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   BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03   

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https://dejure.org/2005,622
BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03 (https://dejure.org/2005,622)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2005 - XII ZR 94/03 (https://dejure.org/2005,622)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - XII ZR 94/03 (https://dejure.org/2005,622)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 794 Abs. 1 Nr. 4a und 4b, 323, 767, 796a, 796b n. F. (= 1044a, 1044b Abs. 2 Satz 2 ZPO a. F.)
    Unbestimmtheit eines Unterhaltstitels "unter Anrechnung bereits gezahlter Beträge"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckungstitel: Unbestimmtheit einer Klausel "abzüglich bereits geleisteter Zahlungen"; Auf Abänderung eines Unterhaltstitels klagender Schuldner ; Berechtigung und Verpflichtung des Gerichts gem. § 139 Abs. 1 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) zum Hinweis auf die ...

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § ... 43; ; ZPO § 139 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 295; ; ZPO § 323; ; ZPO § 556; ; ZPO § 767; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 4 b; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 4 a a.F.; ; ZPO § 796 a; ; ZPO § 796 b; ; ZPO § 1044 a a.F.; ; ZPO § 1044 b Abs. 2 Satz 2 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Abänderungsklage gegen einen Unterhaltstitel; Vollstreckungsfähigkeit eines Unterhaltstitels

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    ZPO §§ 794 Abs. 1 Nr. 4a und 4b, 323, 767, 796a, 796b n. F. (= 1044a, 1044b Abs. 2 Satz 2 ZPO a. F.)
    Unbestimmtheit eines Unterhaltstitels "unter Anrechnung bereits gezahlter Beträge"

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Prozessrecht - Geleistete Zahlungen im Urteil und Prozessvergleich richtig berücksichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 165, 223
  • NJW 2006, 695
  • MDR 2006, 637
  • DNotZ 2006, 198
  • FamRZ 2006, 261
  • FamRZ 2007, 430
  • AnwBl 2006, 100
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.10.1956 - V ZR 127/55

    Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03
    Gleichwohl war es zulässig und geboten, den Antrag des Klägers in diesem Sinne auszulegen oder gegebenenfalls umzudeuten, weil die Klage andernfalls - sowohl als Abänderungsklage nach § 323 ZPO wegen veränderter Verhältnisse als auch als Vollstreckungsabwehrklage aus § 767 ZPO wegen materieller Einwendungen gegen den titulierten Anspruch - bei fehlender Vollstreckbarkeit des Titels als unzulässig hätte zurückgewiesen werden müssen (vgl. BGHZ 22, 54, 64 und 124, 164, 169; BGH, Urteil vom 5. Dezember 2003 - V ZR 341/02 - NJW-RR 2004, 1135 f.).

    Bei einem Zahlungstitel muss der zu vollstreckende Zahlungsanspruch betragsmäßig festgelegt sein (BGHZ 22, 54, 57) oder sich zumindest aus dem Titel ohne weiteres errechnen lassen (BGHZ 88, 62, 65).

  • BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94

    Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde; Umfang der Bindungswirkung des

    Auszug aus BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03
    Dies gilt aber nur dann, wenn jedenfalls die Auslegung des Vollstreckungstitels ergibt, dass sich der Schuldner der Zwangsvollstreckung in der bezifferten Höhe unterwirft und ein Zurückbleiben des materiell-rechtlich geschuldeten hinter dem titulierten Betrag als materiell-rechtliche Einwendung deshalb nur im Verfahren der Vollstreckungsabwehrklage geltend zu machen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 16. April 1997 - VIII ZR 239/96 - NJW 1997, 2887 f. und vom 6. März 1996 - VIII ZR 212/94 - NJW 1996, 2165, 2166).
  • BGH, 16.04.1997 - VIII ZR 239/96

    Vollstreckbarkeit eines Titels als Zulässigkeitsvoraussetzung einer

    Auszug aus BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03
    Dies gilt aber nur dann, wenn jedenfalls die Auslegung des Vollstreckungstitels ergibt, dass sich der Schuldner der Zwangsvollstreckung in der bezifferten Höhe unterwirft und ein Zurückbleiben des materiell-rechtlich geschuldeten hinter dem titulierten Betrag als materiell-rechtliche Einwendung deshalb nur im Verfahren der Vollstreckungsabwehrklage geltend zu machen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 16. April 1997 - VIII ZR 239/96 - NJW 1997, 2887 f. und vom 6. März 1996 - VIII ZR 212/94 - NJW 1996, 2165, 2166).
  • OLG Zweibrücken, 18.02.2002 - 6 UF 2/02

    Vollstreckungsklausel: Anforderungen an den vollstreckungsfähigen Inhalt eines

    Auszug aus BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03
    Dieser Anrechnungsklausel ist nicht einmal mit hinreichender Sicherheit zu entnehmen, ob unter "bereits" gezahlten Beträgen nur solche zu verstehen sind, die vor der Titulierung gezahlt wurden, oder auch solche, die jedenfalls vor der jeweiligen Vollstreckung gezahlt worden sind (zur Unbestimmtheit einer Klausel "abzüglich bereits geleisteter Zahlungen" vgl. auch LAG Köln, Urteil vom 26. März 2004 - 4 Sa 1393/03 -, veröffentlicht bei JURIS; OLG Zweibrücken - 6. Zivilsenat - MDR 2002, 541 f.; a.A. OLG Zweibrücken - 2. Zivilsenat - FamRZ 2003, 691 f.).
  • OLG Zweibrücken, 10.09.2002 - 5 UF 48/02

    Vollstreckungsgegenklage, Vollstreckungsfähigkeit eines Unterhaltstitels,

    Auszug aus BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03
    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2003, 692 f. veröffentlicht ist, hat den Übergang von der Abänderungsklage zur Vollstreckungsgegenklage angeregt und für sachdienlich gehalten, weil der Vollstreckungstitel infolge der unbestimmten Anrechnungsklausel keinen vollstreckbaren Inhalt habe und eine Abänderungsklage nach § 323 ZPO gegen einen solchen Titel unzulässig sei.
  • BGH, 30.06.1983 - V ZB 20/82

    Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03
    Bei einem Zahlungstitel muss der zu vollstreckende Zahlungsanspruch betragsmäßig festgelegt sein (BGHZ 22, 54, 57) oder sich zumindest aus dem Titel ohne weiteres errechnen lassen (BGHZ 88, 62, 65).
  • LAG Köln, 26.03.2004 - 4 Sa 1393/03

    Bestimmtheit des Titels, Statthafttigkeit von Einwendungen bei der

    Auszug aus BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03
    Dieser Anrechnungsklausel ist nicht einmal mit hinreichender Sicherheit zu entnehmen, ob unter "bereits" gezahlten Beträgen nur solche zu verstehen sind, die vor der Titulierung gezahlt wurden, oder auch solche, die jedenfalls vor der jeweiligen Vollstreckung gezahlt worden sind (zur Unbestimmtheit einer Klausel "abzüglich bereits geleisteter Zahlungen" vgl. auch LAG Köln, Urteil vom 26. März 2004 - 4 Sa 1393/03 -, veröffentlicht bei JURIS; OLG Zweibrücken - 6. Zivilsenat - MDR 2002, 541 f.; a.A. OLG Zweibrücken - 2. Zivilsenat - FamRZ 2003, 691 f.).
  • OLG Köln, 24.09.1996 - 22 U 53/96

    Zulässigkeit der Vollstreckung an einem Anwaltsvergleich

    Auszug aus BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03
    Ob dies auch für Zahlungen gilt, die vor dem Abschluss des Anwaltsvergleichs oder seiner Vollstreckbarerklärung erfolgten, oder ob insoweit die Präklusionsvorschrift des § 767 ZPO anwendbar ist (zum Meinungsstreit vgl. OLG Köln NJW 1997, 1450, 1451; LG Halle NJW 1999, 3567; Musielak/Voit ZPO 4. Aufl. § 796 a Rdn. 10; vgl. auch Baumbach/Albers ZPO 50. Aufl. § 1044 b Anm. 3 A c), ist insoweit belanglos, da eine unbestimmte Anrechnungsklausel jedenfalls nicht geeignet wäre, eine Präklusion zu verhindern.
  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 73/84

    Bestimmheit eines ausländischen Titels; Vollstreckbarerklärung einer in der

    Auszug aus BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03
    Es genügt nicht, wenn auf Urkunden Bezug genommen wird, die nicht Bestandteil des Titels sind, oder wenn sonst die Leistung nur aus dem Inhalt anderer Schriftstücke ermittelt werden kann (Senatsurteil vom 6. November 1985 - IVb ZR 73/84 - FamRZ 1986, 45, 46 m.N.).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Auszug aus BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03
    Gleichwohl war es zulässig und geboten, den Antrag des Klägers in diesem Sinne auszulegen oder gegebenenfalls umzudeuten, weil die Klage andernfalls - sowohl als Abänderungsklage nach § 323 ZPO wegen veränderter Verhältnisse als auch als Vollstreckungsabwehrklage aus § 767 ZPO wegen materieller Einwendungen gegen den titulierten Anspruch - bei fehlender Vollstreckbarkeit des Titels als unzulässig hätte zurückgewiesen werden müssen (vgl. BGHZ 22, 54, 64 und 124, 164, 169; BGH, Urteil vom 5. Dezember 2003 - V ZR 341/02 - NJW-RR 2004, 1135 f.).
  • OLG Zweibrücken, 17.07.2002 - 2 WF 35/02

    Kindesunterhalt: Vollstreckbarkeit eines Unterhaltsvergleichs mit

  • BGH, 15.12.2003 - II ZR 358/01

    Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft mit geänderter Zweckbestimmung;

  • BGH, 05.12.2003 - V ZR 341/02

    Geltendmachung der fehlenden Vollstreckbarkeit einer Urkunde im Rahmen einer

  • BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02

    Beweisaufnahme; Erörterung des Sach- und Streitstands; Erörterung des

  • LG Halle, 06.09.1999 - 9 O 132/99

    Vollstreckbarerklärung von RA-Vergleichen

  • BGH, 23.08.2007 - VII ZB 115/06

    Geltendmachung der Wirkungslosigkeit eines Urteils wegen Vergleichsabschluss

    a) Die fehlende Vollstreckungsfähigkeit des Titels kann mit der prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 ZPO geltend gemacht werden, ohne dass ein Rechtsschutzinteresse wegen der Möglichkeit, dies mit der Klauselerinnerung nach § 732 ZPO geltend zu machen, zu verneinen wäre (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2005 - XII ZR 94/03, BGHZ 165, 223; Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 326/03, NJW-RR 2004, 1718; Urteil vom 10. März 2004 - IV ZR 143/03, NJW-RR 2004, 1275; Urteil vom 2. Dezember 2003 - XI ZR 421/02, VersR 2004, 839; Urteil vom 27. September 2001 - VII ZR 388/00, BauR 2002, 83 = NZBau 2002, 25 = ZfBR 2002, 63; Urteil vom 18. November 1993 - IX ZR 244/92, BGHZ 124, 164, 170 ff).
  • BGH, 29.06.2011 - VII ZB 89/10

    Zwangsvollstreckung aus Grundschuld-Unterwerfungserklärungen

    Insofern muss der Titel aus sich heraus für eine Auslegung genügend bestimmt sein oder jedenfalls sämtliche Kriterien für seine Bestimmbarkeit eindeutig festlegen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2005 - XII ZR 94/03, BGHZ 165, 223, 228; BGH, Urteil vom 6. November 1985 - IVb ZR 73/84, NJW 1986, 1440; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 726 Rn. 3; Gaul/Schilken/Becker-Eberhard, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Aufl., § 10 Rn. 43, 50).
  • BGH, 26.04.2016 - VIII ZB 47/15

    Richterablehnung: Verlust des Ablehnungsrechts bei Weiterverhandeln nach

    Der Gesetzeswortlaut regelt ausdrücklich nur den Fall, in dem die Partei trotz Kenntnis des Ablehnungsgrundes - zunächst - darauf verzichtet, diesen geltend zu machen und sich auf die weitere Verhandlung einlässt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Dezember 2005 - XII ZR 94/03, BGHZ 165, 223, 226; Beschlüsse vom 24. April 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 18; vom 5. Februar 2008 - VIII ZB 56/07, NJW-RR 2008, 800 Rn. 5).
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