGH Urt. v. 7. Dezember 1954 - 1 StR 317/53, S. 12), in der Hoffnung , daß die ganze Angelegenheit später einmal doch noch gut ausgehen werde.
  • BGH, 17.12.1974 - 1 StR 615/74

    Ausdrückliche Bekanntgabe von Gründen durch das Gericht bei Ausschluss der

    Selbst wenn die in dieser Beziehung nicht ganz eindeutige Entscheidung der Strafkammer dahin verstanden wird, daß sich die Ausschließung wegen Gefährdung der Sittlichkeit auf die Vernehmung der Zeugin R. beschränken sollte, so wäre sie doch dahin auszulegen, daß der Ausschluß alle Verfahrensvorgänge umfaßte, die mit der Vernehmung in enger Verbindung standen oder sich aus ihr entwickelten und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehörten, für den sinngemäß die Öffentlichkeit ausgeschlossen war (RGSt 43, 367; 70, 109; BGH, Urteile vom 7. Dezember 1954 - 1 StR 317/53 - und vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 -).
  • BGH, 13.07.1965 - 1 StR 246/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Brunhilde ist gemäß § 61 Nr. 1 und 2 StPO unvereidigt geblieben; das Landgericht hat den Beschluß unmittelbar im Anschluß an ihre Vernehmung erlassen (vgl. RGSt 43, 367; BGH Urt. vom 23. November 1956 - 1 StR 390/56 - bei Dallinger MDR 1957, 142. und Urt. vom 7. Dezember 1954 - 1 StR 317/53 - S. 21).
  • BGH, 15.01.1958 - 2 StR 526/57

    Rechtsmittel

    Insoweit ist § 69 Abs. 1 Satz 1 StPO eine zwingende Verfahrensvorschrift (BGH NJW 1953, 35; BGH 6 StR 122/55 vom 23. November 1955), auf deren Beachtung die Beteiligten auch nicht dadurch verzichten kommen, daß sie der Verlesung der Niederschrift über die Vernehmung gemäß § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO zustimmenden (RG JW 1934, 173 und BGH 1 StR 317/53 vom 7. Dezember 1954).
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