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   BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79   

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https://dejure.org/1979,376
BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79 (https://dejure.org/1979,376)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1979 - 2 StR 315/79 (https://dejure.org/1979,376)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1979 - 2 StR 315/79 (https://dejure.org/1979,376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verkauf von Doppeloptionen auf Warenterminkontrakte - Vorspiegelung des Erwerbs von Warenterminkontrakten und entsprechenden Warenbeständen mittels Prämiengeldern unter Einschaltung des Börsenhandels - Nichtversteuerung von Prämieneinnahmen - Beschaffung der zur Deckung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 152
  • NJW 1980, 1005
  • MDR 1980, 508
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 21.06.1965 - II ZR 51/63

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit deutschen Rechts - Anforderungen an das

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79
    Daneben verfolgte er den Zweck, Privatpersonen vom Handel an der Börse, insbesondere dem börsenmäßigen Terminhandel, fernzuhalten, um sie vor Schäden an ihrem Vermögen zu bewahren (RGZ 101, 361, 362; BGH WM 1965, 766), und außerdem die verfälschende Wirkung der Spekulationsgeschäfte auf die Preisbildung an den Börsen auszuschalten (Begründung zum Entwurf eines Börsengesetzes, a.a.O. S. 25/26).
  • BFH, 12.09.1968 - V 174/65

    Notar - Notariatsverweiser - Unternehmereigenschaft

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79
    Nach der Begriffsbestimmung in § 2 Abs. 1 UStG ist Unternehmer und damit Steuerschuldner im Sinne des § 13 Abs. 2 UStG, wer zur Erzielung von Einnahmen Dritten gegenüber (BFHE 93, 359, 360) eine nachhaltige Tätigkeit selbständig ausübt.
  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 739/51

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines verbotenen Glücksspiels - Maßgeblichkeit

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79
    Eine Ausspielung liegt nur vor, wenn die Aussicht auf Gewinn überwiegend vom Zufall, aber nicht wesentlich von den Fähigkeiten und Kenntnissen des Spielers abhängig ist (BGHSt 2, 274, 276; BFHE 55, 335).
  • BFH, 04.05.1951 - II 2/51 U

    Steuerrechtliche Einordnung von Preisskat - Begriff der

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79
    Eine Ausspielung liegt nur vor, wenn die Aussicht auf Gewinn überwiegend vom Zufall, aber nicht wesentlich von den Fähigkeiten und Kenntnissen des Spielers abhängig ist (BGHSt 2, 274, 276; BFHE 55, 335).
  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79
    Es ist nicht unbedingt erforderlich, daß das Gericht, um sich von der Zuverlässigkeit der Übersetzung zu überzeugen, hierzu den Übersetzer als Sachverständigen in der Hauptverhandlung vernimmt (vgl. BGHSt 1, 4, 7) [BGH 28.11.1950 - 2 StR 50/50].
  • BGH, 13.11.1953 - 5 StR 342/53

    Steuerhinterziehung - Vorsatz - Kenntnis des Steueranspruchs - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79
    Ein solcher Irrtum ist aber ein Tatbestandsirrtum im Sinne des § 16 Abs. 1 StGB und schließt daher den Vorsatz aus (BGHSt 5, 90 - NJW 1954, 241; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. Mai 1976 - 5 StR 560/75; BayObLG …
  • BGH, 02.07.1974 - 1 StR 130/74

    Verbot der Doppelverwertung eines Tatbestandsmerkmals - Bemessung der Geldstrafe

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79
    Sofern es in einer sonst statthaften Beweisform Herkunft und Richtigkeit der Übersetzung zweifelsfrei feststellen kann und insoweit von keiner Seite Einwände erhoben werden, kann es ihm nicht verwehrt werden, die Übersetzung durch Verlesen unmittelbar als Beweismittel zu benutzen (vgl. RGSt 36, 371, 374; 51, 93, 94; RG JW 1937 Nr. 1139; BGH, Urteile vom 1. Juli 1971 - 1 stR 362/70; vom 2. Juli 1974 - 1 StR 130/74 und vom 3. März 1977 - 2 StR 390/76).
  • BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75

    Pflicht zur Mitteilung gerichtlich gezogener Schlussfolgerungen schon vor

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79
    Ein solcher Irrtum ist aber ein Tatbestandsirrtum im Sinne des § 16 Abs. 1 StGB und schließt daher den Vorsatz aus (BGHSt 5, 90 - NJW 1954, 241; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. Mai 1976 - 5 StR 560/75; BayObLG …
  • BGH, 26.10.1976 - 1 StR 404/76

    Vorliegen bewußter Fahrlässigkeit und bedingten Vorsatzes

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79
    Außerdem ergibt das Urteil nicht mit der erforderlichen Sicherheit, ob der Angeklagte, falls er eine Steuerpflicht für möglich gehalten hat, eine Verkürzung des Steueranspruchs billigend in Kauf genommen hat, was besonders sorgfältiger Prüfung bedurft hätte (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1976 - 1 StR 404/76).
  • BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76

    Unerlaubter gewerbsmäßiger Waffenhandel - Verwertung einer Niederschrift über

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79
    Sofern es in einer sonst statthaften Beweisform Herkunft und Richtigkeit der Übersetzung zweifelsfrei feststellen kann und insoweit von keiner Seite Einwände erhoben werden, kann es ihm nicht verwehrt werden, die Übersetzung durch Verlesen unmittelbar als Beweismittel zu benutzen (vgl. RGSt 36, 371, 374; 51, 93, 94; RG JW 1937 Nr. 1139; BGH, Urteile vom 1. Juli 1971 - 1 stR 362/70; vom 2. Juli 1974 - 1 StR 130/74 und vom 3. März 1977 - 2 StR 390/76).
  • RG, 25.02.1921 - II 200/20

    Börsentermingeschäfte in Waren

  • RG, 05.06.1917 - V 354/17

    Darf die unbeglaubigte deutsche Übersetzung eines fremdsprachigen Schriftstücks

  • RG, 02.10.1903 - 4135/03

    1. Übertragung fremdsprachiger Übersetzungen fremdsprachiger Urschriften durch

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07

    Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus

    Ein Tatbestandsirrtum liegt u.a. dann vor, wenn der Täter annahm, dass die steuerliche Behandlung einer Angelegenheit richtig war (BGH-Urteil vom 7. Dezember 1979 2 StR 315/79, BGHSt 29, 152; BGH-Beschluss in wistra 1989, 263).
  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    a) Das Wesen des Glücksspiels im Sinne des § 284 StGB besteht nach allgemeiner Auffassung darin, daß die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Vertragsbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten, den Kenntnissen und der Aufmerksamkeit der Spieler abhängt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall (BGHSt 2, 274, 276; 29, 152, 157; 36, 74, 80; v. Bubnoff in LK-StGB 11. Aufl. § 284 Rdn. 7 f m.w.N.).
  • OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05

    Sportwetten dürfen in NRW nur mit behördlicher Erlaubnis betrieben werden

    Ein Glücksspiel im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn bei einem Spiel ein nicht unerheblicher Einsatz erbracht werden muss und die Entscheidung über Gewinn und Verlust zumindest im Wesentlichen nicht von Fähigkeiten, Kenntnissen oder dem Grade der Aufmerksamkeit des Spielers, sondern vom Zufall abhängt (vgl. BGHSt 2, 274,276; 29, 152,157; 36, 74,80; NStZ 03, 372).
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