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   BGH, 07.12.1971 - 1 StR 393/71   

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https://dejure.org/1971,5821
BGH, 07.12.1971 - 1 StR 393/71 (https://dejure.org/1971,5821)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1971 - 1 StR 393/71 (https://dejure.org/1971,5821)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1971 - 1 StR 393/71 (https://dejure.org/1971,5821)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von niedrigen Beweggründen, wenn der Täter sich auf Grund von Wut, Ärger und Enttäuschung zur Tötung hinreißen läßt - Annahme von schwerem Raub in Tatmehrheit zu Mord wenn die Tötung aus Enttäuschung über die geringe Beute erfolgt ist - Verursachung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.10.1951 - IV ZR 108/50

    Staatsangehörigkeit in Ehesachen (Österreich)

    Auszug aus BGH, 07.12.1971 - 1 StR 393/71
    Das Verhalten der Angeklagten konnte nach den Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen und zur inneren Tatseite (UA S. 14) auch als grausam bezeichnet werden (vgl. BGHZ 3, 264 [BGH 23.10.1951 - I ZR 31/51]; 3, 180) [BGH 04.10.1951 - IV ZR 108/50].
  • BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51

    Schleusenpersonal - § 823 BGB, Schadenszurechnung, Theorie von der adäquaten

    Auszug aus BGH, 07.12.1971 - 1 StR 393/71
    Das Verhalten der Angeklagten konnte nach den Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen und zur inneren Tatseite (UA S. 14) auch als grausam bezeichnet werden (vgl. BGHZ 3, 264 [BGH 23.10.1951 - I ZR 31/51]; 3, 180) [BGH 04.10.1951 - IV ZR 108/50].
  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 07.12.1971 - 1 StR 393/71
    Daß aus niedrigen Beweggründen auch ein Täter handeln kann, der sich aus Wut, Ärger und Enttäuschung zur Tötung hinreißen läßt, wenn gerade durch solche Motive ein grobes Mißverhältnis zwischen Tathandlung und Taterfolg hervorgerufen wird, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (BGHSt 2, 60; 3, 132 [BGH 11.07.1952 - 1 StR 432/52]; BGH, Urteil vom 7. April 1970 - 1 StR 632/69).
  • BGH, 11.07.1952 - 1 StR 432/52

    Herbeiführung eines preisrechtlich unzulässigen Mehrerlös - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 07.12.1971 - 1 StR 393/71
    Daß aus niedrigen Beweggründen auch ein Täter handeln kann, der sich aus Wut, Ärger und Enttäuschung zur Tötung hinreißen läßt, wenn gerade durch solche Motive ein grobes Mißverhältnis zwischen Tathandlung und Taterfolg hervorgerufen wird, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (BGHSt 2, 60; 3, 132 [BGH 11.07.1952 - 1 StR 432/52]; BGH, Urteil vom 7. April 1970 - 1 StR 632/69).
  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung

    Auszug aus BGH, 07.12.1971 - 1 StR 393/71
    Daß aus niedrigen Beweggründen auch ein Täter handeln kann, der sich aus Wut, Ärger und Enttäuschung zur Tötung hinreißen läßt, wenn gerade durch solche Motive ein grobes Mißverhältnis zwischen Tathandlung und Taterfolg hervorgerufen wird, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (BGHSt 2, 60; 3, 132 [BGH 11.07.1952 - 1 StR 432/52]; BGH, Urteil vom 7. April 1970 - 1 StR 632/69).
  • BGH, 23.09.1952 - 1 StR 218/52

    Grausame Tötung - Zufügung besonders starker Schmerzen oder Qualen körperlicher

    Auszug aus BGH, 07.12.1971 - 1 StR 393/71
    Dieses Vorbringen muß schon deshalb erfolglos bleiben, weil der Tatrichter die entscheidende Frage, ob dem Tatopfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen und Qualen zugefügt worden waren (BGHSt 3, 180; 3, 264), [BGH 16.10.1952 - 4 StR 247/52]im vorliegenden Fall bereits auf Grund des Tathergangs und der bei der Getöteten festgestellten Verletzungen (Rippenbrüche und Unterkieferfraktur als Folge gezielter Schläge und Fußtritte) selbständig beurteilen konnte.
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52

    Eifersucht - § 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'

    Auszug aus BGH, 07.12.1971 - 1 StR 393/71
    Dieses Vorbringen muß schon deshalb erfolglos bleiben, weil der Tatrichter die entscheidende Frage, ob dem Tatopfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen und Qualen zugefügt worden waren (BGHSt 3, 180; 3, 264), [BGH 16.10.1952 - 4 StR 247/52]im vorliegenden Fall bereits auf Grund des Tathergangs und der bei der Getöteten festgestellten Verletzungen (Rippenbrüche und Unterkieferfraktur als Folge gezielter Schläge und Fußtritte) selbständig beurteilen konnte.
  • BGH, 16.10.1952 - 4 StR 247/52

    Zulässige Auslegung - Unzulässige Analogie

    Auszug aus BGH, 07.12.1971 - 1 StR 393/71
    Dieses Vorbringen muß schon deshalb erfolglos bleiben, weil der Tatrichter die entscheidende Frage, ob dem Tatopfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen und Qualen zugefügt worden waren (BGHSt 3, 180; 3, 264), [BGH 16.10.1952 - 4 StR 247/52]im vorliegenden Fall bereits auf Grund des Tathergangs und der bei der Getöteten festgestellten Verletzungen (Rippenbrüche und Unterkieferfraktur als Folge gezielter Schläge und Fußtritte) selbständig beurteilen konnte.
  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 442/61

    Entführung und spätere Tötung eines Kindes - Herausgabe des Kindes gegen ein

    Auszug aus BGH, 07.12.1971 - 1 StR 393/71
    Die Anwendung des § 251 StGB setzt - vom Fall der Marterung abgesehen - u.a. voraus, daß die schwere Körperverletzung oder der Tod des Angegriffenen durch die der Wegnahme dienende tatbestandsmäßige Gewalt verursacht worden ist (BGHSt 22, 362, 363 [BGH 18.03.1969 - 1 StR 544/68] im Anschluß an BGHSt 16, 316, 319) [BGH 21.11.1961 - 1 StR 442/61].
  • BGH, 18.03.1969 - 1 StR 544/68

    Ursächlichkeit der bei einem Raubüberfall verübten Gewalt für das Ableben des

    Auszug aus BGH, 07.12.1971 - 1 StR 393/71
    Die Anwendung des § 251 StGB setzt - vom Fall der Marterung abgesehen - u.a. voraus, daß die schwere Körperverletzung oder der Tod des Angegriffenen durch die der Wegnahme dienende tatbestandsmäßige Gewalt verursacht worden ist (BGHSt 22, 362, 363 [BGH 18.03.1969 - 1 StR 544/68] im Anschluß an BGHSt 16, 316, 319) [BGH 21.11.1961 - 1 StR 442/61].
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