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BGH, 07.12.1994 - 2 StR 370/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Fürsorge- und Erziehungspflicht - Geschlechtsverkehr - Anwesenheit des Kindes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 170d
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 178
- NStZ 1995, 221
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 14.12.2004 - 4 StR 255/04
Sexueller Missbrauch eines Kindes bei der Vornahme von sexuellen Handlungen vor …
Daß der Angeklagte nicht wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB verurteilt worden ist (vgl. BGHR StGB § 170 d Verletzung 1), beschwert ihn nicht. - BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00
Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage …
Der Senat sieht deshalb - was zudem auch dem Gedanken des Opferschutzes entgegenkommt (BGH NStZ 1995, 178;… BGHR StPO § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 5) - von einer Aufhebung des Schuldspruchs auch nur in diesem Umfang und einer entsprechenden Zurückverweisung zur neuen Verhandlung zum Schuldspruch ab (vgl. Senatsbeschluß vom 25. März 1997 - 1 StR 93/97) und schränkt den Schuldumfang dahin ein, daß dem Angeklagten nicht angelastet wird, daß in den Fällen II. 2. und 7. die Geschädigte ihn mit der Hand befriedigen mußte und daß in den Fällen II. 5. und 8. der Antragsteller sich auf die Geschädigte legte und seinen Penis an deren Scheide rieb. - BGH, 05.05.1999 - 2 StR 58/99
Sexueller Mißbrauch eines Kindes
Der Senat sieht deshalb auch im Interesse das Opferschutzes (BGH NStZ 1995, 178;… BGHR StPO § 354 Abs. 1 - Sachentscheidung 5) von einer Zurückverweisung der Sache ab und schränkt den Schuldumfang dahin ein, daß dem Angeklagten ein teilweises Eindringen in die Scheide des Kindes nicht angelastet wird.