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BGH, 07.12.1962 - 4 StR 400/62 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Strafverschärfung gegenüber gefährlichen Gewohnheitsverbrechern - Möglichkeit der Entwicklung einer Straftat mit Vergehensnatur zum Verbrechen im Rahmen des § 20a Strafgesetzbuch (StGB) - Begründung einer Strafbarkeit über § 20a StGB für die Begehung ...
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- BGH, 29.05.1953 - 1 StR 1/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.12.1962 - 4 StR 400/62
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im Anschluß an das Reichsgericht (RGSt 70, 289; 74, 65) im Urteil vom 29. Mai 1953 (BGHSt 4, 226) ausgesprochen, daß eine Straftat mit Vergehensnatur nicht deshalb zum Verbrechen werde, weil sie unter den Voraussetzungen des § 20 a StGB begangen wurde; vielmehr bleibe sie ein Vergehen.Das begründet auch, wie bereits in der Entscheidung BGHSt 4, 226, 230 zutreffend bemerkt, einen Unterschied zur neueren Vorschrift des § 94 StGB, auf den das Landgericht seine gegenteilige Ansicht besonders stützt.
Wie schon in der Entscheidung BGHSt 4, 226, 227 ausgeführt, bezeichnet das Strafgesetzbuch in seinem § 1 die strafbaren Handlungen als Verbrechen, Vergehen und Übertretungen in Anknüpfung an die im ordentlichen Strafrahmen angedrohte höchste Hauptstrafe, nicht dagegen in Anknüpfung an die im Einzelfall verwirkte Strafe.
- BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59
Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung
Auszug aus BGH, 07.12.1962 - 4 StR 400/62
Auch in solchen Fällen, in denen eine Geisteskrankheit im klinisch-psychiatrischen Sinne nicht vorliegt, sondern die bei einem normalen und geistig reifen Menschen vorhandenen zur Willensbildung befähigenden Vorstellungen und Gefühle durch Störungen der Verstandestätigkeit oder des Willens-, Gefühle- oder Trieblebens erheblich beeinträchtigt worden, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Begriff der "krankhaften Störung der Geistestätigkeit" erfüllt (vgl. BGHSt 14, 30).Denn das äußere Tatgeschehen wird durch den Aufhebungsgrund (§ 51 StGB) in keinem Punkte berührt (vgl. BGHSt 9, 104; 14, 30, 38).
- BGH, 03.06.1953 - 3 StR 556/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.12.1962 - 4 StR 400/62
Schon damals hat der Bundesgerichtshof hervorgehoben, daß dieses Ergebnis nicht voll befriedigt und nicht allen Anforderungen gerecht wird, daß aber gegen einen bewußt allgemein gehaltenen Maßstab, der allerdings gesetzes- und verfahrenstechnisch gute Gründe hat, nicht Erwägungen der Gerechtigkeit des Einzelfalles eingewendet werden können (BGHSt 4, 230).
- BGH, 13.03.1956 - 2 StR 472/55
- RG, 07.04.1936 - 1 D 170/36
Ist der Versuch eines Vergehens nicht für strafbar erklärt, so kann er nicht …
Auszug aus BGH, 07.12.1962 - 4 StR 400/62
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im Anschluß an das Reichsgericht (RGSt 70, 289; 74, 65) im Urteil vom 29. Mai 1953 (BGHSt 4, 226) ausgesprochen, daß eine Straftat mit Vergehensnatur nicht deshalb zum Verbrechen werde, weil sie unter den Voraussetzungen des § 20 a StGB begangen wurde; vielmehr bleibe sie ein Vergehen. - RG, 19.12.1939 - 1 D 978/39
Ein Vergehen wird nicht dadurch zum Verbrechen, daß es im Einzelfalle nach dem § …
Auszug aus BGH, 07.12.1962 - 4 StR 400/62
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im Anschluß an das Reichsgericht (RGSt 70, 289; 74, 65) im Urteil vom 29. Mai 1953 (BGHSt 4, 226) ausgesprochen, daß eine Straftat mit Vergehensnatur nicht deshalb zum Verbrechen werde, weil sie unter den Voraussetzungen des § 20 a StGB begangen wurde; vielmehr bleibe sie ein Vergehen.