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BGH, 07.12.1992 - II ZR 262/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Früchtepfandrecht - Landwirt - Ordnungsgemäße Wirtschaftsweise - Düngemittelsicherungsgesetz - Pfandgläubiger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
DüngemittelsicherungsG § 2 Abs. 1 lit. a
»ordnungsmäßige Wirtschaftsweise« des Landwirts i.S.d. § 2 Abs. 1 des Düngemittelsicherungsgesetzes - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 120, 368
- NJW 1993, 1791
- MDR 1994, 848
- WM 1993, 1152
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.02.1959 - II ZR 232/58
Auszug aus BGH, 07.12.1992 - II ZR 262/91
Unter dem Zeitpunkt der Ernte ist nämlich - wie bei § 810 ZPO - nicht etwa der Zeitpunkt zu verstehen, in welchem der Schuldner im konkreten Fall mit der Ernte beginnt, sondern der nach objektiven Kriterien zu bestimmende Zeitpunkt, in dem in der betreffenden Gegend im allgemeinen mit der Ernte solcher Früchte begonnen wird (…Sichtermann aaO. S. 46;… Ebeling aaO. S. 38; im Erg. auch BGHZ 29, 280, 286).
- BGH, 12.07.2001 - IX ZR 374/98
Recht auf abgesonderte Befriedigung nach dem Düngemittelsicherungsgesetz
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 7. Dezember 1992 (BGHZ 120, 368 ff) entschieden, daß durch Entfernung der reifen Früchte vom Grundstück im Rahmen der Ernte das Früchtepfandrecht nach § 2 Abs. 1 des Düngemittelsicherungsgesetzes auch dann erlösche, wenn der Pfandgläubiger der Entfernung widersprochen habe oder davon nichts wisse.