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   BGH, 07.12.2007 - V ZR 270/06   

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https://dejure.org/2007,7398
BGH, 07.12.2007 - V ZR 270/06 (https://dejure.org/2007,7398)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2007 - V ZR 270/06 (https://dejure.org/2007,7398)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2007 - V ZR 270/06 (https://dejure.org/2007,7398)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch bei schuldhafter Vereitelung der Ausübung eines Vorkaufsrechts; Erforderlichkeit der Wiedergabe von Berufungsanträgen im Berufungsurteil; Anforderungen an einen Verschuldensausschluss wegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Berufungsurteil; Schadensersatz wegen schuldhafter Vereitelung der Ausübung des Vorkaufsrechts gem. § 57 SchuldRAnpG

  • Judicialis

    SchuldRAnpG § 57; ; BGB § 280 a.F.; ; BGB § 282 a.F.; ; BGB § 325 a.F.; ; BGB § 325 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 510 Abs. 2 a.F.; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1
    Anforderungen an den Tatbestand eines Berufungsurteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.07.2005 - XII ZR 303/02

    Anforderungen an den Tatbestand eines Berufungsurteils nach Zulassung der

    Auszug aus BGH, 07.12.2007 - V ZR 270/06
    Zum anderen muss sich entweder aus dem Berufungsurteil selbst oder aber - sofern auf die tatsächlichen Feststellungen in dem erstinstanzlichen Urteil nach § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO verwiesen wird - in Verbindung mit diesen zuverlässig ergeben, welchen Sachverhalt das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (std. Rspr., vgl. nur BGHZ 163, 376, 378 ff.; Senat, Urt. v. 22. Juni 2007, V ZR 269/06, ZfIR 2007, 758; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 37/03

    Erlass eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten

    Auszug aus BGH, 07.12.2007 - V ZR 270/06
    Daher kommt es nicht mehr auf die von der Revision aufgeworfene Frage an, ob der Grundsatz, wonach das Gericht einen einmal gestellten Antrag auch dann seiner Entscheidung zugrunde legen darf, wenn er in einer späteren Verhandlung nicht erneut gestellt worden ist (Senat, Urt. v. 12. März 2004, V ZR 37/03, NJW 2004, 2019, 2021 m.w.N.), auch dann gilt, wenn die Besetzung des Gerichts - hier durch die Übertragung des Rechtsstreit vom Einzelrichter auf die Kammer - nach Stellung des Antrags gewechselt hat (die Frage verneinend BAG NJW 1971, 1332; a.A. Zöller/Greger, ZPO, 26. Auflage, § 137, Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06

    Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das

    Auszug aus BGH, 07.12.2007 - V ZR 270/06
    Die Angabe näherer Einzelheiten ist nicht erforderlich, wenn sie für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind (Senat, Urt. v. 20. September 2002, V ZR 170/01, NJW-RR 2003, 69, 70; Urt. v. 13. Oktober 2006, V ZR 66/06, WM 2007, 174, 176).
  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

    Auszug aus BGH, 07.12.2007 - V ZR 270/06
    Die Angabe näherer Einzelheiten ist nicht erforderlich, wenn sie für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind (Senat, Urt. v. 20. September 2002, V ZR 170/01, NJW-RR 2003, 69, 70; Urt. v. 13. Oktober 2006, V ZR 66/06, WM 2007, 174, 176).
  • BGH, 13.08.2003 - XII ZR 303/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 07.12.2007 - V ZR 270/06
    Daraus folgt, dass die Darstellungen zum tatsächlichen Vorbringen nicht derart widersprüchlich, unklar oder lückenhaft sein dürfen, dass sich die tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung nicht mehr zweifelsfrei erkennen lassen (BGH, Beschl. v. 13. August 2003, XII ZR 303/02, NJW 2003, 3352 m.w.N.).
  • BAG, 16.12.1970 - 4 AZR 98/70

    Befugnis des Zivilgerichts - Prozessual wirksame Parteianträge - Klageabweisung -

    Auszug aus BGH, 07.12.2007 - V ZR 270/06
    Daher kommt es nicht mehr auf die von der Revision aufgeworfene Frage an, ob der Grundsatz, wonach das Gericht einen einmal gestellten Antrag auch dann seiner Entscheidung zugrunde legen darf, wenn er in einer späteren Verhandlung nicht erneut gestellt worden ist (Senat, Urt. v. 12. März 2004, V ZR 37/03, NJW 2004, 2019, 2021 m.w.N.), auch dann gilt, wenn die Besetzung des Gerichts - hier durch die Übertragung des Rechtsstreit vom Einzelrichter auf die Kammer - nach Stellung des Antrags gewechselt hat (die Frage verneinend BAG NJW 1971, 1332; a.A. Zöller/Greger, ZPO, 26. Auflage, § 137, Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 22.06.2007 - V ZR 269/06

    Vorkaufsrecht des Mieters bei mehrfacher Veräußerung nach Umwandlung der

    Auszug aus BGH, 07.12.2007 - V ZR 270/06
    Zum anderen muss sich entweder aus dem Berufungsurteil selbst oder aber - sofern auf die tatsächlichen Feststellungen in dem erstinstanzlichen Urteil nach § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO verwiesen wird - in Verbindung mit diesen zuverlässig ergeben, welchen Sachverhalt das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (std. Rspr., vgl. nur BGHZ 163, 376, 378 ff.; Senat, Urt. v. 22. Juni 2007, V ZR 269/06, ZfIR 2007, 758; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

    Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein

    Auszug aus BGH, 07.12.2007 - V ZR 270/06
    b) Die Argumentation der Anschlussrevision gibt Veranlassung zu dem Hinweis, dass es nach § 282 BGB a.F. Sache der Schuldner ist, ein Verschulden auszuräumen, dass an das Vorliegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums strenge Maßstäbe anzulegen sind und eine Exkulpation grundsätzlich voraussetzt, dass der Schuldner die Rechtslage sorgfältig geprüft und zumindest bei Fehlen eigener Sachkunde fachkundigen Rechtsrat eingeholt hat (vgl. auch BGH, Urt. v. 25. Oktober 2006, VIII ZR 102/06, NJW 2007, 428, 429 f. m.w.N.).
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