Rechtsprechung
BGH, 07.12.2009 - II ZR 32/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
§ 32 Abs. 1 S. 1 Kreditwesengesetz (KWG) als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des einzelnen Kapitalanlegers; Unterschied zwischen Finanzkommissionsgeschäft und einer Beteiligung an einer Anlagegesellschaft; Darstellung der Chancen und Risiken eines Unternehmens ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 32 Abs. 1 S. 1 Kreditwesengesetz ( KWG ) als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des einzelnen Kapitalanlegers; Unterschied zwischen Finanzkommissionsgeschäft und einer Beteiligung an einer Anlagegesellschaft; Darstellung der Chancen und Risiken eines ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Prospekthaftung und Aufklärungspflichtverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 10.01.2007 - 3 O 293/06
- KG, 02.12.2008 - 21 U 38/07
- BGH, 07.12.2009 - II ZR 32/09
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07
Prospekthaftung: Werbung eines prominenten Politikers für eine Kapitalanlage
b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, haften für fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Emissionsprospekt einer Kapitalanlage die Gründer, Initiatoren und Gestalter der Gesellschaft, soweit sie das Management bilden oder beherrschen, aber auch, als sogenannte Hintermänner, alle Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und auf ihr Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Kapitalanlagemodells besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen (BGH NJW-RR 1992, 879; BGH NJW-RR 2007, 1479, Tz. 11 m.w.N.; BGH v. 07.12.2009, II ZR 32/09, Tz. 21). - OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 2 U (Kart) 9/08
Fortbestehen eines vor dem Stichtag 1. Januar 2000 geschlossenen Liefervertrags …
So reicht es für die Unanwendbarkeit des § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB a.F. noch nicht aus, wenn eine Partei lediglich aus prozesswirtschaftlichen Erwägungen den Ausgang eines Musterprozesses abwartet (vgl. BGH NJW 2001, 218, 219;… BGH, Urt. v. 16.3.2009, II ZR 32/08, Tz. 27, NJW 2009, 154, 156) oder wenn sie ohne Vorliegen weiterer besonderer Umstände lediglich wegen außergerichtlicher Verhandlungen das Verfahren nicht weiter betreibt (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.2009, II ZR 32/09, Tz. 26 ff, NJW 2009, 154-156).Durch den Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung wird indes der Ablauf der Verjährungsfrist nicht hinausgeschoben (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.2009, II ZR 32/09, NJW 2009, 1598, Tz. 22).
- OLG Rostock, 29.04.2016 - 1 U 140/13
Kapitalanlagebeteiligung an einer Immobilienfondsgesellschaft in Form einer GmbH …
Richtig ist zwar (siehe Kläger, Schriftsatz vom 21.08.2013, Seite 7 = GA 62/IV), dass nach der Rechtsprechung des BGH zur Prospekthaftung im engeren Sinne die Gründer, Initiatoren und Gestalter des Unternehmens für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts verantwortlich sind, ebenso aber auch sogenannte Hintermänner, wie alle Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und auf ihr Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Kapitalanlagemodells besonderen Einfluss nehmen und deshalb Mitverantwortung tragen (vgl. BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 32/09 -, Tz. 21 juris;… Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., § 311 Rn. 69 m.w.N.). - OLG München, 17.08.2011 - 20 U 1566/11
Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs und Prospektprüfers: …
Die höchstrichterlich festgestellten Prospektfehler sind daher hier nicht entscheidungserheblich (BGH vom 07.12.2009 - II ZR 32/09). - OLG München, 22.07.2011 - 1 U 1647/11
Verkehrssicherungspflicht: Anforderungen an die Absicherung eines auf dem Boden …
Die höchstrichterlich festgestellten Prospektfehler sind daher hier nicht entscheidungserheblich (BGH vom 07.12.2009 - II ZR 32/09).