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BGH, 07.12.1955 - IV ZR 109/55 |
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Rechtsmittel
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- BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52
Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)
Auszug aus BGH, 07.12.1955 - IV ZR 109/55
Denn wie der Senat in ständiger Rechtsprechung im Anschluß an die des Reichsgerichts ausgesprochen hat (BGHZ 10, 14 ff [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52]), ist die Beurteilung dessen, was im einzelnen Fall "grob" ist.Auch die Entscheidung des I. Zivilsenats vom 12. Juli 1955 - I ZR 165/53 - läßt nicht erkennen, daß in diesem Punkt der Senat anderer Meinung gewesen sei, zumal da er sich ausdrücklich auf die maßgebende Entscheidung des hier erkennenden Senats in BGHZ 10, 14 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52] [16] bezieht.
- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 07.12.1955 - IV ZR 109/55
Im übrigen hat der Senat in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, daß es für eine einwandfreie Würdigung des Sachverhalts durch das Berufungsgericht nicht eines ausdrücklichen Eingehens auf jede einzelne Zeugenaussage und den Inhalt jeden Beweismittels und einer ausdrücklichen Auseinandersetzung bedarf, wenn sich nur ergibt, daß überhaupt eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (BGHZ 3, 162 [175]). - BGH, 12.07.1955 - I ZR 165/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.12.1955 - IV ZR 109/55
Auch die Entscheidung des I. Zivilsenats vom 12. Juli 1955 - I ZR 165/53 - läßt nicht erkennen, daß in diesem Punkt der Senat anderer Meinung gewesen sei, zumal da er sich ausdrücklich auf die maßgebende Entscheidung des hier erkennenden Senats in BGHZ 10, 14 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52] [16] bezieht.