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   BGH, 07.12.2006 - I ZR 166/03   

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https://dejure.org/2006,712
BGH, 07.12.2006 - I ZR 166/03 (https://dejure.org/2006,712)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2006 - I ZR 166/03 (https://dejure.org/2006,712)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - I ZR 166/03 (https://dejure.org/2006,712)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • aufrecht.de

    Vergleichende Werbung mit Umsatzzuwächsen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Angabe von Umsatzzuwächsen eines Produkts in einer an Facheinkäufer gerichteten Werbung als Eigenschaft dieser Waren; Nachprüfbarkeit von Eigenschaften in einem Werbevergleich; Bestimmung der Irreführung einer Werbung

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5; ; UWG § 6 Abs. 1; ; UWG § 6 Abs. 2 Nr. 2; ; LFGB § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbeanzeige mit Vergleich der Umsatzzuwächse verschiedener Produkte und des Gesamtmarkts ? Keine unlautere vergleichende Werbung ? Keine Irreführung der angesprochenen Verkehrsteilnehmer wegen Klassifizierung eines Mischprodukts als Lakritzartikel

  • RA Kotz

    Werbevergleich - Nachprüfbarkeit der Einzelheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Umsatzzuwachs"; Umsatzzuwachs eines Produkts als Eigenschaft; Nachprüfbarkeit der in einem Werbevergleich wiedergegebenen Eigenschaften von Produkten

  • rechtsportal.de

    "Umsatzzuwachs"; Umsatzzuwachs eines Produkts als Eigenschaft; Nachprüfbarkeit der in einem Werbevergleich wiedergegebenen Eigenschaften von Produkten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzzuwachs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umsatzzuwächse von Produkten können Eigenschaften sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Umsatzzuwachs - Um die Nachprüfbarkeit vergleichender Werbung zu ermöglichen, muss der Werbende dem angesprochenen Verkehr mitteilen, auf welche Art er sich über die dem Werbevergleich zugrunde liegenden Einzelheiten leicht informieren kann, um dessen Richtigkeit ...

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Sachliche Voraussetzungen für vergleichende Werbung

  • wettbewerbszentrale.de (Zusammenfassung)

    Umsatzzuwächse von Produkten können Bestandteil einer zulässigen vergleichenden Werbung sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sachliche Voraussetzungen für vergleichende Werbung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1522
  • MDR 2007, 898
  • GRUR 2007, 605
  • MIR 2007, Dok. 214
  • DB 2007, 1302
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 01.10.2009 - I ZR 134/07

    Gib mal Zeitung

    Maßgeblich ist, ob der angesprochene Verkehr aus der Angabe eine nützliche Information für die Entscheidung erhalten kann, ob er dem Erwerb der angebotenen Ware oder Dienstleistung nähertreten soll (BGHZ 158, 26, 33 f. - Genealogie der Düfte; BGH GRUR 2005, 172, 174 - Stresstest; BGH, Urt. v. 7.12.2006 - I ZR 166/03, GRUR 2007, 605 Tz. 30 = WRP 2007, 772 - Umsatzzuwachs).

    Es reicht vielmehr in der Regel aus, dass die Aussage überhaupt - gegebenenfalls durch einen Sachverständigen - überprüft werden kann (vgl. EuGH GRUR 2007, 69 Tz. 73 - LIDL Belgium/Colruyt; BGHZ 158, 26, 34 - Genealogie der Düfte; BGH GRUR 2005, 172, 175 - Stresstest; GRUR 2007, 605 Tz. 31 - Umsatzzuwachs).

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07

    0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben,

    Von einem einheitlichen Lebenssachverhalt ist ungeachtet unterschiedlichen Tatsachenvortrags im Detail auszugehen, wenn der Kern des in der Klage angeführten Sachverhalts unverändert bleibt (BGH, Urt. v. 7.12.2006 - I ZR 166/03, GRUR 2007, 605 Tz. 25 = WRP 2007, 772 - Umsatzzuwachs; Urt. v. 28.6.2007 - I ZR 153/04, GRUR 2008, 186 Tz. 15 = WRP 2008, 220 - Telefonaktion).
  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04

    Imitationswerbung

    (2) Das Berufungsgericht ist aufgrund des Vorbringens der Klägerin, die für die Voraussetzungen eines unlauteren Werbevergleichs darlegungspflichtig ist (vgl. BGH, Urt. v. 7.12.2006 - I ZR 166/03, GRUR 2007, 605 Tz. 33 = WRP 2007, 772 - Umsatzzuwachs), und der von ihr dazu vorgelegten Unterlagen auch nicht zu der Überzeugung gelangt, dass jedenfalls die Groß- und Zwischenhändler die beanstandeten Bezeichnungen der Beklagten in dem von der Klägerin behaupteten Sinne verstehen.
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