Rechtsprechung
   BGH, 07.12.2006 - VII ZR 290/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,950
BGH, 07.12.2006 - VII ZR 290/04 (https://dejure.org/2006,950)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2006 - VII ZR 290/04 (https://dejure.org/2006,950)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - VII ZR 290/04 (https://dejure.org/2006,950)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,950) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fachtechnische Überprüfung von Architektenleistungen und deren Berechnung als unerlaubte Rechtsberatung; Anspruch eines Architekten auf Erfolgshonorar; Vorliegen oder Nichtvorliegen einer erlaubnispflichtigen Rechtsbesorgung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fachtechnische Prüfung und Berechnung von Rückforderungsansprüchen gegen Architekten keine unerlaubte Rechtsberatung und gegen Erfolgshonorar zulässig

  • Judicialis

    RBerG Art. 1 § 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RBerG Art. 1 § 1
    Wirtschaftliche und technische Beratung durch einen Architekten bedarf keiner Erlaubnis nach dem RBerG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RBerG Art. 1 § 1
    Überprüfung der Leistungen und Honorarberechnung eines Architekten als unerlaubte Rechtsberatung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Überprüfung von Architektenleistungen"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekten & Ingenieur - Fachtechnische Überprüfung von Architektenleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vertragsrecht - Prüfung von Honorarrechnungen ist keine Rechtsberatung

  • hoai.de (Leitsatz)

    § 242 BGB, § 635 BGB a.F.

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erfolgshonorar bei fachtechnischer Überprüfung von Honorarrechnungen? (IBR 2007, 140)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 842
  • MDR 2007, 434
  • NZBau 2007, 182
  • VersR 2007, 844
  • BauR 2007, 576
  • ZfBR 2007, 256
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 128/02

    Fördermittelberatung

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - VII ZR 290/04
    Dabei sind die öffentlichen Belange, die den Erlaubnisvorbehalt des Rechtsberatungsgesetzes rechtfertigen, gegen die Berufsfreiheit desjenigen abzuwägen, dem wegen des Fehlens einer entsprechenden Erlaubnis die Vornahme bestimmter Handlungen untersagt werden soll (BGH, Urteil vom 24. Februar 2005 - I ZR 128/02, NJW 2005, 2458).

    Diese war eingebettet in das von dem gesamten Vertrag verfolgte Ziel, die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens zu sichern (vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Februar 2005 - I ZR 128/02, NJW 2005, 2458).

  • BGH, 11.06.1976 - I ZR 55/75

    Wettbewerbswidrigkeit des Handelns eines Baubetreuers; Wahrnehmung fremder

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - VII ZR 290/04
    Die mit ihrer Tätigkeit zwangsläufig verbundene Rechtsbesorgung der Klägerin vollzieht sich im Rahmen ihrer fachlich definierten Aufgabe und dient ihrem Zweck (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1976 - I ZR 55/75, NJW 1976, 1635).
  • BGH, 16.03.1989 - I ZR 30/87

    Zulässigkeit der Tätigkeit eines Erbensuchers nach dem RBeratG

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - VII ZR 290/04
    Ebenso wenig hat sie eine Beratung bei der Durchsetzung der eventuellen Forderung, die sich aufgrund ihrer fachlichen Feststellungen ergeben konnte, übernommen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. März 1989 - I ZR 30/87, NJW 1989, 2125).
  • BGH, 18.05.1995 - III ZR 109/94

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Vertretung einer Gemeinde gegenüber

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - VII ZR 290/04
    Zu Unrecht beruft sich der Beklagte auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 18. Mai 1995 - III ZR 109/94, BauR 1995, 727).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 50/06

    Geltendmachung von Ansprüchen aus Bürgschaften durch die

    Ebenso wie der Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz einer solchen Genehmigung nicht bedarf, wenn er Ansprüche der Wohnungseigentümer gerichtlich geltend macht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 1993 - V ZB 9/92, BGHZ 122, 327; Urteil vom 20. März 1986 - VII ZR 81/85, BauR 1986, 447 = ZfBR 1986, 171), kann die Klägerin, die Ansprüche ihrer eigenen Mitglieder verfolgt, insoweit genehmigungsfrei tätig werden (vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Dezember 2006 - VII ZR 290/04, BauR 2007, 576 = NZBau 2007, 182 = ZfBR 2007, 256).
  • OLG Naumburg, 14.03.2008 - 10 U 64/07

    Rechtliche Einordnung von Projektsteuerungsverträgen

    Für die Beurteilung, ob eine geschäftsmäßige Tätigkeit unter die Erlaubnispflicht des Art. 1 § 1 RBerG fällt, kommt es darauf an, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichen Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder aber die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es im wesentlichen um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (vgl. BGH BauR 2007, 576 - 578 zitiert nach juris; BGH NJW 2005, 2458 - 2460).

    Dabei sind die öffentlichen Belange, die den Erlaubnisvorbehalt des Rechtsberatungsgesetzes rechtfertigen, gegen die Berufsfreiheit desjenigen abzuwägen, dem wegen des Fehlens einer entsprechenden Erlaubnis die Vornahme bestimmter Handlungen untersagt werden soll (vgl. BGH NJW 2005, 2458 zitiert nach juris; BGH BauR 2007, 576 - 578 zitiert nach juris).

    Dass sich im Rahmen des Belastungsmanagements an eine baufachliche Beratung möglicherweise auch eine Rechtsverfolgung gegen Verursacher von Mehrkosten anschließen kann, begründet als solches ebenfalls noch keinen Verstoß gegen Art. 1 § 1 RBerG (vgl. BGH BauR 2007, 576 - 578 zitiert nach juris).

  • KG, 19.12.2023 - 21 U 24/23

    Erfolgshonorar nicht wirksam vereinbart: Architekt geht komplett leer aus!

    Denn Plancontrolling als eine Form der Projektsteuerung (vgl. BGH, 07.12.2006 - VII ZR 290/04 -, Rn. 20) findet sich nicht in den Leistungsbildern der HOAI 2013 mit der Folge, dass für diese besondere Leistung die Vergütung frei vereinbart werden kann, § 3 Abs. 3 Satz 2 HOAI 2013.
  • OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 15 U 101/08

    Kommanditistenhaftung: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von

    Für die Beurteilung, ob eine geschäftsmäßige Tätigkeit unter die Erlaubnispflicht des Art. 1 § 1 RBerG fällt, kommt es darauf an, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht (BGH, Urteil vom 7.12.2006 - VII ZR 290/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht